Im Text steht: "Wohnungseigentümergemeinschaften unter 75 Wohneinheiten müssen sich .... derzeit keine Gedanken über eine etwaige Lizenzpflicht machen."
Das allgemein, also auch bei Vermietern von Mehrfamilienhäusern, erst ab 75 Wohneinheiten Forderungen erhoben werden, steht dort nicht.
Benutzer R o E s I schrieb:
Im Text steht, das die Forderung nur ab 75 und mehr WOHNEINHEITEN zutrifft !