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Online-Schnäppchenjäger solten noch mehr bestraft werden, z.B. mit Steuerer


03.06.2014 12:46 - Gestartet von fe rnwe h
einmal geändert am 03.06.2014 12:49
und diese nicht mehr beim Versender sondern beim Verbraucher berechnen, d.h. egal ob nun aus angeblich dem Ausland oder in DE, wo konsumiert wird, muss bezahlt werden. Das gilt auch jetzt, siehe EUSt bei Auslandslieferungen aus nicht EU-Ländern und muss dringend auch für Lieferungen aus EU Ländern gelten.
Ansonsten ist das Steueresystem verfassungswidrig, da der achso innovativ Armut und Arbeitslosigkeit und Hartz-IV Subventionen im 3-Stelligen Millionenbereich schaffende Online-Handel bevorzugt wird.