Benutzer docfeelgood schrieb:
Achte darauf, wer Dein Vertragspartner ist. Ändert der sich einseitig, ohne daß Du gefragt wirst hast Du auf jeden Fall ein SoKü-Recht, egal ob Nachteile entstehen oder nicht.
Sicher? Wie war das bei D2? Die nennen sich ja nun D2 Vodafone. Obwohl der Vertragsparner ist immernoch "Mannesmann Mobilfunk GmbH". Wie würde das bei einer Änderung der Gesellschaftsform sein?
Ob die Bezahlung einer bereits vom neuen Firmennamen ausgestellten Rechnung als "Zustimmung" zu einem neuen Vertrag zu werten ist, sollten an dieser Stelle lieber Juristen
beantworten !