Benutzer zazzel schrieb:
Haarscharf an der Diskussion vorbei.
Nö, mit dem was du schreibst, sind wir doch mittendrin.
Muss ich leider sagen. Denn Dein tolles "Telefax" ist gerichtlich anfechtbar,
Ja, klar. Wie so vieles. Alles ist vor Gericht immer und grundsätzlich anfechtbar. Bis auf das Holocaust-Gedöhns, das ist - warum auch immer - auch im Jahre 2013 nicht anfechtbar vor deutschen Gerichten.
Die immanennte Anfechtbarkeit macht DAS WESEN eines Gerichtsprozesses aus.
Auch Originalbelege und Schriftstücke mit Orginalunterschrift auf Papier können angefochten werden. Alle Medien die als Grundlage für rechtserhebliche Erklärungen, Vorgänge oder Verträge dienen sind anfechtbar. Es ist aber auch jeder so frei, dass er auch einem Mietvetrag oder Vermächtnis auf einer Rolle Klopapier abfassen kann. Zu einer wirksamen Anfechtung genügt aber eben nicht nur der Anscheinsbeweis...
zudem genügt es nicht den Anforderungen, die an bestimmte Rechtsvorgänge mit Schriftformerfordernis gestellt werden (siehe: z.B. eine Quittung).
Nein, kann es auch gar nicht. Schriftform heißt immer entweder Urschrift oder beurkundete Abschrift. Auch auf Bonbonpapier.
Das formelle Schriftformerfordernis wird daher auf immer und ewig nur durch ebendiese Schriftform gewahrt bleiben können.
Dass die "De-Mail" das auch nicht tut, ist ja für die Argumentation nicht von Belang.
Achso? Na dann. Ich sehe das aus o. G. Gründen anders. Der ganze Zirkus um den elektronisch-zertifizierten Rechtsverkehr ist die Quadratur des Kreises, die niemals gelingen wird. Der CCC gab zuletzt wichtige Hinweise zu den Gründen dafür. Und Juristen werden dazu immer NEIN sagen. Elektronisch besteht nämlich immer - egal wie toll die Verschlüselung und Absicherung auch sein mag - die Möglichkeit der Manipulation. Und - bei eletronischen Medien kommt hinzu: Reißt die Internetverbindung ab, fällt ein Server aus oder gibt es aus anderen Gründen mal ein schlechtes Routing, läuft man latent Gefahr, dass De-Mail & Co. irgendwo im Nirvana untergeht oder dass eine Frist versäumt wird.
Ergo: Quittungen weiter auf Papier versenden :-)
Klorolle und Bonbonpaier nicht vergessen!
Gravour auf Stahlplatte oder eingemeißelt auf einem Grabstein macht natürlich auch was her. Es gibt so viele schöne Möglichkeiten...