Urteil

Gericht: Eltern haften für Telefonate ihrer Kinder

Telekom kann Eltern die Aufsicht ihrer Kinder nicht abnehmen
Von dpa /

Eltern müssen für die Telefonkosten ihrer Kinder aufkommen. Mit dieser heute bekannt gewordenen Entscheidung gab das Amtsgericht Paderborn der Klage der Deutschen Telekom gegen ein Ehepaar statt (Az: 57 C 392/01). Dessen elfjähriger Sohn hatte in vier Wochen 800 Mark (409 Euro) Telefonkosten mit Erotik-Gesprächen über eine Sex-Hotline verursacht.

Die Eltern hatten sich geweigert, die Telekom-Rechnung zu bezahlen. Ihr Sohn sei noch nicht geschäftsfähig und der ungehinderte Zugang von 0190-Nummern für Minderjährige sittenwidrig. Dagegen vertrat die Telekom die Auffassung, sie stelle nur das Netz zur Verfügung und könne Eltern nicht die Aufsicht ihrer Kinder abnehmen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Argument, dass Eltern allenfalls den Anbieter von Telefonsex verklagen könnten, nicht aber die Telefongesellschaft.