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Gesetzesbruch ist vorprogrammiert


12.11.2015 09:07 - Gestartet von GeP
Im Gesetz steht auch, dass der Provider einen passiven Netzabschlusspunkt bereítstellen muss. ALLE Glasfasernetzanbieter sind ab sofort Gesetzesbrecher. Es geht technisch nicht passiv! Man braucht einen Medienwandler der aus dem Licht wieder Strom macht damit der Router überhaupt anschließbar ist.
Das zeigt, wie schlampig das Gesetz gemacht wurde. Aber wenn die Bundesnetzagentur schon den Wettbewerb durch die Verctoring-Genehmigung verkauft hat, warum sollte dieser weitere Schlag gegen den Wettbewerb und die neuen Netzbetreiber (zu Gunsten der Telekom offenbar, denn die hat mit dem Gesetz am wenigsten Probleme) geführt werden.
Bin gespannt, was noch kommt......
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[1] tosho antwortet auf GeP
12.11.2015 17:05
Benutzer GeP schrieb:
Im Gesetz steht auch, dass der Provider einen passiven Netzabschlusspunkt bereítstellen muss. ALLE Glasfasernetzanbieter sind ab sofort Gesetzesbrecher. Es geht technisch nicht passiv! Man braucht einen Medienwandler der aus dem Licht wieder Strom macht damit der Router überhaupt anschließbar ist.
Das zeigt, wie schlampig das Gesetz gemacht wurde. Aber wenn die Bundesnetzagentur schon den Wettbewerb durch die Verctoring-Genehmigung verkauft hat, warum sollte dieser weitere Schlag gegen den Wettbewerb und die neuen Netzbetreiber (zu Gunsten der Telekom offenbar, denn die hat mit dem Gesetz am wenigsten Probleme) geführt werden.
Bin gespannt, was noch kommt......

Sehe ich nicht so.
Entweder kauft sich der Kunde so einen Medienwandler selbst (wenn es keine gibt ist wohl kaum Kabel Deutschland schuld) oder der Kabelanbieter baut den Wandler beim Kunden ein und dieser kann dann einen Router seiner Wahl dahinter klemmen. Die Zugangsdaten werden ja wohl nicht in den Medienwandler eingegeben...