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Unterschied für den HT-Kunden?


21.05.2001 13:19 - Gestartet von wolfbln
Hallo,

ich bin HT-Kunde, ziemlich sauer, mal wieder von einem Riesen gefressen zu werden.
Hoffentlich bleibt der überdurchschnittliche Service (eines Providers) unter dem eher unterdurchschnittlichen Dach von Mobilcom erhalten.

Welchen Unterschied macht jetzt eigentlich die Übernahmeform: Bleibt HT als Unternehmen bestehen, laufen auch die Verträge so weiter.
Gibt es HT bald nicht mehr (Variante 2), besteht dann ein SoKü-Recht, schließlich ist ja nicht Mobilcom mein Vetragspartner? Oder gilt das nur, wenn zum meinem "Lasten" Nachteile entstehen?

Postet mal Eure Meinung

Gruß WOLF
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[1] www.kein-netz.de antwortet auf wolfbln
21.05.2001 14:12
Scau mal folgendes durch:
http://www.handykult.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=5&t=002511">
http://www.handykult.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=5&t=002704

Ich denke, das Thema bleibt spannend!
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[1.1] www.kein-netz.de antwortet auf www.kein-netz.de
21.05.2001 14:25
Benutzer www.kein-netz.de schrieb:
Scau mal folgendes durch: http://www.handykult.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&a
p;f=5&t=002511
http://www.handykult.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&a
p;f=5&t=002704

Ich denke, das Thema bleibt spannend!

Musste editieren, der erste Link war falsch - sorry
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[2] docfeelgood antwortet auf wolfbln
21.05.2001 15:30
Achte darauf, wer Dein Vertragspartner ist. Ändert der sich einseitig, ohne daß Du gefragt wirst hast Du auf jeden Fall ein SoKü-Recht, egal ob Nachteile entstehen oder nicht.
Ob die Bezahlung einer bereits vom neuen Firmennamen ausgestellten Rechnung als "Zustimmung" zu einem neuen Vertrag zu werten ist, sollten an dieser Stelle lieber Juristen beantworten !
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[2.1] hightower antwortet auf docfeelgood
22.05.2001 12:49
Benutzer docfeelgood schrieb:
Achte darauf, wer Dein Vertragspartner ist. Ändert der sich einseitig, ohne daß Du gefragt wirst hast Du auf jeden Fall ein SoKü-Recht, egal ob Nachteile entstehen oder nicht.

Sicher? Wie war das bei D2? Die nennen sich ja nun D2 Vodafone. Obwohl der Vertragsparner ist immernoch "Mannesmann Mobilfunk GmbH". Wie würde das bei einer Änderung der Gesellschaftsform sein?

Ob die Bezahlung einer bereits vom neuen Firmennamen ausgestellten Rechnung als "Zustimmung" zu einem neuen Vertrag zu werten ist, sollten an dieser Stelle lieber Juristen
beantworten !