Benutzer Kid A schrieb:
Schon jetzt wird ein großer Teil der Mobilfunkverträge online abgeschlossen, ohne Unterschrift und einfach durch eine Art von Menüauswahl.
Da sehe ich keinen großen Unterschied zur eSim, nur dass der Versand der Simkarte entfällt. AGBs u.ä. Können ja problemlos per Mail versandt werden, wie bei Onlineaufträgrn bereits jetzt schon. Darüber hinaus fällt die Tarifauswahl per eSim mit Sicherheit auch unter das Fernabsatzgesetz und beinhaltet somit eine 14tägige Widerrufsfrist. Alles sehr unproblematisch imho.
Doch da gibt es einen erheblichen Unterschied. Die Infos zum Vertrag müssen ja praktisch schon vorher auf dem Handy aufgespielt sein. Bei online abgeschlossenen Verträgen, kann ich in Ruhe auf der Seite des Providers surfen und mir die Tarifinfos reinholen.
Bei der Tarifauswahl über eSIM besteht ja in der Regel in dem Moment gar keine Internetverbindung. Der Kunde will sich ja erst einen neuen Provider suchen. Also hat er dazu nicht unbedingt eine aktuelle Netzverbindung. Die Tarifauswahl erfolgt also quasi offline, obwohl sicher dann bald eine Verbindung mit dem Provider aufgebaut werden wird.
Wenn nun der Kunde nachweisen kann, dass er bei Abschluss des Vertrages einen bestimmte Tarif gar nicht kennen konnte, z.B. für eine bestimmte Leistung, die ihn später berechnet wird, ist es rechtlich höchst problematisch, die von Kunden dann einzufordern.
Mir ist auch nicht klar bei den Hunderten von Tarifen, wie diese Infos aktuell in die Hardware des Gerätes gelangen ohne dass dazu aktuell eine Internetverbindung bestehen muss. Kann ich mir das noch bei SIM-gelockten Geräten ähnlich eines Firmware-Brandings des Betreibers vorstellen, was ist dann mit "freien" Geräten? Wie soll ich ohne "Netz", denn ich suche ja einen neuen Betreiber, an all diese Infos rankommen können?
Ich stimme Dir zu, dass derartige Vertragsabschlüsse auch unter das Fernabgabegesetz fallen werden und eine 14-tägige Kündigungsfrist besteht. In dieser Zeit könnten die vollständigen Tarifinfos per Email geschickt werden. Die Frage rechtlich ist aber, ob es ausreicht alles erst NACH Vertragsabschluss, oder zumindest die Tarife schon VOR Vertragsabschluss kommuniziert werden müssen. Ich meine, dass dies vertragsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben ist, auch für Fernabgabe.
Wenn es aber dagegen so ist, wie Diet29 schreibt, dass der Vertrag weiter ganz normal zunächst offline im Laden oder online am Computer abgeschlossen wird und dann nur eine Art Providerprofil im Handy aktiviert wird, sehe ich das weniger kritisch. So wird es wohl auch losgehen. Man kauft z.B. die Smart-Watch mit Vertrag im Laden und bekommt dann das Vodafone-Profil drauf.