Benutzer tgklau schrieb:
Wo steht, dass ihnen gleichzeitig der Vorsteuerabzug verboten wurde?
Und wenn Dein Gastwirt angibt, er habe Ausgaben für 200 Kilo Schweineschnitzel aber nur drei Essen verkauft, dann darf er gerne nachweisen, dass bei ihm ein Schnitzel 67 Kilo wiegt. Bis er das tut, erwarte ich vom Finanzamt, dass es nach dem "Normalfall" bzw. Durchschnitt ausgeht und dahingehend prüft und im Falle fehlender Nachweise schätzt.
Da stimme ich zu 100% zu! Natürlich darf ein Händler auch Kosten geltend machen und einen Vorsteuerabzug anwenden, hier ist doch aber offensichtlich, daß die den Staat betrügen wollten. Wer im Monat im Schnitt 2.250,- € über einen Zeitraum von 3 Jahren bei Ebay einnimmt, der macht das gewerblich. Denen muß man noch eine fette Strafe wegen Steuerhinterziehung aufbrummen, so wie man es mit jedem anderen machen würde, der Steuern hinterzogen hat!
Und was das Beispiel mit dem Wirt angeht: auch das ist klar nachvollziehbar. Wenn ich so und so viel Fleisch absetze, dann müssen auch die Einnahmen nachvollziehbar sein und wir alle wissen ganz genau, daß in solchen Gewerben teilweise Schwarzgeld mehr die Regel als die Ausnahme ist...
Ich bin der Meinung, daß man viel mehr Steuerfahnder einstellen sollte, damit es endlich für alle gerechter wird, denn einige Branchen können nicht so schummeln. Gleichzeitig schafft man auch neue Arbeitsplätze...