Benutzer barthwo schrieb:
Hallo
über was diskutiert ihr denn überhaupt. Unter UFA.de findet sich eine Gesellschaft, die offensichtlich aus der alten UFA in Babelsberg hervorgegangen ist.
mfg wb
Eigentlich geht's in diesem Thread ja um eine ältere Meldung vom 16.05.2001:
Grundsatzverfahren über Domainnamen vor
dem Bundesgerichtshof
Urteil wird für Freitag erwartet
- Und da insbesondere um folgenden Passus:
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich amDonnerstag erstmals grundsätzlich mit derReservierung und Benutzung von Domainnamen imInternet. In der mündlichen Verhandlung geht esunter anderem um das so genannte domain-grabbing, also die Anmeldung einer Vielzahl von Internetadressen durch ein und dieselbe Person.
Dadurch werden die Domainnamen für andere mögliche Nutzer blockiert....
... Im ersten der drei Fälle klagt die zum Bertelsmann-Konzern gehörende UFA Film und Fernseh GmbH & Co. KG gegen einen Unternehmer, der sich beim für die Registrierung von Domainnamen zuständigen deutschen Network Information Center (DENIC) nach eigenen Angaben etwa 2000 Internetadressen - darunter ufa.de - gesichert hat. UFA verlangt die Freigabe der Adresse ufa.de. Der Inhaber blockiere in wettbewerbswidriger Weise den Gebrauch des bekannten
Unternehmensnamens im Internet und wolle ihn über
Abstandssummen oder Lizenzgebühren in Geld ummünzen.
Die UFA hatte 1998 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Erfolg: ufa.de sei durch das Namensrecht des Unternehmens geschützt. Dazu gehöre auch die Befugnis des Unternehmens, sich auf einer Homepage im Internet vorzustellen. ...
Von daher weiß ich gar nicht, warum der Thread hier gelandet ist.
Gruß netwriter