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Verrücktes Deutschland.


18.05.2012 11:06 - Gestartet von ger1294
So ein Urteil beweist wieder einmal, in was für einem "Rechtsstaat" wir uns befinden.....

Umsatzsteuer auf private Verkäufe soll das Ehepaar abführen, ohne dass sie die Möglichkeit haben, die Vorsteuer aus dem Jahre zurückliegenden Kaufpreis der Gegenstände zum Abzug zu bringen. Klar, in diesem Fall würde das Finanzamt ja auch draufzahlen, wenn wie in vielen Fällen, Gegenstände unterhalb Ihres ursprünglichen Einkaufspreises weggehen, dann gäbe es nämlich leider eine negative Zahllast zu Lasten des Finanzamts....
Das hat mit Steuergerechtigkeit nichts mehr zu tun. Aber es ist ohnehin leider so, dass das dt. Steuerrecht sehr zu Gunsten des Staates ausgelegt ist und demzufolge auch 95% der Gerichtsprozesse zugunsten des Staates ausgehen, damit dieser noch mehr Geld zum verbrennen hat.
Nur ein paar absurde Beispiele:
Einkommensteuer auf nicht existierendes Einkommen. Auf eine völlig willkürliche Schätzung in Absurder Höhe kann ein Bescheid unanfechtbar rechtskräftig werden, lediglich durch Verfristung..... Das FA will also Steuern für gar nicht existierendes Einkommen....

Ein fränkischer Gastwirt soll Steuern nachzahlen, weil seine Schnitzel zu groß sind. Der Vorwurf: Er hätte Schnitzel schwarz verkauft, da die Einkaufsmenge im Vergleich zur Verkaufsmenge zu groß ist....
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[1] tgklau antwortet auf ger1294
18.05.2012 13:17
Wo steht, dass ihnen gleichzeitig der Vorsteuerabzug verboten wurde?
Und wenn Dein Gastwirt angibt, er habe Ausgaben für 200 Kilo Schweineschnitzel aber nur drei Essen verkauft, dann darf er gerne nachweisen, dass bei ihm ein Schnitzel 67 Kilo wiegt.
Bis er das tut, erwarte ich vom Finanzamt, dass es nach dem "Normalfall" bzw. Durchschnitt ausgeht und dahingehend prüft und im Falle fehlender Nachweise schätzt.
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[1.1] arndt1972 antwortet auf tgklau
18.05.2012 14:06
Benutzer tgklau schrieb:
Wo steht, dass ihnen gleichzeitig der Vorsteuerabzug verboten wurde?
Und wenn Dein Gastwirt angibt, er habe Ausgaben für 200 Kilo Schweineschnitzel aber nur drei Essen verkauft, dann darf er gerne nachweisen, dass bei ihm ein Schnitzel 67 Kilo wiegt. Bis er das tut, erwarte ich vom Finanzamt, dass es nach dem "Normalfall" bzw. Durchschnitt ausgeht und dahingehend prüft und im Falle fehlender Nachweise schätzt.

Da stimme ich zu 100% zu! Natürlich darf ein Händler auch Kosten geltend machen und einen Vorsteuerabzug anwenden, hier ist doch aber offensichtlich, daß die den Staat betrügen wollten. Wer im Monat im Schnitt 2.250,- € über einen Zeitraum von 3 Jahren bei Ebay einnimmt, der macht das gewerblich. Denen muß man noch eine fette Strafe wegen Steuerhinterziehung aufbrummen, so wie man es mit jedem anderen machen würde, der Steuern hinterzogen hat!
Und was das Beispiel mit dem Wirt angeht: auch das ist klar nachvollziehbar. Wenn ich so und so viel Fleisch absetze, dann müssen auch die Einnahmen nachvollziehbar sein und wir alle wissen ganz genau, daß in solchen Gewerben teilweise Schwarzgeld mehr die Regel als die Ausnahme ist...
Ich bin der Meinung, daß man viel mehr Steuerfahnder einstellen sollte, damit es endlich für alle gerechter wird, denn einige Branchen können nicht so schummeln. Gleichzeitig schafft man auch neue Arbeitsplätze...
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[1.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
18.05.2012 14:28

einmal geändert am 18.05.2012 14:39
Benutzer arndt1972 schrieb:
Ich bin der Meinung, daß man viel mehr Steuerfahnder einstellen sollte, damit es endlich für alle gerechter wird, denn einige Branchen können nicht so schummeln. Gleichzeitig schafft man auch neue Arbeitsplätze...

