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Kann ich nicht verstehen...


16.05.2001 19:28 - Gestartet von netwriter
Erstens kann ich die Leute nicht verstehen, die noch immer Domain-Grabbing betreiben - bei bekannten Marken.

Bei unbekannteren Marken verstehe ich die jenigen nicht,
die nicht alles zum Schutz Ihrer Marke tun - auch das sollte normalerweise als Pflicht eines Markeninhabers im Markenschutzgesetz verankert sein.

Drittens verstehe ich aber überhaupt nicht, wieso ein weltweiter "Medienkonzern" mit wahrhaftig genug Geld im Background sich die Domain ufa.de nicht schon lange gesichert hat.
Pennen die alle oder ist das Mutwille ....

Wie auch immer, Patent- und Markenrechtsanwälte und die ganze juristische Fakultät wird's freuen. Diese Abmahnungen und Prozesse bringen ja genug Geld in die Kassen der Juristen.

Mal gespannt, was beim Urteil generell rauskommt.

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[1] westsurf antwortet auf netwriter
18.05.2001 09:57
Die Domain ufa.de wurde am 4.11.1997 zum letzten mal geändert. Somit ist die Domain bereits an oder vor diesem Tag reserviert worden.
Quelle: Denic-whois Server

Bye Sash
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[1.1] demi78 antwortet auf westsurf
18.05.2001 10:25
ja, aber die Ufa gibt es doch schon länger...

alles in allem ist das echt keine leichte entscheidung...
ich mag die domain-gtrabber, die sinnlos ewig viele domains aufs gradewohl registrieren auch nicht... Die vielen Baustellen im Netz sind einfach nervig...

aber ich kann es auch nicht toll finden, wenn die frimen immer recht bkämen... manchmal haben sie es verpennt und dann hinterher einfach einklagen ist dem gegenüber sehr ungerecht, der vielleicht schon etwas mit der Domain gemacht hat...

hm... ist nicht so einfach...
bye demi
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[1.1.1] barthwo antwortet auf demi78
18.05.2001 11:08
Hallo

über was diskutiert ihr denn überhaupt. Unter UFA.de findet sich eine Gesellschaft, die offensichtlich aus der alten UFA in Babelsberg hervorgegangen ist.

Siehe dazu auf deren Website:
'Die Ursprünge der UFA liegen in der legendären Universum-Film AG vor 80 Jahren. Im Jahre 1964 kamen die im Westen neu entstandenen Produktionsfirmen und der Name UFA zum Hause Bertelsmann. Im Januar 1997 fusionierte die UFA-Holding, Hamburg, zu der auch die Berliner Produktionsgruppe gehört, mit der Audiofina-Tochter CLT in Luxemburg und firmiert dort als CLT-UFA. Seit Oktober 1996 hat die UFA Film & TV Produktion ihr Verwaltungsgebäude in Potsdam-Babelsberg und signalisiert damit ihre Verbundenheit zur künstlerischen Tradition des Hauses. Die Geschäftsführung der UFA besteht aus Wolf Bauer (Vorsitzender), Norbert Sauer (Produktionen) und Axel Reick (Kaufmännisches).'

mfg wb


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[1.1.1.1] netwriter antwortet auf barthwo
18.05.2001 11:27
Benutzer barthwo schrieb:
Hallo

über was diskutiert ihr denn überhaupt. Unter UFA.de findet sich eine Gesellschaft, die offensichtlich aus der alten UFA in Babelsberg hervorgegangen ist.

mfg wb

Eigentlich geht's in diesem Thread ja um eine ältere Meldung vom 16.05.2001:

Grundsatzverfahren über Domainnamen vor
dem Bundesgerichtshof
Urteil wird für Freitag erwartet

- Und da insbesondere um folgenden Passus:
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich amDonnerstag erstmals grundsätzlich mit derReservierung und Benutzung von Domainnamen imInternet. In der mündlichen Verhandlung geht esunter anderem um das so genannte domain-grabbing, also die Anmeldung einer Vielzahl von Internetadressen durch ein und dieselbe Person.
Dadurch werden die Domainnamen für andere mögliche Nutzer blockiert....
... Im ersten der drei Fälle klagt die zum Bertelsmann-Konzern gehörende UFA Film und Fernseh GmbH & Co. KG gegen einen Unternehmer, der sich beim für die Registrierung von Domainnamen zuständigen deutschen Network Information Center (DENIC) nach eigenen Angaben etwa 2000 Internetadressen - darunter ufa.de - gesichert hat. UFA verlangt die Freigabe der Adresse ufa.de. Der Inhaber blockiere in wettbewerbswidriger Weise den Gebrauch des bekannten
Unternehmensnamens im Internet und wolle ihn über
Abstandssummen oder Lizenzgebühren in Geld ummünzen.
Die UFA hatte 1998 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Erfolg: ufa.de sei durch das Namensrecht des Unternehmens geschützt. Dazu gehöre auch die Befugnis des Unternehmens, sich auf einer Homepage im Internet vorzustellen. ...

Von daher weiß ich gar nicht, warum der Thread hier gelandet ist.

Gruß netwriter