Urteil

Redtube-Anwalt Thomas Urmann zu Schadensersatz verurteilt

Rechtsanwalt Thomas Urmann musste wegen der Redtube-Abmahnungen vor Gericht - er erschien aber nicht. Ein Rechtsanwalt hat nun erfolgreich Schadensersatz für einen betroffenen Mandanten eingeklagt. Wir berichten über den aktuellen Stand des Redtube-Skandals.
Von Hans-Georg Kluge

Thomas Urmann wurde zu Schadensersatz in einem Redtube-Verfahren verurteilt. Thomas Urmann wurde zu Schadensersatz in einem Redtube-Verfahren verurteilt.
Bild: denisphoto - Fotolia.com
Thomas Urmann muss wegen der Redtube-Abmahnwelle Schadensersatz leisten. In einem Urteil stellte das Regensburger Amtsgericht fest, dass Urmann vorsätzlich eine unerlaubte Handlung ausführte - gemeint war der Versand der Abmahnungen sowie die darin enthaltene finanziellen Forderungen.

Thomas Urmann zu Schadensersatz verurteilt

Thomas Urmann wurde zu Schadensersatz in einem Redtube-Verfahren verurteilt. Thomas Urmann wurde zu Schadensersatz in einem Redtube-Verfahren verurteilt.
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Die Kanzlei Weiß & Partner hat nun für einen von der Abmahnung betroffenen Mandanten erfolgreich Schadensersatz eingeklagt. So schreibt die Kanzlei in Ihrem Blog Ratgeberrecht.eu, dass das Amtsgericht Regensburg am 20. März ein Versäumnisurteil gegen Urmann und die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (heute: Z9 Verwaltungs-GmbH) erlassen habe. Weder Urmann noch ein Vertreter der Z9 Verwaltungs-GmbH sei zum Gerichtstermin erschienen.

In dem Urteil wurde Urmann gesamtschuldnerisch mit der Z9 Ver­waltungs-GmbH zu Schadensersatz in Höhe von 416,50 Euro (zuzüglich Zinsen) verurteilt. Das Gericht stellt weiterhin fest: "Es wird gegenüber dem Beklagten [Thomas Urmann, d. Red.] zu 1 festgestellt, dass dem Anspruch aus vorstehender Ziffer 1 eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Beklagten zu 1 zugrundeliegt."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redtube-Hintergrund: Rechtswidrige Abmahnung wegen Porno-Streaming

Der Redtube-Abmahn-Skandal geht auf den Dezember 2013 zurück, doch die juristische Aufarbeitung hat wohl erst begonnen. Im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG verschickte Thomas Urmann damals Abmahnungen, wonach Nutzer auf Portal Redtube.com illegal Pornofilme angesehen hätten. Schnell wurde klar: Das Kölner Landgericht wurde mit einer schieren Masse an Auskunftsersuchen überwältigt und die Anfragen des Anwalts Daniel Sebastian waren so formuliert, dass ein schneller Blick darauf den Eindruck erwecken konnte, es handele sich um klassisches Peer-to-Peer-Filesharing. In vielen Fällen genehmigten die Richter das Auskunftsersuchen nach den Personendaten hinter den vorgelegten IP-Adressen.

Nachdem die ersten Abmahnungen bekannt wurden - auch teltarif.de berichtete - brach die Argumentation der Abmahner jedoch in sich zusammen. Weder konnten sie nachweisen, dass The Archive AG je die nötigen Exklusiv-Rechte besaß, noch konnten sie juristisch sauber argumentieren, dass Streaming überhaupt als Urheberrechtsverletzung anzusehen ist. Auch die Herkunft der IP-Adressen ist schleierhaft - vermutlich lockten die Hintermänner des Redtube-Skandals ahnungslose Nutzer auf die betreffenden Seiten, indem sie auf einschlägigen Seiten Werbung schalteten - mehr zu der Vorgehensweise erfahren Sie in unserem Hintergrund-Bericht.

Insgesamt haben die Redtube-Hintermänner rund 600 000 Euro eingenommen - allzu großen Eindruck wird das aktuelle Urteil auf die Täter aber nicht machen: Die Gelder sind wahrscheinlich längst verschoben.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden und weitere Abmahn-Opfer ihr Geld bei Thomas Urmann einklagen wollen, dürfte der Ex-Anwalt jedenfalls vor großen finanziellen Schwierigkeiten stehen. Wie viel Geld bei der Z9 Ver­waltungs-GmbH zu holen ist, ist unklar.

Eine umfangreiche und ausführliche Aufarbeitung der Abmahnwelle sowie der Hintergründe lesen Sie in unserem Artikel "Ein Jahr Redtube-Abmahnskandal".

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