Benutzer peanutsger schrieb:
DAS gilt doch nur dort, wo die Straßenverkehrsordnung zum Zuge kommt... also nicht auf "nichtöffentlichem Gelände" (z.B. auf dem eigenen Grundstück... außerdem wird die Polizei wohl nicht in Parkhäusern kontrollieren...)
Es gibt aber auch Laternenparker, die es finanziell zwar zu nem Auto gebracht haben, für ne Garage fehlt dann aber das Geld oder zumindest das Grundstück.
Wie soll das bitte gehen?
Motor starten, wo es nicht kontrolliert wird bzw. wo es zulässig ist, weil ... (s.o.)
Ich glaub das ganze ist so gemeint, dass das Hochleistungshandy nicht in 10 Sekunden die Autobatterie leer saugt. Aber wer direkt nach dem Einstecken den Motor startet, dürfte den wohl auch noch gestartet kriegen.