Thread
Menü

Auf zum BGH


29.10.2014 05:38 - Gestartet von blumenwiese
Ich bezweifle, ob diese obskure Rechtsansicht vor dem BGH Bestand hat. In einer Bewertung äußere ich eine Meinung, solange ich keine falsche Tatsachenbehauptung aufstelle, was hier ja nicht der Fall war. Und eine Meinung kann ich vollkommen unabhängig davon, ob dies meinem Gegenüber gefällt oder nicht äußern. Es gibt keine Pflicht zur Aussprache. Ich kann nur sehr hoffen, dass der Beklagte vor den BGH zieht.
Menü
[1] pinkepinke antwortet auf blumenwiese
29.10.2014 08:38
Benutzer blumenwiese schrieb:
Ich bezweifle, ob diese obskure Rechtsansicht vor dem BGH Bestand hat. In einer Bewertung äußere ich eine Meinung, solange ich keine falsche Tatsachenbehauptung aufstelle, was hier ja nicht der Fall war. Und eine Meinung kann ich vollkommen unabhängig davon, ob dies meinem Gegenüber gefällt oder nicht äußern. Es gibt keine Pflicht zur Aussprache. Ich kann nur sehr hoffen, dass der Beklagte vor den BGH zieht.

Bei ebay einschließlich den Gaunern von paypal steht man als Kunde immer schlecht da, wenns ernst wird. Die Provisionen fließen nunmal von den Händlern, nicht von den Kunden.

In Deurtschland sind wir halt starken Verbraucherschutz gewöhnt, umso größer ist der Schock.


Der Mann wird schon gewusst haben, warum er nicht erst Kontakt aufnimmt. Immerhin verlaufen diese Kontakte mit Verkäufern wegen Reklamationen meist nicht gerade wunschgemäß. Oft wartet man lange auf Antwort und muss sich dann noch mit Ausreden rumschlagen. Klar, wenn man schon nen Hals hat wegen offensichtlich meiser Ware, etc., da schreibt man lieber direkt ne Bewertung.

Ich habe auch neulich über ebay etwas ersteigert und hatte dabei meinen Spaß. Es handelte sich um ein Computerspiel von dem es eine zensierte und eine unzensierte Variante zu kaufen gibt. Der Verkäufer schrieb in der Beschreibuntg angeboten würde die unzensierte Variante und bestätigte dies auf Nachfrage auch noch mal. Gezahlt wurde per paypal. Geliefert wurde dann, richtig, die unzensierte Version. Auf Rückfragen reagierte der Verkäufer uneinsichtig. Paypal Käuferschutz entschied ebenfalls zu meinem Nachteil. Das Gute an den paypal-Entscheidungen ist, dass die mehr oder weniger willkürlich entscheiden und die Entscheidungen dann endgültig sind. Es gibt quas keinen Weg sich zu beschweren, weil man mit der Entscheidung unzufrieden ist.
Menü
[1.1] AzureBlue antwortet auf pinkepinke
29.10.2014 11:18
Benutzer pinkepinke schrieb:
Benutzer blumenwiese schrieb:
Ich bezweifle, ob diese obskure Rechtsansicht vor dem BGH Bestand hat. In einer Bewertung äußere ich eine Meinung, solange ich keine falsche Tatsachenbehauptung aufstelle, was hier ja nicht der Fall war. Und eine Meinung kann ich vollkommen unabhängig davon, ob dies meinem Gegenüber gefällt oder nicht äußern. Es gibt keine Pflicht zur Aussprache. Ich kann nur sehr hoffen, dass der Beklagte vor den BGH zieht.

Bei ebay einschließlich den Gaunern von paypal steht man als Kunde immer schlecht da, wenns ernst wird. Die Provisionen fließen nunmal von den Händlern, nicht von den Kunden.

In Deurtschland sind wir halt starken Verbraucherschutz gewöhnt, umso größer ist der Schock.


Der Mann wird schon gewusst haben, warum er nicht erst Kontakt aufnimmt. Immerhin verlaufen diese Kontakte mit Verkäufern wegen Reklamationen meist nicht gerade wunschgemäß. Oft wartet man lange auf Antwort und muss sich dann noch mit Ausreden rumschlagen. Klar, wenn man schon nen Hals hat wegen offensichtlich meiser Ware, etc., da schreibt man lieber direkt ne Bewertung.

Ich habe auch neulich über ebay etwas ersteigert und hatte dabei meinen Spaß. Es handelte sich um ein Computerspiel von dem es eine zensierte und eine unzensierte Variante zu kaufen gibt. Der Verkäufer schrieb in der Beschreibuntg angeboten würde die unzensierte Variante und bestätigte dies auf Nachfrage auch noch mal. Gezahlt wurde per paypal. Geliefert wurde dann, richtig, die unzensierte Version. Auf Rückfragen reagierte der Verkäufer uneinsichtig. Paypal Käuferschutz entschied ebenfalls zu meinem Nachteil. Das Gute an den paypal-Entscheidungen ist, dass die mehr oder weniger willkürlich entscheiden und die Entscheidungen dann endgültig sind. Es gibt quas keinen Weg sich zu beschweren, weil man mit der Entscheidung unzufrieden ist.

