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Versandkosten erstatten?


03.06.2014 14:01 - Gestartet von MrRob
einmal geändert am 03.06.2014 14:02
"Die vom Käufer ursprünglich bezahlten Versandkosten muss der Händler bei einem Widerruf in voller Höhe erstatten. "
Heißt das, dass ich die Kosten der Retoure zu tragen habe, aber die mir in Rechnung gestellten Versandkosten (Hinweg zu mir) erstattet werden?
Heißt das dann nicht, dass die Hinweg-Kosten mit den Rückweg-Kosten verrechnet werden und damit praktisch keine Zusatzkosten für mich entstehen?

Gilt dieses Erstatten der Hinwegkosten nur dann, wenn ich die gesamte Ware zurücksende? Oder auch, wenn ich nur 1 von 2 bestellten Artikeln aus einem Paket zurückschicke?

TelTarif, bitte klärt hier mal etwas besser auf!
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[1] osmocombb antwortet auf MrRob
12.06.2014 18:59

einmal geändert am 12.06.2014 19:00
Nix wird da verrechnet ...
Beispiel, Du kaufst was für 100 Euro + 10 Versand, gesamt also 110 Euro. Nach 3 Tagen schickst es zurück und erhältst die 110 Euro zurück. Die Versandkosten zum Händler zurück mußt aber Du übernehmen und er kann es kulanter weise erstatten, er muß es aber nicht.

Ob Du 1 oder 5 Teile zurück schickst spielt keine Rolle mehr ab dem 13.06, der Verkäufer kann dem Käufer IMMER den Rückversand auferlegen ;)
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[1.1] MrRob antwortet auf osmocombb
12.06.2014 19:08
Bisher hatte ich nie 110 Eiro zurück erhalten sondern immer nur den Warenwert, in diesem Fall 100 Euro.
Also ist es in diesem Punkt eine Verbesserung?
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[1.1.1] osmocombb antwortet auf MrRob
12.06.2014 19:25

3x geändert, zuletzt am 12.06.2014 19:30
dann hast Dich veräppeln lassen, bereits ab 2007 (Urteil OLG Karlsruhe) waren die Hinsendekosten vom Händler bei Wiederruf zu erstatten (Warenwert mind. 40 Euro!), das sogar inkl. evtl. Expresszuschläge oder NN ... Daran ändert sich also nur, das der Händler ab 13.06 nur noch die Standardversandkosten erstatten muß, aber keine Zuschläge mehr falls angefallen.

Und wer hat dann den Rückversand bezahlt?
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[1.1.1.1] MrRob antwortet auf osmocombb
12.06.2014 20:45
Den Rückversabd hatte ich immer erstattet bekommen, wenn der Warenwert über 40 Euro lag bzw. Den Retourenaufkleber verwendet...
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[1.1.1.1.1] osmocombb antwortet auf MrRob
12.06.2014 21:52
Benutzer MrRob schrieb:
Den Rückversabd hatte ich immer erstattet bekommen, wenn der Warenwert über 40 Euro lag bzw. Den Retourenaufkleber verwendet...

Genau, das war auch richtig aber die Hinsendekosten hätten Dir auch erstattet werden müssen.
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[2] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf MrRob
13.06.2014 10:45
Benutzer MrRob schrieb:
"Die vom Käufer ursprünglich bezahlten Versandkosten muss der Händler bei einem Widerruf in voller Höhe erstatten. " Heißt das, dass ich die Kosten der Retoure zu tragen habe, aber die mir in Rechnung gestellten Versandkosten (Hinweg zu mir) erstattet werden?

Exakt!

Heißt das dann nicht, dass die Hinweg-Kosten mit den Rückweg-Kosten verrechnet werden und damit praktisch keine Zusatzkosten für mich entstehen?

In der Praxis wird es wohl genau darauf hinauslaufen. Je nach dem wie hoch die Versandkosten für den Hinversand liegen, das sind in Deutschland üblicherweise bei nicht sperrigen Geräten zwischen 0 - 7,99 €, ist der Rückversand für einen dann kostenlos oder zumindest teilweise gegenfinanziert. Aber OBACHT, der Händler hat jeweils nur die Kosten in Höhe der vorher definierten Standardversandart zu tragen. Bei aufpreispflichtigen Sonderversandarten (z. B. Express), bleibt der Kunde auf dem resultierenden Delta zum Standardversand sitzen.

Ziemlich blöd steht der Kunde jetzt bei den Läden da, die eine kostenfreie Lieferung anbieten und die Versandkosten ggf. einpreisen. Besonders bei den höherwertigen, hochpreisigen und vor allem großformatigen Produkten kann der Rückversand nun mächtig teuer für die Kunden werden. Ich glaube wir werden schon sehr bald diese Entwicklung beobachten können. Verbraucherschutz ist das jedenfalls nicht. Händler die so vorgehen werden, haben quasi ein Nullrisiko hinsichtlich Retouren und können sich deshalb auch leisten, Schrottware zu verkaufen. Im Europäischen Ausland kaufe ich jedenfalls nun definitiv nichts mehr. Das habe ich bisher schon so gut wie nie getan. Jetzt habe ich den letzten Grund.

Gilt dieses Erstatten der Hinwegkosten nur dann, wenn ich die gesamte Ware zurücksende? Oder auch, wenn ich nur 1 von 2 bestellten Artikeln aus einem Paket zurückschicke?

Muss auch bei Teilrückversand voll gelten.

TelTarif, bitte klärt hier mal etwas besser auf!

Ich bin zwar nicht TT, hoffe aber dennoch geholfen zu haben.
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[2.1] MrRob antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
13.06.2014 10:55
Vielen Dank! Das war mal ein Beitrag wie man ihn sich gleich von Teltarif gewünscht hätte.
Leider druckt Teltarif auch nur das ab, was man überall liest und sehr allgemein gehalten wird. Konkreten Praxisbezug vermisse ich da häufig.

Darum ein herzliches Dankeschön für die gute Aufklärung, die eigentlich vom TT-Team zu erwarten wäre.
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[2.1.1] Paldafo antwortet auf MrRob
17.06.2014 09:25
Benutzer MrRob schrieb:

Manchmal braucht gut Ding halt Weil :D