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dreistigkeit


15.11.2001 17:25 - Gestartet von vickycolle
hallo zusammen,

also das ist ja an dreistigkeit wohl kaum noch zu überbieten.
die dtag sollte sich ihrerseits überlegen ob sie diese eltern nicht wegen versuchten betrugs anzeigt.

wohlmöglich würden die auch VW verklagen wenn ihr "wohlgeratener sohn" sich papas auto borgt und damit nen unfall baut.

ich fasse es nicht, wer alles kinder kriegen darf in deutschland....

gruss
vicky
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[1] Friend of Prefixes antwortet auf vickycolle
15.11.2001 18:33
Benutzer vickycolle schrieb:
hallo zusammen,

also das ist ja an dreistigkeit wohl kaum noch zu überbieten.
die dtag sollte sich ihrerseits überlegen ob sie diese eltern nicht wegen versuchten betrugs anzeigt.

wohlmöglich würden die auch VW verklagen wenn ihr "wohlgeratener sohn" sich papas auto borgt und damit nen unfall baut.

ich fasse es nicht, wer alles kinder kriegen darf in deutschland....

Ich hätte an Stelle der Telekom auch geantwortet: Der freie Zugang ist durch jeden Anbieter gewährleistet, kann aber sogar mündlich am Telefon gesperrt werden.
gruss
vicky
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[2] koala antwortet auf vickycolle
16.11.2001 10:27
Vor kurzem war noch strittig, ob Sexgeschäfte sittenwidrig sind und ob die überhaupt bezahlt werden müssen - ich weiss aktuell nicht, wie das ausgegangen ist.

Allerdings muß jeder, der nur eine Flasche Bier kaufen will, und nicht mit eigenem Auto vorfährt, seinen Ausweis dabeihaben - Schlüssel von Papas Auto reicht meist nicht :-)

Und mit derart Minderjährigen darf auch kein Geschäft abgewickelt werden - darf schon, aber es ist halt nicht gültig. Wenn der Kleine an die Telefonzelle geht und seine Telefonkarte abstottert, ist das Geschäft immer noch nicht wirksam. Hier muß ich aber auch das Geld vom Anbieter zurückfordern, nicht von der Telekom.

Bis zur Klärung der Angelegenheit sollte die Telekom wie jede Kreditfirma die Angelegenheit erstmal auf Eis legen: Die Leistung ist strittig, und das bezahle ich nicht. Hier verkauft die Telekom ja Leistungen nach 2 Seiten: Anwahl an die Telefonkunden, und Abrechnung an den Anbieter. Und wenn die zulassen, das ungültige Geschäfte zustandekommen können, dann können die ja auch nicht einfach auf den Anteil an den ungültig angefallenen Gesprächskosten bestehen.
Vorschlag: Telekom sperrt deshalb bei allen Kunden pauschal die 190-er Nummern, und schaltet Sie nur nach Unterschrift der Eltern frei, damit geht das Risiko auf die Eltern über (und genau das steht wahrscheinlich in den AGB, die aber nie jemand liest). Vielleicht ein zusätzliches Kreuz für die Sperrung auf den Antrag? Oder eine Pin zum Freischalten einführen - wie bei mir auf der ISDN-Anlage?

Wäre interessant, wie die Telekom reagiert, wenn der Filius am Telefon mit tiefer Stimme einen eigenen ISDN-Anschluss bestellt. Das könnte man schon hinkriegen, wenn man fix ist, oder? Will dann die Telekom auch Geld sehen (Einrichtung, Grundgebühr, womöglich noch Hardware dazu)? Schliesslich kann man die eigene Kundenhotline nicht sperren, und mich hat dort noch niemand nach meinem Alter gefragt, und ohne Unterschrift gehts auch.