Thread
Menü

Jetzt reicht’s


08.11.2001 17:22 - Gestartet von christoph007
Benutzer ron's enemy schrieb:
Ich frage mich, wie die Telekom es immer wieder schafft, die Zerschlagung ihres Ortsnetzmonopols erneut zu ihren Gunsten zu verzögern – und zwar ohne gerechtfertigten Grund. Erst beschließt die EU die Öffnung der Ortsnetze für Ende 2000, dann meint Kurth, die RegTP wolle es 2001 umsetzen. Daraufhin schreibt die Bundesregierung an die EU, Ende 2002 sei es dann so weit, und jetzt sagt sie, bis 2003 müsse man sich schon noch gedulden. Das kann’s ja wohl nicht sein.

Ich werde jetzt an die Europäische Kommission schreiben und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens anregen.

Ron’s enemy

Das wär echt SPITZE, wenn du das wirklich durchziehst!! Kann so nicht weitergehen. Wenn du mir sagst, wie ich dich vielleicht unterstützen kann, melde dich hier im Forum.

Christoph
Menü
[1] MartyK antwortet auf christoph007
09.11.2001 10:08
Benutzer christoph007 schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:

...
Das wär echt SPITZE, wenn du das wirklich durchziehst!! Kann so nicht weitergehen. Wenn du mir sagst, wie ich dich vielleicht unterstützen kann, melde dich hier im Forum.

Meine Unterstützung ist auch sicher. ;)

Gruß

Martin
Menü
[] vickycolle antwortet auf
08.11.2001 20:01
wenn du unterstützung brauchst, melde dich.

ich sehe allerdings schwarz für den erfolg, da schröders gewicht in der eu zu gross ist, als das sich gegen seinen willen etwas bewegen würde.

gruss
vicky
Menü
[] CHEFE antwortet auf
08.11.2001 20:58
Ich werde jetzt an die Europäische Kommission schreiben und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens anregen.

Nicht das ich Deinem unterfangen keinen Erfolg wünschen würde, aber ich glaube nicht, daß die gerade auf Deinen Brief warten um ein Verfahren einzuleiten.

Vorallem sieht es ja in den meisten Ländern der EU nicht besser, sondern schlechter als in D aus. Also von daher ist m.E. nciht, aber auch garnichts von der EU zu erwarten.
Menü
[1] fruli antwortet auf CHEFE
08.11.2001 21:46
Benutzer CHEFE schrieb:

Nicht das ich Deinem unterfangen keinen Erfolg wünschen würde, aber ich glaube nicht, daß die gerade auf Deinen Brief warten um ein Verfahren einzuleiten.

Vorallem sieht es ja in den meisten Ländern der EU nicht besser, sondern schlechter als in D aus.

also in den meisten europaeischen Laendern, in denen Carrier Selection (Call-by-Call/Preselection) umgesetzt ist, gibt es auch Carrier Selection im Ortsnetz (z.B. Oesterreich, Frankreich, Schweiz, Italien, Niederlande...)

Also von daher ist m.E. nciht, aber auch garnichts von der EU zu erwarten.

mehr als von der BRD mit ihrem obersten Regulierungsziel Hoher DTAG-Aktienkurs allemal.

Nicht umsonst war auch die BRD beim Line-Sharing (DSL-Splitting-Miete der letzten Meile) der Hemmschuh, der sich letztes Jahr alleinig in der EU vergeblich dagegen stemmte - die DTAG sollte beschuezt werden.

folgender lesenswerte Artikel der Financial Times Deutschland dazu:

http://www.ftd.de/pw/eu/FTDX6H2ZH7C.html?nv=se

Noch heute ist die als unmittelbar geltendes nationales Recht auch in der BRD seit 1.1.2001 Line-Sharing-TAL-Miete von der nationalen Regulierung nicht "durchreguliert" - d.h., die DTAG wurde noch zu keinem Angebot zu einem vernuenftigen Preis gezwungen.
Stattdessen verlangt die DTAG fuer die DSL-TAL-Miete 4 Mark mehr, als sie nach RegTP-Beschluss fuer die gesamte TAL-Miete nehmen darf (24.4 DM netto).

So long.
fruli
Menü
[2] apoll antwortet auf CHEFE
08.11.2001 21:46
Warum sollte David nicht gegen Goliath gewinnen?! Auch ein Sportler fragt sich immer wieder, ob er diese oder jene Spitzenleistung noch toppen kann. Die Antwort kann nur der Versuch geben...
Ich wünsche Dir Erfolg bei Deinem Vorhaben!

Gruß Apoll
Menü
[3] MartyK antwortet auf CHEFE
09.11.2001 10:11
Benutzer CHEFE schrieb:
Ich werde jetzt an die Europäische Kommission schreiben und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens anregen.

Nicht das ich Deinem unterfangen keinen Erfolg wünschen würde, aber ich glaube nicht, daß die gerade auf Deinen Brief warten um ein Verfahren einzuleiten.

Einen Versuch wäre es dennoch wert. Nur Druck bringt auf Dauer etwas, und wenn der Bürger sich alles gefallen lässt, ändert sich gar nichts.

Gruß

Martin
Menü
[] fruli antwortet auf
08.11.2001 22:00
Benutzer ron's enemy schrieb:

Ich frage mich, wie die Telekom es immer wieder schafft, die Zerschlagung ihres Ortsnetzmonopols erneut zu ihren Gunsten zu verzögern – und zwar ohne gerechtfertigten Grund.

