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Bankgebühren fürs Ein- und Auszahlen


02.11.2015 08:25 - Gestartet von tfg
Hat nicht vor ein paar Jahren der BGH geurteilt, dass das Ein- und Auszahlen von Geld zu den grundlegenden Aufgaben einer Bank gehört und nicht mit Gebühren belegt werden darf?
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[1] jackieoh antwortet auf tfg
02.11.2015 09:25
Benutzer tfg schrieb:
Hat nicht vor ein paar Jahren der BGH geurteilt, dass das Ein- und Auszahlen von Geld zu den grundlegenden Aufgaben einer Bank gehört und nicht mit Gebühren belegt werden darf?

Im Artikel könnte ein Fehler sein. Soweit ich mich entsinne bieten etwa Sparkassen und Volksbanken zweierlei Kontotypen an, solche mit niedriger/freier Grundgebühr, bei denen die Schalternutzung im Einzelfall extra kostet. Und solche mit Grundgebühr bei denen dafür die Schalternutzung beinhaltet ist.

Dass Banken Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen, zumal noch gebührenfrei und am Schalter anbieten müssen, halte ich für mit der Vertragsfreiheit unvereinbar.
Es gibt ja auch Onlinebanken, wie etwa die netbank, die überhaupt keine Bareinzahlungen mehr anbieten. Auch bei diversen anderen Direktbanken dürfte es mangels Filialen schwer werden.