Benutzer Keks schrieb:
Man darf zwar widersprechen, aber dann muss man MEHR zahlen als die anderen Kunden!? SO herum wird nämlich ein Schuh draus!
Sehe ich auch so.
Einziger Ausweg: Im Nachhinein die Löschung fordern. Ich hoffe und denke, man hat dann trotz der Einwilligung jederzeit das Recht dazu. Ist allerdings nervig, das jedes Mal im Nachhinein tun zu müssen.
Jau. Und extra zu diesem Zweck schalten die Firmen dann "preisgünstige" 01805-/0190x-Hotlines......