Das ist nicht richtig. Die Umsetzung eines EU-Beschlusses in nationales Recht erfolgt nicht durch die BNetzA sondern per Gesetz durch den deutschen Bundestag. Dieses Gesetz legt dann ausserdem fest, welche Behörde mit den ausführenden Aufgaben betraut wird. Das kann dann eine nationale Einrichtung wie die BNetzA sein, das Gesetz kann aber auch problemlos festlegen, dass diese ausführende Aufgabe an eine zentrale Einrichtung der Europäischen Union in Brüssel oder sonstwo übertragen wird. Das ist in zahllosen anderen Bereichen ja auch nicht anders.
Lustig. Was du schreibst ist noch viel weniger richtig.
Denn es gibt unterscheidliche Arten des "EU-Beschlusses".
Es gibt auch EU-Recht, das unmittelbar gilt und zwingend anzuwenden ist ohne, dass der nationale Gesetzgeber in irgendeiner Form daran beteiligt wäre. Aber macht ja nichts...
Es empfiehlt sich übriegens grundsätzlich nicht, ausgerechnet MIR in rechtlichen Fragen eine Belehrung erteilen zu wollen.
Des weiteren gebe ich noch inhaltlich anzumerken:
1. Es liegt derzeit kein - wie du es nennst - "EU-Beschluss" in der Richtung vor
2. War meine kleine Formulierung bewusst gewählt (was glaubst du wer die FAKTISCHE Umsetzung von EU-Beschlüssen in nationales Recht herbeiführt indem die Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe [Auch hieran ist der Gesetzgeber übrigens nicht beteiligt] verfasst werden? Es sind die Fachressorts und die untergeordneten zuständigen Behörden wie die BNetzA! Unsere materiefremden Parlamentsblödis sind i. d. R. nur noch für den "Feinschliff" zuständig wenn ein - ausnahmsweise aufmerksamer - Parlamentarier, sein Mitarbeiter oder der wissenschaftliche Dienst im Prüfauftrag auf das ein odere andere Problemchen stößt. Ansonsten wird durchgewunken und abgenickt.
3. Nicht jedes bundesdeutsche einfache Gesetz kann festlegen, dass jede Beliebige Aufgabe an die EU delegiert wird. Es gibt da diverse Schranken und Hürden... Die EU kann ihrerseits nur in Ausnahmefällen Kompetenzen an sich reißen.
4. Der ABSOLUTE REGELFALL ist, dass jeweils die nationalen Behörden mit der Umsetzung des EU-Rechts betraut sind.