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... kann nicht zugestellt werden ...


31.01.2013 13:34 - Gestartet von michael ciesla
Juhuu!
Aber solche Vereine bemerken gar nicht, wie blöd sie sind!
Mal abgesehen, daß ich auf US-Territorium gar nicht erst ein derartiges Schreiben annehmen muß (das weltweit einmalige und antiquierte deutsche Melderecht und Zustellungsrecht gilt nämlich für andere Länder nicht), kann die GEMA noch nicht mal was damit anfangen, wenn Youtube das Schreiben sogar entgegen nimmt. Sie machen einfach weiter so, wie bisher. Auch ein mögliches nachfolgendes Gerichtsurteil "im Namen des Volkes" (welcher Hohn!!), das irgendein ahnungsloser Richter möglicherweise fabriziert, gilt nicht für andere Länder (andere Rechtssysteme) und läßt sich auch somit nicht durchsetzen.
Wir schimpfen immer über die Amis, wenn die meinen, ihr Rechtssystem ist das beste der Welt und sollte überall weltweit gelten und angewendet werden. Selbst sind wir aber (bzw. zumindest die verantwortungslosen Richter und Staatsanwälte) keinen Deut besser. Und Behörden auch nicht (auch die GEMA ist letztendlich Behörde und Monopolist ohne demokratische Kontrolle).
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[1] koelli antwortet auf michael ciesla
31.01.2013 14:17
Muss eine Firma, die einen deutschen Ableger betreibt, nicht auch eine Adresse in Deutschland haben?
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[2] bastian antwortet auf michael ciesla
31.01.2013 14:33
Du bist ja ein ganz Schlauer und Kenner des internationalen Rechts. LOL ... Wer keine Ahnung von der Materie hat, sollte besser schweigen.

In der Tat hätte die Gema gut daran getan zu recherchieren, ob es eine ladefähige Anschrift von YouTube in Deutschland gibt. Zu Not hätte es bestimmt auch die von Google in Hamburg getan. Wenn die Töchter etwas so permament verbocken wie YouTube, sollte man der Mutter mal auf die Finger hauen.

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[2.1] getodavid antwortet auf bastian
31.01.2013 14:41
Benutzer bastian schrieb:
Du bist ja ein ganz Schlauer und Kenner des internationalen Rechts. LOL ... Wer keine Ahnung von der Materie hat, sollte besser schweigen.

Wenn das so ist, warum schreibst du dann folgendes?

Zu Not hätte es bestimmt auch die von Google in Hamburg getan. Wenn die Töchter etwas so permament verbocken wie YouTube,
sollte man der Mutter mal auf die Finger hauen.
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[2.2] michael ciesla antwortet auf bastian
31.01.2013 14:43

2x geändert, zuletzt am 31.01.2013 14:45
Benutzer bastian schrieb:
Du bist ja ein ganz Schlauer und Kenner des internationalen Rechts. LOL ... Wer keine Ahnung von der Materie hat, sollte besser schweigen.
Ist ja klar, daß die Profiteure und "Verungestalter" des Rechts und der (angeblichen) Demokratie hierzulande es - gelinde gesagt - nicht gerne sehen, daß sich immer mehr Leute immer besser auskennen und im Falle des Falles dann auch wissen, wie man sich "richtig" verhält.
Fast täglich höre ich von weiteren Menschen, die sich hierzulande mal einfach melderechtlich abmelden (es gibt genug Länder, wo kein Meldezwang besteht, aufhalten darf man sich ja trotzdem hierzulande) oder auch nur erst einmal ihr deutsches Girokonto in ein ausländisches abändern ... Weshalb sollte man als Bürger eigentlich nicht die Vorteile einer offenen und freizügigen EU nutzen, die Firmen (siehe hier) machen es ja vor.
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[3] Kai Petzke antwortet auf michael ciesla
31.01.2013 15:27
Benutzer michael ciesla schrieb:

Aber solche Vereine bemerken gar nicht, wie blöd sie sind!

Mal schauen, wer am Ende am längeren Hebel sitzt. Ich halte die Chancen der GEMA für gar nicht so gering.

