Datenschutz

Datenschutzbeauftragter: Überwachung des Internet schwerer Eingriff in Grundrechte

Weitere Kritik an der geplanten Neufassung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, hat vor einer umfassenden Überwachung des Internets gewarnt. Er wende sich entschieden gegen die von der Bundesregierung geplante Schaffung einer technischen Infrastruktur, die jederzeit eine umfassende Überwachung des Internet-Verkehrs möglich mache, sagte Jacob in der heutigen Ausgabe der "Leipziger Volkszeitung".

Eine derartige Überwachung "würde einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Persönlichkeitsschutz darstellen", warnte Jacob. Hintergrund ist die so genannte "Telekommunikations- Überwachungsverordnung" (TKÜV [Link entfernt] ), die zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium erstellt wird. Im Prinzip solle dabei nachverfolgt werden können, wer welche Internet-Geschäfte mache und wer welche E-Mail-Kontakte habe, heißt es in dem Bericht.

Das Bundeswirtschaftsministerium habe diese Vorwürfe zurückgewiesen, hieß es weiter. Die Ermittlungsbehörden von Bund und Ländern hätten eine mögliche Überwachung als unverzichtbares Mittel für die Verbrechensbekämpfung bezeichnet, sagte ein Sprecher der Zeitung. Die Vermutung, es gehe um eine großflächige Beschneidung der Privatsphäre, habe mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Es handele sich immer nur um gerichtlich angeordnete Einzelfälle.

Allerdings haben bereits weitere Institutionen Bedenken gegen die TKÜV in der geplanten Form angemeldet, so bezeichnete der Präsident der Gesellschaft für Informatik, Prof. Heinrich Mayr, die Neufassung der Überwachungsverordnung als "Bedrohung der Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger". Auch der Hamburger Computer Chaos Club (CCC) kritisiert die TKÜV als "Voraussetzung für eine ständige Überwachung" der Menschen in diesem Land.