Bin ganz Deiner Meinung.
Diese hier sollte man unbedingt wieder einstellen:

http://www.fr-online.de/steuerfahnder-affaere/steuerfahnder-affaere-kontrolle-unerwuenscht,1477340,2793240.html

http://www.fr-online.de/steuerfahnder-affaere/steuerfahnderaffaere-in-hessen-erfolgreich--kaltgestellt,1477340,2792418.html
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[1.1.2] Telly antwortet auf arndt1972
18.05.2012 15:03

einmal geändert am 18.05.2012 15:05
Die Frage ist immer, wann ist etwas gewerbsmäßig und wann nicht. Sonst warnt man immer davor, ganze Sammlungen auf einmal zu versteigern.

Was aber tun, wenn ich meine jahrelang aufgebaute Eisenbahn nun verkaufen will und einzeln halt mehr erlöse als bei Gesamtverkauf an einen Käufer?

Den vorliegenden Fall kann ich nicht beurteilen. Aber es gibt tatsächlich private Sammlungen, die auch sehr teuer in der Anschaffung waren. Bei Veräußerung über eBay läuft man damit immer Gefahr, dass es einem als gewerbsmäßig ausgelegt wird.

Wichtig erscheint mir da, den jeweiligen Einzelfall genau zu betrachten. Ob das immer so geschieht, bezweifle ich.

Telly
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[1.1.2.1] arndt1972 antwortet auf Telly
18.05.2012 15:06
Benutzer Telly schrieb:
Die Frage ist immer, wann ist etwas gewerbsmäßig und wann nicht. Sonst warnt man immer davor, ganze Sammlungen auf einmal zu versteigern.

Telly ich bitte Dich, hier ist der Fall doch eindeutig: es geht um Verkäufe über einen Zeitraum von 3 Jahren mit einem Erlös von über 81.000 €, da braucht man nicht mehr ernsthaft diskutieren...

Was aber tun, wenn ich mein jahrelang aufgebaute Eisenbahn nun verkaufen will und einzeln halt mehr Erlöse als bei Gesamtverkauf an einen Käufer?

Dann kannst Du das tun, hast dann 1-2 Woche einige Verkäufe und dann nichts mehr...

Den vorliegenden Fall kann ich nicht beurteilen. Aber es gibt tatsächlich private Sammlungen, die auch sehr teuer in der Anschaffung waren. Bei Veräußerung über eBay läuft man damit immer Gefahr, dass es einem als gewerbsmäßig ausgelegt wird.

Wichtig erscheint mir da den jeweiligen Einzelfall genau zu betrachten. Ob das immer so geschieht, bezweifle ich.

Hier wurde das ja anscheinend eindeutig und ausreichend getan!
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[1.1.2.1.1] Telly antwortet auf arndt1972
18.05.2012 15:35
Hier wurde das ja anscheinend eindeutig und ausreichend getan!

Das schließt Du jetzt ausschließlich aus der Summe oder liegen Dir zusätzliche Informationen vor?

Ich bleibe dabei. Den vorliegenden Fall erlaube ich mir nicht zu beurteilen. Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wieviel einzelne Loks kosten können.

Telly
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[1.1.2.1.1.1] arndt1972 antwortet auf Telly
18.05.2012 15:41

einmal geändert am 18.05.2012 15:43
Benutzer Telly schrieb:
Hier wurde das ja anscheinend eindeutig und ausreichend getan!

Das schließt Du jetzt ausschließlich aus der Summe oder liegen Dir zusätzliche Informationen vor?

Ich bleibe dabei. Den vorliegenden Fall erlaube ich mir nicht zu beurteilen. Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wieviel einzelne Loks kosten können.

Doch, ich habe selber eine Eisenbahn!
Aber nochmals: 81.000 € in drei Jahren, der Hinweis über einen längeren Zeitraum (sprich mind. drei Jahre) regelmäßig.Was gibt es da zu zweifeln?!
Da sind im Schnitt 2.150,- € pro Monat, das haben sehr viele Einzelhändler gar nicht...
Jetzt laßt uns doch nicht wieder irgendwelche Mondfälle konstruieren u.ä., gehen wir vom Normal- und Regelfall aus und der ist eindeutig Betrug und Steuerhinterziehung! Wenn auf 1.000 Betrugsfälle auch nur EIN wie von Dir konstruierter Fall kommt, halte ich das schon für sehr hoch... (Wohlgemerkt in der Größenordnung über die wir reden: Erlöse größer als 2.000,- € im Monat über mehrere Jahre regelmäßig!)
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[1.1.2.1.1.1.1] Telly antwortet auf arndt1972
18.05.2012 15:52
Du weißt es trotzdem nicht besser. Genauso wenig wie ich!

100 Loks in 2 Wochen werden einem auch zum Verhängnis. Ich denke da an eine Mutter, die die Klamotten des herausgewachsenen Sprösslings versteigerte und das plötzlich gewerbsmäßig sein sollte.

Für mich ist Schluss hier.

Telly
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[1.1.2.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf Telly
18.05.2012 16:00
Benutzer Telly schrieb:
Du weißt es trotzdem nicht besser. Genauso wenig wie ich!