Sag das mal dem DTAG-Hauptaktinaer BRD: das Ortsnetz mit seinem 98%-Marktanteil ist der Goldesel der DTAG und damit Garant des BRD-Reichtums durch DTAG-Aktien ;-)


Erst beschließt die EU die Öffnung der Ortsnetze für Ende 2000,
... wohlgemerkt schon 1998 ...
... und hat sie im Juni 2000 bei der BRD angemahnt

dann meint Kurth, die RegTP wolle es 2001 umsetzen.

Das hat der niemals gemeint. Im Gegenteil. Kurth hat sich noch eine Woche, nachdem die BRD sich gegenueber der EU Mitte Juni 2001verpflichtete, CarrierSelection im Ortsnetz einzufuehren, massiv dagegen ausgesprochen.


Daraufhin schreibt die Bundesregierung an die EU, Ende 2002 sei es dann so weit,

sie hat geschrieben: 'Ende 2002 / Anfang 2003'


und jetzt sagt sie, bis 2003 müsse man sich schon noch gedulden. Das kann’s ja wohl nicht sein.

was sonst hast du von der BRD erwartet, solange sie Hauptaktionaer der DTAG ist?

BMWi Mueller hat sich ja schon laengst als 'Anwalt der T-Aktionaere' selbst oeffentlich geoutet ;-)


Ich werde jetzt an die Europäische Kommission schreiben und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens anregen.

Viel Erfolg.


BTW: hier nochmals die Chronologie zur fehlenden Umsetzung von Ortsnetz-CarrierSelection in Deutschland:

Hallo,
nachdem die BRD bereits seit Januar 2000 durch die 1998 beschlossene EU-Richtlinie 98/61/EG http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1998/de_398L0061.html verpflichtet ist, Call-by-Call im Ortsnetz anzubieten
und von der EU-Kommission wegen der fehlenden Umsetzung im Juni 2000 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD eingeleitet wurde
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/00/619|0|AGED&lg=DE
, die BRD in einer Stellungnahme an die EU-Kommission dazu im Oktober 2000 eine Umsetzung erst binnen 2-3 Jahren anvisierte
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010024.htm
, sich die BRD am 15. Juni 2001 in einer schriftlichen Mitteilung gegenueber der EU-Kommission endlich zur Umsetzung der Richtlinie zum Jahreswechsel 2002/2003 verpflichtete, in der Hoffnung damit die EU-Kommission zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens bewegen zu können
https://www.teltarif.de/arch/2001/kw27/...
, sprach sich der Chef der Regulierungsbehörde RegTP, Kurth, erneut am darauffolgenden Wochenende auf einer TK-Konfernenz in Bonn vehement gegen Call-by-Call im Ortsnetz aus http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php3?id=6024

BTW: BRD ist europaweites Schlusslicht bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht:

siehe Usenet-Posting <nah.os8sntgfxcx.­fsf@fruli.2y.net>
http://groups.google.com/groups?selm=nah.os8sntgfxcx.fsf%40fruli.2y.net
Informationsdienst der Deutschen Versicherungswirtschaft
Bericht aus Bruessel - Ausgabe Nr. 8 1998 Umsetzung europäischer Richtlinien In einem Bericht der Europäischen Kommission wird festgestellt, daß
*Deutschland* und Österreich mit 90,7 % bei der *Umsetzung* der
*europaeischen Richtlinien* die *Schlusslichter* der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union sind. Dänemark führt mit einer
Umsetzungsquote von 97,5 % vor Großbritannien (95%) und Frankreich
von 91,9 %. Gegen die Bundesrepublik laufen wegen der Nichtumsetzung der
Richtlinien inzwischen 22 Vertragsverletzungsverfahren. In den Bereichen Steuerrecht und Energie sind 99 % der Richtlinien
umgesetzt, im öffentlichen Auftragswesen 70 % und im
Telekommunikations- und audiovisuellen Bereich 67%.
Brüssel, den 29. Januar 1997 Die Kommission fordert zum ersten Mal
Bußgelder bei Nichtvollzug eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs. Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, beim
Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und Italien ein Verfahren
anzustrengen wegen Nichtausführung früherer Urteile, die der
Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen das europäische Umweltrecht
gefällt hatte. Außerdem hat sie beschlossen, bei dieser Gelegenheit
zum ersten Mal vom Gerichtshof die Verhängung von Bußgeldern zu
fordern - wozu dieser laut Maastrichter Vertrag befugt ist.

So long.
fruli

Menü
[] mac123 antwortet auf
09.11.2001 01:23
Benutzer ron's enemy schrieb:
Ich werde jetzt an die Europäische Kommission schreiben und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens anregen.

ich will dich zwar nicht entmutigen, aber wegen des rabattgesetzes wurde bereits 1991 ein vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und es ist es dieses jahr gefallen. also nimm dir viel viel zeit...
trotzdem viel erfolg!
mac 123
Menü
[] vickycolle antwortet auf
09.11.2001 12:21

wenn die EU will, dann kann sie auch durchgreifen – da kann Schröder
noch so viele schöne Reden schwingen.

wie will sie denn "durchgreifen".
das ist nur blanke theorie.
was möglich ist bedeutet noch lange nicht das es auch getan wird.
dies hat die praxis der letzten 2 jahre gezeigt.
wenn sie hätte "durchgreifen" wollen, hätte sie längst die möglichkeit dazu gehabt.

"Lasset sie uns an ihren Taten messen, nicht an ihren Worten."

Gruss
Vicky