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Sonderkündigungsrecht wegen der Umstellung und noch Nervigeres


25.08.2016 22:19 - Gestartet von Mac Coy
Hallo,

wie ist es eigentlich mit dem Sonderkündigungsrecht, wenn jetzt meine Beruflich genutzte FlexiCard wegen der Umstellung von Base einfach gestrichen bekomme?

Wäre dies ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht?

Das ich jetzt Kündigen will, liegt aber in erster Linie daran, dass der Base oder Q2 Kundendienst unmöglich ist.

Ich hatte mir ein neues Handy gekauft.
In diesem brauchte ich eine Nano Sim Card.
Diese bestellte ich bei Base.
Nach 5 oder 6 Tagen kam dann ein Brief von Base, in dem erklärt wurde, wie man die neue Nano Card anmelden muss.

Es war aber keine Sim Card dabei.

Auf meine 5 Versuche per Mail etwas zu erreichen, ist bis heute keine Antwort bei mir angekommen.

Bei meinen 2 Versuch eine neue Nano Sim zu bestellen, bekam ich weder ein Brief noch eine neue Sim Carte noch eine Antwort.
Mein Versuch Telefonisch etwas zu erreichen, habe ich nach 1,5 Stunden Warteschleife aufgegeben.

Mein letzter Versuch dies im Chat zu klären, endete in dem ersten Fall mit der Beendigung vom Chat Partner Base und die zweite, mit der Antwort, dass er nur für die neuen Q2 Kunden oder Ähnlich da wäre und auf meine Daten nicht zugreifen kann.

Ich sollte mich deswegen an den Q2 Kundendienst wenden.
Dies obwohl meine e Verträge weder schon auf Q2 geändert wurde und obwohl ich den Chat auf einer Base Seite startete.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich in keinem Fall ausfallend geworden bin.
Sondern habe ganz normal um Hilfe gebeten.

Ich habe jetzt nach zwei Wochen weder eine Antwort noch eine Nano Sim von Base bekommen.

Das ist für mich eine Grenze, wo ich keine Lust mehr auf Base oder Q2 habe.
Sicherlich können die sich solche Behandlung von Kunden erlauben.

Auch bei uns, die 4 Handy Verträge bei Base haben und dies auch schon Jahre.

Deswegen noch einmal meine Frage.

Kann ich wegen der Streichung der FlexiCard bzw. habe ich deswegen ein Sonderkündigungsrecht?

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, denn ich möchte nicht bei solch einen Verein bleiben.

Gruß
Mac
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[1] michaelmess antwortet auf Mac Coy
25.08.2016 23:55
Ich würde der Vertragsänderung schriftlich widersprechen und auf Vertragserfüllung bestehen und falls, daß das Vertragsmerkmal (FlexiCard) vertragswidrig nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, fristlos kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht hat man bei Änderungen, die den Vertrag direkt verschlechtern, wie z. B. Preiserhöhungen.
Der Anbieter kann jedoch den bestehenden Vertrag unverändert weiterführen, wenn er den Kunden behalten will.
In diesem Fall sind nur Neukunden von der Änderung betroffen und es gibt kein Sonderkündigungsrecht.

Der Anbieter kann allerdings nach dem Ende der Vertragslaufzeit mit dem Einverständnis des Kunden die Bedingungen umstellen, er ist nicht verpflichtet den Vertrag zu gleichen Konditionen zu verlängern. Wenn man als Kunde damit nicht einverstanden ist, bekommt man dann eine Kündigung durch den Anbieter zum Vertragsende.

Lehnt der Anbieter während der Vertragslaufzeit die Weiterführung des Vertrages zu bestehenden, vertraglich vereinbarten Bedingungen ab und liefert vereinbarte Leistungen nicht mehr, kann man den Vertrag fristlos kündigen und hat eventuell sogar Anspruch auf Schadenersatz.
Falls im Vertrag eine wirksame Klausel enthalten ist, die verschlechternde Änderungen erlaubt, kann der Anbieter diese durchführen, muß dem Kunden jedoch ein Sonderkündigungsrecht einräumen und diesen darüber informieren.

Zum Thema "wirksame Klausel": Die Thematik ergibt sich oft bei Verträgen, die mit Verbrauchern abgeschlossen wurden. Ist der Kunde jedoch kein Verbraucher (also z. B. Firma), dann gelten die Schutzvorschriften für Verbraucher, die oft im Alltag bestimmte Klauseln in AGBs unwirksam machen, nicht.
Aber das Thema stellt sich aber in der Regel erst, wenn es zu einem Rechtstreit kommt.