Sorry, ohne klugscheißen zu wollen: in dem Fall doch!

100 Loks in 2 Wochen werden einem auch zum Verhängnis. Ich denke da an eine Mutter, die die Klamotten des herausgewachsenen Sprösslings versteigerte und das plötzlich gewerbsmäßig sein sollte.

Das ist ein völlig anderer Fall und da bin ich auf Deiner Seite!
Hier ist aber die Rede von einem Zeitraum von über mindestens drei Jahren und Einkünften von über 81.000,- €. Da ist keiner der einmal zwei Wochen lang was verkauft oder eine Mutter, die für einige wenige Euros für einen sehr begrenzeten Zeitraum recht viele Verkäufe macht. In beiden letztgenannten Fällen wäre eine Steuerzahlung wirklich eine Frechheit! Ja, es hat auch solche Fälle gegeben, ist mir bekannt und da teile ich Deine Meinung.

Für mich ist Schluss hier.

Telly
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[1.1.2.1.1.2] getodavid antwortet auf Telly
18.05.2012 16:12

einmal geändert am 18.05.2012 16:13
Das schließt Du jetzt ausschließlich aus der Summe oder liegen Dir zusätzliche Informationen vor?

Ich bleibe dabei. Den vorliegenden Fall erlaube ich mir nicht zu beurteilen. Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wieviel einzelne Loks kosten können.

Selbst der Teltarif-Bericht spricht davon, dass es im genannten Zeitraum mit den genannten Summen nicht nur Modelleisenbahnen sondern mindestens auch noch Porzellan, Puppen, Briefmarken und sogar Software waren. Das ist eine etwas komische Zusammenstellung für eine einzige Sammlung: Offenbar also derer schon mal mindestens fünf. Und spätestens da fängt es doch ganz gewaltig an zu riechen.

Wieso wird hier eigentlich unterstellt, dass das böse Gericht hier einfach Privatleuten einen kurzen Prozess gemacht habe und nicht vielleicht doch eine sehr intensive Prüfung durchgeführt wurde - die von Steuerfahndern UND Gericht am Ende gleichermaßen bewertet wurde? Sind bei Gericht immer nur die Bösen?
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[1.1.2.1.1.2.1] arndt1972 antwortet auf getodavid
18.05.2012 16:29
Benutzer getodavid schrieb:
Das schließt Du jetzt ausschließlich aus der Summe oder liegen Dir zusätzliche Informationen vor?

Ich bleibe dabei. Den vorliegenden Fall erlaube ich mir nicht zu beurteilen. Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wieviel einzelne Loks kosten können.

Selbst der Teltarif-Bericht spricht davon, dass es im genannten Zeitraum mit den genannten Summen nicht nur Modelleisenbahnen sondern mindestens auch noch Porzellan, Puppen, Briefmarken und sogar Software waren. Das ist eine etwas komische Zusammenstellung für eine einzige Sammlung: Offenbar also derer schon mal mindestens fünf. Und spätestens da fängt es doch ganz gewaltig an zu riechen.

Das meine ich aber auch. Endlich mal einer, der den Artikel wie ich scheinbar mal richtig gelesen hat.

Wieso wird hier eigentlich unterstellt, dass das böse Gericht hier einfach Privatleuten einen kurzen Prozess gemacht habe und nicht vielleicht doch eine sehr intensive Prüfung durchgeführt wurde - die von Steuerfahndern UND Gericht am Ende gleichermaßen bewertet wurde? Sind bei Gericht immer nur die Bösen?

DAS frage ich mich allerdings auch. Vor allem ist dieses ja mit Sicherheit geschehen. Denn bevor so etwas in Deutschland rechtskräftig wird, da ergehen tausend Einsprüche, werden zig Gerichte bemüht etc. ...
Und gerade in solchen Fällen ist die Rechtssprechung doch eher pro Bürger!
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[1.2] ippel antwortet auf tgklau
19.05.2012 07:13
Benutzer tgklau schrieb:
Und wenn Dein Gastwirt angibt, er habe Ausgaben für 200 Kilo Schweineschnitzel aber nur drei Essen verkauft, dann darf er gerne nachweisen,

Der Gastwirt muß seine Unschuld beweisen?

Im angesprochenen Fall handelte es sich um einen Gastwirt, der Riesenschnitzel bzw. besonders große Schnitzel verkaufte. Das tat er bereits seit Jahren und es gehörte zu seinem Konzept.

Der Betriebsprüfer ist aber allein nach Durchschnittswerten vorgegangen und hat damit nachkalkuliert. Das ist selbstverständlich absurd. Aber erwartet jemand etwas anderes in Deutschland?

Leider weiß ich nicht, wie der Fall ausgegangen ist.