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Jaja, die Transparenz...


15.07.2013 11:50 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
einmal geändert am 15.07.2013 11:54
Hier haben wir wieder eines der erwartbaren Urteiele aus der aktuellen Rechtssprechung, die mich schon seit Jahren unablässig darin bestätigen, dass die abscheulichen AGB von Internet- und Mobilfunkanbietern im Regelfall gestrost missachtet werden können. Ich empfehle das inzwischen auch an jeder Stelle. Die heutiegen Richter sind zum Glück weit entfernt von der Paragraphengeilheit ihrer Blutjuristen-Vorgänger. Bei "Fußnote 2 auf Seite 5 des Informationsdokuments 512" schwillt auch Ihnen der Kamm. Das ist nicht zumutbar! Insbesondere wenn man - juristich korrekt - auf das erforderliche Verständnis des Durchschnittskunden abstellt. Heutzutage kann nunmal jeder Dösbaddel solche Dauerschuldverhältnisse abschließen, da er sich's wirtschaftlich leisten kann. Vor 20 - 30 Jahren sah das noch anders aus.

In mindestens jedem 2. Prozess in diesem Bereich werden den Verwendern ihre AGB links und rechts um die Ohren geschlagen. Wann sehen sie endlich ein, dass WENIGER oft mehr ist und dass TRANSPARENZ dafür sorgt, dass Mißverständnisse und Probleme erst gar nicht entstehen?
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[1] mattesKI antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
15.07.2013 12:05
Volle Zustimmung!
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[2] hurius antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
15.07.2013 12:26

einmal geändert am 15.07.2013 12:30
steht aber auch bei der Kanzleiseite Hollweck geschrieben, dass man zwischen Hauptvertrag und Nebenvertrag (sprich Kleingedruckten) unterscheidet.
Das Gericht hat völlig richtig gehandelt.
Schließlich muss sowas gleich auf der Website im Hauptvertrag stehen.
Gut, dass es Richter gibt. (und anwälte) ;D