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Genug Geld...


05.01.2015 15:26 - Gestartet von Goldpiranha
...ergaunert, um sich zur Ruhe setzen zu können, nehme ich mal an. Die Begründung hinkt, denn wenn man Berufung gegen ein Urteil einlegt, möchte man doch seine Unschuld wieder hergestellt wissen und sollte ein Gericht so entscheiden, hätte er fröhlich mit seiner Zulassung weiter Menschen drangsalieren können.

Wichtig für mich ist an der ganzen Geschichte nur die Aussage des Amtsgericht Postsdamm, dass Streaming legal ist. Und damit ist Leuten wie Urmann & Co eh die Abmahngrundlage entzogen.