Benutzer x-user schrieb:
Da hast Du sicherlich einen Top-Anwalt gehabt? Seit den 70er Jahren nämlich wird dem Geschädigten fast immer eine Teilschuld aufgebrummt wenn es Aussage gegen Aussage steht.
Nein, es ging ganz ohne Anwalt. Meine Versicherung fand die Schilderung der Unfallgegnerin unglaubwürdig und schickte einen Gutachter zur Unfallkreuzung. Der sah sich alles an und erstellte seinen Bericht. Nach Ansicht des Gutachters ist der von der Unfallgegnerin geschilderte Unfallhergang lebensfremd und unglaubwürdig. Meine Versicherung zahlte daraufhin keinen Cent.
Natürlich kann die Unfallgegnerin das gerichtlich überprüfen lassen, schließlich beträgt ihr Schaden geschätzte €4.000-€5.000. Die Ablehnung ist nun über zwei Monate her und bisher hat sie noch keine Klage gegen meine Versicherung eingereicht. Könnte noch kommen, glaube ich aber eher nicht.
Da ich weiß, was passiert ist und dass sie lügt, ist das natürlich ein ganz nettes Gefühl, dass sie damit nicht durchgekommen ist. Und das bleibt hoffentlich auch so.