Auch ein mögliches nachfolgendes Gerichtsurteil "im Namen des Volkes" (welcher Hohn!!), das irgendein ahnungsloser Richter möglicherweise fabriziert, gilt nicht für andere Länder (andere Rechtssysteme) und läßt sich auch somit nicht durchsetzen.

Hier haben Sie prinzipiell recht. Aber youtube betreibt auch Infrastruktur in Deutschland. Ein "ping" vom teltarif-Server zu "youtube.com" hat eine Laufzeit von gerade mal 0,75 Millisekunden. Unter Berücksichtigung des Umstands, das Licht in Glasfasern etwas 200.000 Kilometer pro Sekunde zurücklegt (aufgrund der Lichtbrechung im Glas ist das Licht langsamer als die bekannten 300.000 Kilometer pro Sekunde im Vakuum) und die Daten ja hin und zurück müssen, können maximal 75 Kilometer Luftlinie zwischen dem teltarif-Server (der in Berlin steht) und dem antwortenden youtube-Server liegen. Und nein, das reicht nicht bis Polen *g*

Youtube betreibt also Server in Berlin (und vermutlich auch in vielen weiteren deutschen Städten). Deren Abschaltung würde ein Richter in einem Unterlassungsverfahren wegen einer falschen Einblendetafel sicher nicht im ersten Schritt anordnen. Sollte sich aber Youtube über zwei oder drei Verfahren hinweg uneinsichtig zeigen (erst Verfügungsverfahren, dann Bestrafungsverfahren, weil Youtube der Verfügung nicht nachkommt, dann noch ein Verfahren, weil Youtube auch die Strafe nicht zahlt), könnte eine solche Abschaltung schon angeordnet werden. Klar wäre dann das Geschrei extrem groß, wenn die GEMA komplett Youtube (und als Kollateralschaden möglicherweise sogar Google) vom Netz holt, aber, wie gesagt, es könnte passieren, wenn Youtube das deutsche Urteil nicht respektiert.

Und nein, Youtube könnte nicht einfach auf Server im Ausland umschalten, weil dann sofort die Backbones der Provider dicht machen.


Kai
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[3.1] fruli antwortet auf Kai Petzke
31.01.2013 18:20
Hi,

Benutzer Kai Petzke schrieb:

Und nein, Youtube könnte nicht einfach auf Server im Ausland umschalten, weil dann sofort die Backbones der Provider dicht machen.

Google könnte entsprechende Anbindungen ins Ausland aus Dtl. sponsern, machen sie ja schonmal in Frankreich...
https://www.teltarif.de/netzneutralitaet-...

btw: Verwertungsgesellschaften sind per se nichts schlechtes.

Zattoo, Teleboy, Wilmaa & Co. bieten dank einer solchen in der Schweiz auch für kollektive TV-Rechte zuständigen Rechteverwertungsgesellschaft Replay-TV über eine ganze Woche aller deutsch-, französisch-, italienisch-sprachigen und britischen Fernsehkanäle incl. beliebiges Werbeüberspulen und zahlen dafür nur einen moderaten Tarif von nur etwas über 1€/Monat und Kunde an die Verwertungsgesellschaft.

Solche Angebote(Tarife sind undenkbar, wenn kleine Klitschen wie Zattoo direkt mit allen einzelnen Sendern und Filmstudios sowie anderen Rechteinhabern verhandeln müssten.



Was die GEMA in Dtl. von Google/Youtube fordert, käme dagegen einem Tod des klassischen werbefinanzierten Youtube-Geschäftsmodells gleich.


So long.
fruli
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[4] hans91 antwortet auf michael ciesla
31.01.2013 17:13
Benutzer michael ciesla schrieb:
Auch ein mögliches nachfolgendes Gerichtsurteil "im Namen des Volkes" (welcher Hohn!!), das irgendein ahnungsloser Richter möglicherweise fabriziert, gilt nicht für andere Länder (andere Rechtssysteme) und läßt sich auch somit nicht durchsetzen.

Das deutsche youtube könnte damit eingestellt werden, bzw. große Probleme bekommen. Abgesehen davon kann die GEMA auf EU-Ebene einiges reißen. Was in anderen Ländern ist, ist der GEMA doch völlig egal.