Das Problem liegt hier aber wieder nicht bei PayPal, aber vermutlich hast du wegen dem einen Fall so einen Hass auf das ganze. Die Sache ist die, das es in dem Fall allein be EBay liegt zu entscheiden ob ein Vertragsbruch zustande kam oder nicht und dafür werden unteranderem eben halt Beweise benötigt... PayPal interessiert das nicht. Die richten sich nach Ebay. Wieso? Weil Ebay im Endeffekt die sind, die das ganze überwachen müssen und bei denen liegt auch die Verantwortung. Wenn PayPal dir das Geld zurück gibt, wenn EBay als berechtigte Partei aber gesagt hat "Das passt alles so." dann sitzt PayPal da... Das dass so nicht funktionieren kann, sollte klar sein.

Was das Thema des Beitrags angeht; Lächerlich. Und wenn der liebe Gott das Bootszeug verkauft hat; Wenn der Kunde damit unzufrieden ist darf er das ruhig äußern. Ihm den Mund zu verbieten nur weil er den Kundendienst nicht kontaktiert hat ist als Begründung unzureichend... Ich bin mir zu 99% sicher, das der Verkäufer wenn der Kunde das gemacht hätte auch nur gesagt hätte "Tja, Pech gehabt. Ist halt so.". Im bestenfall wäre es zu einer Stornierung gekommen, garantiert nicht zu einer plötzlichen Verbesserung des zu kritisierenden Produkts. Vielleicht war der Kunde zwar zufrieden genug um einen Nutzen aus dem Produkt zu ziehen, aber wollte trotzdem über offensichtliche Mängel aufklären und das ist sein gutes Recht.
Menü
[1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf AzureBlue
29.10.2014 13:50
Benutzer AzureBlue schrieb:
Was das Thema des Beitrags angeht; Lächerlich. Und wenn der liebe Gott das Bootszeug verkauft hat; Wenn der Kunde damit unzufrieden ist darf er das ruhig äußern. Ihm den Mund zu verbieten nur weil er den Kundendienst nicht kontaktiert hat ist als Begründung unzureichend... Ich bin mir zu 99% sicher, das der Verkäufer wenn der Kunde das gemacht hätte auch nur gesagt hätte "Tja, Pech gehabt. Ist halt so.". Im bestenfall wäre es zu einer Stornierung gekommen, garantiert nicht zu einer plötzlichen Verbesserung des zu kritisierenden Produkts. Vielleicht war der Kunde zwar zufrieden genug um einen Nutzen aus dem Produkt zu ziehen, aber wollte trotzdem über offensichtliche Mängel aufklären und das ist sein gutes Recht.
Das eigentliche Problem an der Sache ist von ebay hausgemacht. Die geben Händlern mit Top-Bewertungen Rabatte. Wenn man es so ausdrückt, klingt das ja eigentlich positiv und man würde denken, dass sich die Händler dadurch mehr anstrengen. Das ist aber anscheinend so strikt, dass es faktisch heißt, dass alles, was nicht 100% positiv bewertet ist (also 5 Sterne in allen Kategorien) nicht mehr als Top-Bewertung zählt. Das ist aber den Händlern gegenüber auch nicht fair, denn die Käufer auf ebay bewerten eben nicht objektiv. Ich bewerte z.B. wann ein Händler das Produkt verschickt hat, einige Käufer geben aber vielleicht Abzug, weil das Paket durch Feiertage oder die Schuld des Versandunternehmens erst nach einer Woche ankommt. Oder jemand bewertet die Kommunikation mit dem Verkäufer als durchschnittlich, nur weil kein direkter Kontakt stattgefunden hat und der Käufer der Meinung ist, er kann es ja nicht bewerten.

Aus historischen Gründen ist es bei ebay aber so, dass viele Käufer auch relativ holprige Abwicklungen noch mit 5 Sternen bewerten, weil man früher ja sonst von Verkäufer selbst schlecht bewertet werden konnte. Auch heute kann der Verkäufer zumindest die Bewertung für den Kunden zurückhalten, bis er eine Bewertung gekriegt hat, die im gefällt. Deswegen ist das gesamte Bewertungssystem von ebay sowieso völlig absurd. Kriegt eine Festplatte im Test eines Computermagazins 4 von 5 Sternen/Punkten/Seepferdchen, ist die wohl recht gut. Hat ein Händler auf ebay mit ein paar Tausend Bewertungen 4 von 5 Sternen, sollte man von diesem sicherlich lieber die Finger lassen.

