Benutzer Krille88 schrieb:
hat man da nicht ein Recht auf ausserordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung ? Egal bei welchem Netzbetreiber ?
Es wird bei keinem eine Preiserhöhung geben. Sollten sich bis zum 30.04. die Fehler nicht erledigen, wird die BNetzA dafür sorgen, dass die Preise höchstens die bisherigen bleiben.