Sehr geehrte/r ippel,
Sie überraschen mich. Ganz zum Ende unserer Diskussion widerlegen Sie meine größten Befürchtungen und legen doch noch wenigstens implizit (da ohne Belege) Ihre Argumentationsbasis dar:
Sie schreiben also von Naturrechten und woher Eigentum und somit das Besitzmonopol stammen. Eine, so würde man diagnostizieren müssen, rechtstheoretische, ja sogar rechtsphilosophische Argumentation. Diese dürfte Ihnen als Steuerrechtler (wie ich lesen durfte) ja durchaus nicht unbequem sein.
Nun will ich Sie aber auch schleunigst aus Ihrem Missverständnis erlösen, bevor Sie sich noch um Kopf und Kragen reden bzw. schreiben:
Wir besprechen hier die Entscheidung des dt. Bundeskartellamtes. Das macht es Ihnen aber natürlich ungeheuer schwierig, denn das Bundeskartellamt "spricht ja quasi Recht". Allerdings trifft es Entscheidungen auf Basis der, natürlich inzwischen legislativ kodifizierten (lex scripta), Wirtschaftsordnung. Daher ist die Wirtschaftsordnung und ihre Basis - die Wirtschaftstheorie - maßgeblich für die Definition der Rechtsbegriffe und natürlich auch für die Beurteilung der Marktsituation der RTL/P7S1 Plattform um die es geht, nicht aber die Rechtstheorie/-philosophie.
Meinen Studierenden müsste ich unter eine schriftliche Auseinandersetzung leider den folgenden Satz schreiben: "Sie argumentieren sehr scharf, zwar leider ohne Quellen und Zitate, aber doch klar. Leider jedoch schrieben Sie zu einem anderen Thema als in der Aufgabenstellung. Daher muss ich Ihre Leistung leider mit 'mangelhaft' benoten. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie mit dem Thema Ihrer Aufgabenbearbeitung bein Gelegenheit in meine Sprechstunde kommen. Vielleicht lässt sich eine Hausarbeit daraus entwickeln mit der Sie die jetzige ungünstige Note wieder ausgleichen können."
Sie haben es sich selbst, aber auch uns allen anderen sehr schwer gemacht, Ihre rechtsphilosophische Argumentation zu verstehen. Mein Tip dazu wäre tatsächlich Google und andere der "tausend Suchmaschinen" (ihre Worte, nicht meine) zu benutzen und einige wenige Quellen für Ihre doch scharfen Behauptungen zu benutzen. Dann kann man nämlich leichter einschätzen, woher "der argumentative Wind weht" und kann Missverständnisse ausräumen.
Zum Schluss doch noch mal konkret:
Wenn ich mir Ihre Argumente zur Begründung von Eigentum (s.u.: Naturrecht, wahlweise auch Menschenrecht, in sich übrigens ein Widerspruch) zweifele ich an der Stichhaltigkeit der Argumentation.
http://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
Eigentum ist nicht in allen Gesellschaften anerkannt und es gibt in manchen Gesellschaften das konkurrierende Konzept der Allmende (z.B. das schwedische Jedermannsrecht "allemansrätt" fällt mir spontan dazu ein, betrifft aber nur Grundstücke). Weiterhin erscheint es mir doch fraglich, ob eine Konvention wie Eigentum (wie auch die Menschenrechte-heißt ja auch Menschenrechtskonvention) wie Sie es vornehmen zulässig als Naturrecht kategorisiert werden kann. Denn die Definition von Naturrecht ist ja gerade, dass es keiner Konvention bedarf um es zu begründen. Zusammen mit der realen Existenz von Allmenden dürfte dies Ihrer Kategorisierung widersprechen. Die Menschenrechte als Konvention beinhalten natürlich, völlig zu Recht, das Recht auf Privateigentum. Erneut stellt sich mir die Frage, warum eine Konvention erforderlich oder zumindest opportun erscheint um Eigentum festzuschreiben.
Vielleicht hat es damit zu tun, dass es in der Historie einige Missverständnisse bezüglich Eigentum gab. So waren durchaus viele Gesellschaften der Meinung, dass man durchaus Eigentumsrechte an Menschen haben kann. Sofern Eigentum ein allen Menschen gleich gegebenes Naturrecht wäre, ist diese Möglichkeit logisch nicht haltbar, es sei denn (und so wurde das vermutlich auch begründet) die sich in Eigentum anderer lebenden Menschen werden gar nicht erst als Menschen erkannt, sondern als "lebendige Sache", ähnlich wie Tiere.
Mein Studium der Rechtstheorie war aber deutlich zu kurz, um Ihnen nun auf Dissertationsniveau eine längere Begründung zu liefern, aber ich denke auch hier, dass die Quellen nicht so falsch liegen und möchte diese Diskussion damit nicht weiterführen. Sie war ohnehin eine Nebendebatte, die m.E. nur vom eigentlichen Inhalt der Diskussion (ich wiederhole mich zwar erneut, aber was soll's:) einer wirtschaftstheoretisch begründete Entscheidung des deutschen Bundeskartellamtes ablenkt.
Aber sehen Sie es positiv: Ihre Weihnachtsferien sind gerettet: Sie lesen ein gutes Buch über Wirtschaftstheorie und eins über Rechtsphilosophie. Ich werde letzteres auch lesen, da es mich brennend interessiert und ich Ihnen gern beim nächsten Mal direkt mit einem guten Zitat widersprechen können will, wenn Sie ein ius qua conventionem als ius naturae darstellen. Dann wird die Diskussion auch wieder viel spannender.
In diesem Sinne: angenehme Weihnachtsferien.
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer Ali.As schrieb:
Das kann man zum Beispiel daran erkennen, daß er den Begriff "natürliches Monopol" gar nicht verstanden hat, sondern dabei an "Naturschätze" denkt
Was auch vollkommen richtig ist. Wem die Bodenschätze gehören - sei es nun ein Staat oder eine Person - der hat ein natürliches Monopol darauf. Dieses Monopol basiert auf dem Eigentumsrecht, einem Menschenrecht und sogar Naturrecht. Das ist ein natürliches Monopol.
Wenn nun die Wirtschaftstheoretiker eine andere Definition für natürliches Monopol haben sollten, stelle ich das überhaupt nicht in Abrede. Das ändert aber nichts daran, daß das, was ich beschrieb, im wahrsten und ursprünglichsten Sinne des Wortes
natürliche Monopole sind.