Da die Bewertungen bei ebay also fast reflexartig bei vielen Käufern automatisch Top sind, hat ebay die Messlatte für Top-Verkäufer inkl. der Rabatte so hoch gelegt. Dass bedeutet dann aber auch, dass ein paar Käufer, die eben einen Stern beim Versand oder so abziehen, dazu führen, dass der Verkäufer den Rabatt nicht kriegt bzw. andersrum plötzlich mehr an ebay bezahlen muss. Das führt eben zu der absurden Situation, dass vielen Paketen kleine Zettel beiliegen, die erklären, dass ebay nur 5 Sterne-Bewertungen als positiv wertet. Und das führt eben auch zu solchen Klagen. Das soll jetzt nicht diese Klagen rechtfertigen, aber man versteht damit besser, warum wegen sowas geklagt wird.

Mal ganz davon ab, wie mistig das Bewertungssystem von ebay und diese Rabattregeln sind: ich bin der Meinung, dass eine Händlerbewertung eine Bewertung des Händlers sein sollte, nicht des Produkts. Wenn ich mir jetzt ein Markenprodukt bei ebay kaufe, welches ich auch z.B. im MediaMarkt hätte kaufen können, bewerte ich den Händler doch nicht negativ, weil der Treiber ständig abstürzt. Ist natürlich was anderes, falls der Händler das Produkt selbst herstellt, wie z.B. nachgefüllte Toner.

Hat aber alles recht wenig mit der Klage zu tun, über die man aus der Meldung ja eigentlich auch so gut wie nichts erfährt. Tendenziell würde ich auch sagen, dass eine Bewertung auf der freien Meinung des Käufers beruht, sollte sie objektiv korrekt sein. Aber was kann man schon groß in 80 Zeichen ausführen?

Sehr merkwürdig finde ich allerdings die Auffassung des Gerichts, dass der Käufer den Händler vor Abgabe der Bewertung hätte kontaktieren müssen. Da würde ich gerne mal die Einzelheiten dazu erfahren. Generell sehe ich keinen Anspruch eines Händlers darauf, dass ich meine Meinung über ihn mit ihm besprechen muss. Hätte er z.B. einen falschen Artikel oder Ware mit Gebrauchsspuren verschickt, könnte er dann natürlich neu liefern. Dadurch wird meine Meinung über den Händler aber nicht besser, sondern lediglich nicht noch schlechter.

Anders sähe es meiner Meinung nach aus, wenn das Paket nicht oder beschädigt angekommen wäre. Hier könnte es sein, dass der Fehler beim Versandunternehmen liegt und der Händler dafür nichts kann. Dann müsste man vor einer negativen Bewertung den Händler kontaktieren, selbst wenn die Bewertung "ist nicht angekommen" objektiv richtig wäre.
Menü
[1.1.1.1] mafro antwortet auf GrößterNehmer
29.10.2014 18:31
Bei amazon werden auch berechtigte, negative Bewertungen auf Antrag des Verkäufers gelöscht. Mein Fall: Neuware bestellt (Handy) und eindeutig Gebrauchtware bekommen. Mehrere Russische SMS im Speicher. Außerdem wurden mehrere hundert Minuten telefoniert, mehrere hundert SMS versand und ordentlich Daten verbraucht. Genau so habe ich das in die Bewertung eingegeben. Das löste einige "böse" Anrufe des Verkäufers aus. Und nach 4 Stunden war meine Bewertung einfach verschwunden. Mir ist kein Schaden entstanden, da ich die Gebrauchtware umgehend retouniert habe. Aber ich wollte vor dem Verkäufer warnen.
Menü
[1.2] Kai Petzke antwortet auf pinkepinke
30.10.2014 17:15
Benutzer pinkepinke schrieb:
Der Verkäufer schrieb in der Beschreibung, angeboten würde die unzensierte Variante und bestätigte dies auf Nachfrage auch noch mal. Gezahlt wurde per paypal. Geliefert wurde dann, richtig, die unzensierte Version.

Gemeint ist wohl die "zensierte" Version!

Rückfrage an Sie: Erkennt man auf dem Spiele-Datenträger vor dem Auspacken, ob es sich um die zensierte Version handelt? Falls ja, wäre Ihnen wohl zuzumuten gewesen, den Datenträger versiegelt zurückzuschicken, und dann entweder auf Rückabwicklung oder auf Zusendung der richtigen Ware zu bestehen.


Kai
Menü
[2] Hohes Niveau antwortet auf blumenwiese
29.10.2014 21:33

einmal geändert am 30.10.2014 03:19
Benutzer blumenwiese schrieb:
Ich bezweifle, ob diese obskure Rechtsansicht vor dem BGH Bestand hat. In einer Bewertung äußere ich eine Meinung,

Fairness sollte dabei aber nicht auf der Strecke bleiben.