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Ich habe schon lange De-Mail!


20.03.2013 15:02 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
Und was soll ich sagen? Es funktioniert tadellos und wird von jeder öffentlichen und privaten Stelle völlig problenmlos akzeptiert.

Mein De-Mail funktioniert sogar ganz und gar ohne Internetverbindung. Notwendige Anhänge müssen auch nicht umständlich hochgeladen und dazugefrickelt werden. Ich stopfe einafach alles was raus muss in das Einzugfach meines hochmodernernen Spezialgerätes und der Empfänger bekommt wirklich alles was er braucht.
Ich bekomme auch immer eine Bestätigung, ob es geklappt hat.

Mein Spezialgerät kann nicht nur De-mailen, sondern sogar auch noch Duplikate erstellen, Dinge vom PC ausdrucken, Dinge auf den PC bringen und telfonieren kann es auch noch!

Kurzum: Mein De-Mail heißt "Telefax." Es ist schon über 20 Jahre alt (also nicht mein Gerät - das ist erst 5 Jahre alt- sondern die Gattung). Es ist zwar etwas aus der Mode gekommen in der jüngeren Generation, verrichtet aber nach wie vor trotzdem höchst zuverlässig seinen Dienst an einem antiquierten Analogport. Z. B. an meiner kleinen Mini-TA, die wiederum am ISDN hängt.

Unsere Bundesregierung ist einfach nicht ganz auf der Höhe der Zeit.
De-Mail ist Pseudoinnovation. Wie so vieles in diesen Tagen.
Apropos - wann kommen endlich iehPhon 6 und Gähnläxy S5 auf den Markt.
Ich warte schon freudig.
NICHT.
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[1] Haarscharf an der Diskussion vorbei.
zazzel antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
20.03.2013 15:37
Muss ich leider sagen. Denn Dein tolles "Telefax" ist gerichtlich anfechtbar, zudem genügt es nicht den Anforderungen, die an bestimmte Rechtsvorgänge mit Schriftformerfordernis gestellt werden (siehe: z.B. eine Quittung).

Dass die "De-Mail" das auch nicht tut, ist ja für die Argumentation nicht von Belang.

Ergo: Quittungen weiter auf Papier versenden :-)

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[1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf zazzel
21.03.2013 14:22
Benutzer zazzel schrieb:

Haarscharf an der Diskussion vorbei.

Nö, mit dem was du schreibst, sind wir doch mittendrin.

Muss ich leider sagen. Denn Dein tolles "Telefax" ist gerichtlich anfechtbar,

Ja, klar. Wie so vieles. Alles ist vor Gericht immer und grundsätzlich anfechtbar. Bis auf das Holocaust-Gedöhns, das ist - warum auch immer - auch im Jahre 2013 nicht anfechtbar vor deutschen Gerichten.

Die immanennte Anfechtbarkeit macht DAS WESEN eines Gerichtsprozesses aus.

Auch Originalbelege und Schriftstücke mit Orginalunterschrift auf Papier können angefochten werden. Alle Medien die als Grundlage für rechtserhebliche Erklärungen, Vorgänge oder Verträge dienen sind anfechtbar. Es ist aber auch jeder so frei, dass er auch einem Mietvetrag oder Vermächtnis auf einer Rolle Klopapier abfassen kann. Zu einer wirksamen Anfechtung genügt aber eben nicht nur der Anscheinsbeweis...

zudem genügt es nicht den Anforderungen, die an bestimmte Rechtsvorgänge mit Schriftformerfordernis gestellt werden (siehe: z.B. eine Quittung).

Nein, kann es auch gar nicht. Schriftform heißt immer entweder Urschrift oder beurkundete Abschrift. Auch auf Bonbonpapier.
Das formelle Schriftformerfordernis wird daher auf immer und ewig nur durch ebendiese Schriftform gewahrt bleiben können.

Dass die "De-Mail" das auch nicht tut, ist ja für die Argumentation nicht von Belang.

Achso? Na dann. Ich sehe das aus o. G. Gründen anders. Der ganze Zirkus um den elektronisch-zertifizierten Rechtsverkehr ist die Quadratur des Kreises, die niemals gelingen wird. Der CCC gab zuletzt wichtige Hinweise zu den Gründen dafür. Und Juristen werden dazu immer NEIN sagen. Elektronisch besteht nämlich immer - egal wie toll die Verschlüselung und Absicherung auch sein mag - die Möglichkeit der Manipulation. Und - bei eletronischen Medien kommt hinzu: Reißt die Internetverbindung ab, fällt ein Server aus oder gibt es aus anderen Gründen mal ein schlechtes Routing, läuft man latent Gefahr, dass De-Mail & Co. irgendwo im Nirvana untergeht oder dass eine Frist versäumt wird.

Ergo: Quittungen weiter auf Papier versenden :-)

Klorolle und Bonbonpaier nicht vergessen!
Gravour auf Stahlplatte oder eingemeißelt auf einem Grabstein macht natürlich auch was her. Es gibt so viele schöne Möglichkeiten...
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[1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
21.03.2013 15:43
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

Ja, klar. Wie so vieles. Alles ist vor Gericht immer und grundsätzlich anfechtbar. Bis auf das Holocaust-Gedöhns, das ist - warum auch immer - auch im Jahre 2013 nicht anfechtbar vor deutschen Gerichten.

Bestreitest du den etwa?
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[1.1.1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf sushiverweigerer
22.03.2013 10:57
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

Ja, klar. Wie so vieles. Alles ist vor Gericht immer und grundsätzlich anfechtbar. Bis auf das Holocaust-Gedöhns, das ist - warum auch immer - auch im Jahre 2013 nicht anfechtbar vor deutschen Gerichten.

Bestreitest du den etwa?

Ähm, nein. Ich halte es aber für höchst fragwürdig,
historische Fragestellungen vor Gericht zu entscheiden.
Zumal ja bis auf weiteres für immer vorfestgelegt.
Dieses Prinzip ist einfach falsch. Zumal in unseren
Zeiten, wo die Faktenlage ohnehin - ich sage mal -
relativ eindeutig ist.

Rein hypothetisch - man würde nun herausfinden, dass
massenhaft bisherige KZ-Opfer von der Roten Armee/ der UdSSR
umdeklariert wurden um den Deutschen die Schuld in die
Schuhe zu schieben (dies ist in geringfügigem Umfang
wohl auch mehrfach vorgekommen), dann müssten auch
Opferzahlen und ein Stück Geschichtsschreibung korrigiert werden.
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[2] regn antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
20.03.2013 16:51
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Und was soll ich sagen? Es funktioniert tadellos und wird von jeder öffentlichen und privaten Stelle völlig problenmlos akzeptiert.

Kurzum: Mein De-Mail heißt "Telefax." Es ist schon über 20 Jahre alt (also nicht mein Gerät - das ist erst 5 Jahre alt- sondern die Gattung). Es ist zwar etwas aus der Mode gekommen

Guter Kommentar - ich benutze auch häufig das Fax!