Online-Handel

Urteil: Kunde muss negative eBay-Bewertung löschen

Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Ein Kunde muss bei eBay seine negative Bewertung von Boots-Zubehör löschen, weil er sich vorher nicht an den Händler wandte. Die Vorinstanz urteilte, der Händler habe nicht nachweisen können, dass die Bewertung sachlich falsch war.
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass ein Kunde eine negative eBay-Bewertung löschen muss. Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass ein Kunde eine negative eBay-Bewertung löschen muss.
Bild: dpa
Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus eBay zurücknehmen. Der Mann müsse der Löschung des Kommentars zustimmen, entschied das Oberlandesgericht München heute. Angaben zur Urteilsbegründung machte das Gericht zunächst nicht. Eine Revision ließ die Kammer nicht zu. Über Schadensersatz hatte das Gericht nicht entschieden.

Kunde bewertete Produkt schlecht

Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass ein Kunde eine negative eBay-Bewertung löschen muss. Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass ein Kunde eine negative eBay-Bewertung löschen muss.
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Der Käufer hatte Bootszubehör im eBay-Shop des Händlers aus Gelting (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) bestellt und sich in der Online-Bewertung über Mängel beschwert. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. "Es kann nicht sein, dass Internethändler gegen solche Bewertungen völlig schutzlos sind", hatte der Anwalt des Händlers gesagt.

Der Kunde hatte sich dagegen auf die Meinungsfreiheit berufen: "Es führt den Sinn solcher Bewertungen ad absurdum, wenn man sich vorher ganz genau überlegen muss, was man schreibt und was nicht." Er habe lediglich seine Meinung sachlich dargestellt.

Das Landgericht München hatte die Klage noch abgewiesen, weil der Händler nicht habe beweisen können, dass die Bewertung "sachlich unrichtig" war. Der Verkäufer ging daraufhin in Berufung und das Oberlandesgericht gab ihm nun Recht.

Gerichte urteilten in ähnlichen Fällen für die Kunden

Vor vier Jahren war ein Notebook-Verkäufer vor dem Münchner Amtsgericht mit seiner Klage auf Löschung einer schlechten Bewertung noch gescheitert. Ein Jahr zuvor musste auch die Verkäuferin eines Handys hinnehmen, dass ihr eine Kundin in ihrer eBay-Bewertung "Betrug" vorgeworfen hatte.

In einem ähnlichen Fall eskalierte der Streit um die Bewertung eines Fliegengitters bei Amazon. Ein Marketplace-Händler verlangte ebenfalls die Löschung einer negativen Bewertung. Wegen des Streits sperrte Amazon dem Händler das Amazon-Konto. Vor Gericht machte der Händler den Kunden dafür verantwortlich und forderte Schadensersatz in fünfstelliger Höhe. Alle Details zu diesem Prozess und wie dieser ausging, erfahren Sie in unserer Meldung zum Fliegengitter-Fall.

In unserem Editorial gehen wir der Frage nach, welche Regeln bei Bewertungen im Online-Handel gelten sollten, damit das System tatsächlich für Vertrauen zwischen Händler und Käufer sorgt.

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