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Unverschämt


05.07.2014 09:27 - Gestartet von bgrimm
Sowohl Verfahren (Abrechnung von Covern und Entdecken-Funktion) als auch das Nicht-Verhalten (= Schweigen) der Telekom in diesem Kontext sind wirklich unverschämt. Als Kunde eines "Premium-Anbieters" erwarte ich ein entsprechend kundenfreundliches und transparentes Informationsmanagement und vor allem kein derartig unseriöses Verhalten. Die Aussage der Telekom "Songs zum überall Streamen ohne Belastung des Datenvolumens!" bedarf m.E. keiner kleingedruckten Interpretation!

Danke an teltarif für das Versprechen "am Thema" zu bleiben!
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[1] ravenscream antwortet auf bgrimm
05.07.2014 14:28
Benutzer bgrimm schrieb:
Die Aussage der Telekom "Songs zum überall Streamen ohne Belastung des Datenvolumens!" bedarf m.E. keiner kleingedruckten Interpretation!

Danke an teltarif für das Versprechen "am Thema" zu bleiben!

Eine Definition des Satzes, braucht man da wirklich nicht. Denn es steht dort alles geschrieben, was man wissen muss "STREAMEN OHNE BELASTUNG DES DATENVOLUMENS".

Nun gut.... Die Aussage an sich, wird hier auch nich als falsch hingestellt.
Die Songs werden ja, zumindest laut Bericht, nicht in die Berechnung aufgenommen.

Ergo ist die Kernausage von oben richtig. Streamen belastet nicht das Datenvolumen.

Dass man an die Songs aber erst einmal herankommen muss, ist mir durchaus bewusst. Allerdings ist dabei der Verbrauch bei mir recht minimal und schlägt mit ein paar KB bei mir zu Buche.
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[1.1] bgrimm antwortet auf ravenscream
06.07.2014 11:02
Benutzer ravenscream schrieb:
Benutzer bgrimm schrieb:
Die Aussage der Telekom "Songs zum überall Streamen ohne Belastung des Datenvolumens!" bedarf m.E. keiner kleingedruckten Interpretation!

Danke an teltarif für das Versprechen "am Thema" zu bleiben!

Eine Definition des Satzes, braucht man da wirklich nicht. Denn es steht dort alles geschrieben, was man wissen muss "STREAMEN OHNE BELASTUNG DES DATENVOLUMENS".

Oder wir verstehen diesen Satz aus der Beschreibung der Spotify Flat aus dem Special Complete Music Tarif:
"Das Beste: Die Nutzung von Spotify läuft nicht gegen das im Tarif enthaltene Datenvolumen."
Quelle: https://www.t-mobile.de/tarife/0,10821,17773-_3347,00.htm

Nutzung von Spotify steht da! Keine spitzfindige Differenzierung zwischen Streaming, Cover laden oder sonstwas.
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[1.1.1] huso antwortet auf bgrimm
07.07.2014 15:09
Benutzer bgrimm schrieb:


Nutzung von Spotify steht da! Keine spitzfindige Differenzierung zwischen Streaming, Cover laden oder sonstwas.

Das steht aber nur bei dem Tarif so (auch auf der T-Moble Homepage).
Für die Option selbst wird dann wieder nur das Streaming genannt.
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[1.1.2] kammann antwortet auf bgrimm
08.07.2014 12:02
Benutzer bgrimm schrieb:

Nutzung von Spotify steht da! Keine spitzfindige Differenzierung zwischen Streaming, Cover laden oder sonstwas.

verbindlich, weil Vertragsbestandteil sind die AGBs, Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Interessanterweise gibt es für die Spotify-Option keine Leistungsbeschreibung. In der Preisliste stehen aber zwei bemerkenswerte Sätze:

"Der Kunde erhält mit der Option Music Streaming die Möglichkeit,beliebige Musikstücke aus dem Angebot von Spotify auszuwählen,mit Smartphone,
Tablet-Computer oder PC in voller Länge anzuhören, Playlisten zu erstellen, zu verwalten, sowie für eine Offline-Nutzung zu synchronisieren. Das
übertragene Datenvolumen im Netz der Telekom für die Nutzung von Music Streaming fließt bei Nutzung mit der Spotify-App nicht in die Berechnung des
Datenvolumens (Bandbreitenbeschränkung für die Datennutzung) des zu Grunde liegenden Tarifes ein. Wird Music Streaming nicht mit der Spotify-App
genutzt, sondern z.B. über die Spotify Client-Software für PCs, wird das Datenvolumen bei der Berechnung der Bandbreitenbeschränkung mitgerechnet."

Demnach wird nur das Datenvolumen des eigentlichen Streamings nicht gezählt. Allerdings ist es dem Kunden wohl kaum zuzumuten, technische Details herauszufinden, etwa ob das Hineinhören in ein Musikstück oder das Anhören von vorgeschlager Music per streaming erfolgt oder nicht.
Auf jeden Fall muss es auch nach einer Drosselung möglich bleiben, "beliebige Musikstücke anzuhören", ansonsten erfüllt die Telekom wesentlich zugesicherte Merkmale der Vertragsoption nicht.