Benutzer MrRob schrieb:
"Die vom Käufer ursprünglich bezahlten Versandkosten muss der Händler bei einem Widerruf in voller Höhe erstatten. " Heißt das, dass ich die Kosten der Retoure zu tragen habe, aber die mir in Rechnung gestellten Versandkosten (Hinweg zu mir) erstattet werden?
Exakt!
Heißt das dann nicht, dass die Hinweg-Kosten mit den Rückweg-Kosten verrechnet werden und damit praktisch keine Zusatzkosten für mich entstehen?
In der Praxis wird es wohl genau darauf hinauslaufen. Je nach dem wie hoch die Versandkosten für den Hinversand liegen, das sind in Deutschland üblicherweise bei nicht sperrigen Geräten zwischen 0 - 7,99 €, ist der Rückversand für einen dann kostenlos oder zumindest teilweise gegenfinanziert. Aber OBACHT, der Händler hat jeweils nur die Kosten in Höhe der vorher definierten Standardversandart zu tragen. Bei aufpreispflichtigen Sonderversandarten (z. B. Express), bleibt der Kunde auf dem resultierenden Delta zum Standardversand sitzen.
Ziemlich blöd steht der Kunde jetzt bei den Läden da, die eine kostenfreie Lieferung anbieten und die Versandkosten ggf. einpreisen. Besonders bei den höherwertigen, hochpreisigen und vor allem großformatigen Produkten kann der Rückversand nun mächtig teuer für die Kunden werden. Ich glaube wir werden schon sehr bald diese Entwicklung beobachten können. Verbraucherschutz ist das jedenfalls nicht. Händler die so vorgehen werden, haben quasi ein Nullrisiko hinsichtlich Retouren und können sich deshalb auch leisten, Schrottware zu verkaufen. Im Europäischen Ausland kaufe ich jedenfalls nun definitiv nichts mehr. Das habe ich bisher schon so gut wie nie getan. Jetzt habe ich den letzten Grund.
Gilt dieses Erstatten der Hinwegkosten nur dann, wenn ich die gesamte Ware zurücksende? Oder auch, wenn ich nur 1 von 2 bestellten Artikeln aus einem Paket zurückschicke?
Muss auch bei Teilrückversand voll gelten.
TelTarif, bitte klärt hier mal etwas besser auf!
Ich bin zwar nicht TT, hoffe aber dennoch geholfen zu haben.