Benutzer Mac Coy schrieb:
Hallo,

wie ist es eigentlich mit dem Sonderkündigungsrecht, wenn jetzt meine Beruflich genutzte FlexiCard wegen der Umstellung von Base einfach gestrichen bekomme?

Wäre dies ein Grund für ein Sonderkündigungsrecht?

Das ich jetzt Kündigen will, liegt aber in erster Linie daran, dass der Base oder Q2 Kundendienst unmöglich ist.

Ich hatte mir ein neues Handy gekauft.
In diesem brauchte ich eine Nano Sim Card.
Diese bestellte ich bei Base.
Nach 5 oder 6 Tagen kam dann ein Brief von Base, in dem erklärt wurde, wie man die neue Nano Card anmelden muss.

Es war aber keine Sim Card dabei.

Auf meine 5 Versuche per Mail etwas zu erreichen, ist bis heute keine Antwort bei mir angekommen.

Bei meinen 2 Versuch eine neue Nano Sim zu bestellen, bekam ich weder ein Brief noch eine neue Sim Carte noch eine Antwort. Mein Versuch Telefonisch etwas zu erreichen, habe ich nach 1,5 Stunden Warteschleife aufgegeben.

Mein letzter Versuch dies im Chat zu klären, endete in dem ersten Fall mit der Beendigung vom Chat Partner Base und die zweite, mit der Antwort, dass er nur für die neuen Q2 Kunden oder Ähnlich da wäre und auf meine Daten nicht zugreifen kann.

Ich sollte mich deswegen an den Q2 Kundendienst wenden. Dies obwohl meine e Verträge weder schon auf Q2 geändert wurde und obwohl ich den Chat auf einer Base Seite startete.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich in keinem Fall ausfallend geworden bin.
Sondern habe ganz normal um Hilfe gebeten.

Ich habe jetzt nach zwei Wochen weder eine Antwort noch eine Nano Sim von Base bekommen.

Das ist für mich eine Grenze, wo ich keine Lust mehr auf Base oder Q2 habe.
Sicherlich können die sich solche Behandlung von Kunden erlauben.

Auch bei uns, die 4 Handy Verträge bei Base haben und dies auch schon Jahre.

Deswegen noch einmal meine Frage.

Kann ich wegen der Streichung der FlexiCard bzw. habe ich deswegen ein Sonderkündigungsrecht?

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, denn ich möchte nicht bei solch einen Verein bleiben.

Gruß
Mac
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[1.1] DenSch antwortet auf michaelmess
28.08.2016 19:10
Wenn die Flexicard nur eine Option ist, wirds schwer.
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[1.1.1] michaelmess antwortet auf DenSch
28.08.2016 23:16
Benutzer DenSch schrieb:
Wenn die Flexicard nur eine Option ist, wirds schwer.

Ja, das stimmt. Dann kommt nämlich noch eine Fallunterscheidung hinzu:
Dann kommt es nämlich darauf an, ob der Kunde die Option gebucht hatte und ob der Kunde auf eine andere (neue) Tarifoption ausweichen könnte.

Falls das der Fall ist und der Entfall der Option den Kunden schlechter stellt, würde ich das Sonderkündigungsrecht bejahen, sofern der Kunde bei Vertragsabschluß nicht bereits wußte, daß die Option wegfallen wird.
Gibt es eine Ausweichmöglichkeit auf eine andere (neue?) Tarifoption, die durchweg gleich oder günstiger ist, dann tritt unterm Strich keine Verschlechterung ein und dann würde ich ein Sonderkündigungsrecht verneinen.

Falls der Kunde die Option überhaupt noch nicht genutzt hatte, müßte er schon glaubhaft machen, daß es sich um ein wesentliches Vertragsmerkmal handelt und daß es für ihn unzumutbar ist, den Vertrag fortzuführen. Dann wirds schwer: Denn es könnte ja ein Rechtsmißbrauch vorliegen (Beispiel: Die Option wird zwar nicht genutzt, obwohl der Kunde es eigentlich könnte, aber man benutzt sie als Vorwand, nur um vorzeitig aus dem teuren Vertrag auszusteigen).