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Grundrecht-Beschneidung - Wehrt Euch!


28.05.2001 12:00 - Gestartet von kalle
Briefgeheimnis, inform. Selbstbestimmung des verfassungsrechtliche Grundrechte, eben Bestandteil des Grundgesetzes. Gerade die ersten 20 Artikel des GG genießen einen besonderen Schutz und sind schwerer zu ändern als der Rest. An einer Stelle steht sinngemäß im GG (wer weiß, wo?):

"Jeder Deutsche hat das Recht, sich gegen den, der es unternimmt, diese Rechte zu beseitigen, zur Wehr zu setzen." Hintergedanke waren bei der Erstellung des GG 1949 die noch frischen Erfahrungen der Machtergreifung durch die NSDAP. Bei denen hieß es in anderem Zusammenhang etwa "Gesetz zum Schutz von Volk und Staat" oder so.

Mit mahnendem Gruß,

Kalle