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Kein Thema


13.04.2012 12:36 - Gestartet von Moneysac
Warum haften dann Telekom, 1&1 und co nicht auch als störer, da sie den anschluss ja bereitstellen? wie soll der beamte denn überprüfen, ob einer seiner mitbewohner filesharing betreibt? ich finde das realitätsfremd. aber das ist mal wieder typisch für das deutsche urheberrecht.

die masche "einmal aufnehmen und millionen scheffeln" gehört der vergangenheit an. die künstler haben zu recht angst, weniger einzunehmen. sie müssen halt für ihr geld arbeiten, zB konzerte veranstalten. der aufwand für einen song aufnehmen steht in keiner relation zu den millioneneinnahmen, welcher andere arbeitende hat schon so eine rendite. das ist ein sicheres zeichen dafür, dass etwas falsch läuft. die geistige leistung wird vielfach überbewertet.

warum sollen erben noch 50 jahre und mehr davon profitieren, dass ihr großvater irgendwann mal einen song geschrieben hat? warum sollen schülerbands bei schulfesten gebühren dafür zahlen, diesen song aufzuführen? sehr abstrus, aber die zeit wird es richten.
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[1] Entscheidung
Orikalkos antwortet auf Moneysac
13.04.2012 13:42
Vor allem sollte man auch mal klären wie das im Falle von Hackern aussieht die sind ja "IT-Fachkräfte" und die wird mit Sicherheit kein Gesichertes Netzwerk aufhalten diese zu mißbrauchen und Filesharing zu betreiben ohne Wissen.

Vor allem sollte auch die Tatsächliche Nachweispflicht eingeführt werden, das die Daten auch nachgewiesen werden. Eine IP reicht ja offensichtlich nicht wirklich als Beweismaterial aus. Da es ja zu gehäuften Fällen kam, wo jemand überhaupt kein PC besaß weder Mobil noch "Feststation", zudem auch derart Alte Personen die mit PC nie was am Hut haben und werden.

Von daher sollte da mal Ordnung in den Gesetzten geschaffen werden. Den im Moment haben Abmahner Quasi einen Freibrief.
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[2] Störerhaftung
fb antwortet auf Moneysac
14.04.2012 11:44

einmal geändert am 14.04.2012 11:46
Benutzer Moneysac schrieb:
Warum haften dann Telekom, 1&1 und co nicht auch als störer, da sie den anschluss ja bereitstellen? wie soll der beamte denn überprüfen, ob einer seiner mitbewohner filesharing betreibt? ich finde das realitätsfremd. aber das ist mal wieder typisch für das deutsche urheberrecht.

Hat eigentlich schon einmal jemand darüber nachgedacht, wie sehr die momentane Rechtslage die großen TK-Provider bevorzugt? "Provider" müssen keine Störerhaftung durch Rechtsverstöße Ihrer Kunden befürchten. Der kleine Mann aber, der seinen Internetanschluss Familie, Freunden oder Kunden (Cafe-/Kneipen-/Hotelbetreiber) zur Verfügung stellen möchte, kann dies praktisch eigentlich nur mit einem Bein im Knast tun. Wozu führt das? Keine <fiep> teilt seinen Internetanschluss mit Nachbarn, obwohl das technisch in Mehrfamilienhäusern eigentlich viel sinnvoller wäre als in jede einzelne Wohnung einen eigenen Anschluss zu legen. Und die heutigen Internetanschlüsse sind für sowas nun wahrlich breitbandig genug. Stattdessen muss jeder schön brav seinen eigenen Anschluss kaufen, nur um sicherzustellen, dass er nicht als Störer in Haftung genommen wird. Freie WLAN-Zugänge sind in Deutschland ebenfalls praktisch unbekannt, d.h. man ist auf die Zugänge der großen Mobilfunkprovider angewiesen. Vergleicht das mal mit der Online-Kultur in anderen Ländern. Cafe-/Kneipen-/Hotelbetreiber können Internetzugänge praktisch nur durch große "Provider" kostenpflichtig ihren Kunden zur Verfügung stellen lassen. Das alles führt dazu, dass große "Provider" so richtig Reibach machen können. Und jetzt sagt mir nochmal einer, dass da kein System hintersteckt... hey, das wäre doch eigentlich mal ein Thema für die Piratenpartei :)
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[2.1] papaboy antwortet auf fb
14.04.2012 12:17
Benutzer fb schrieb:

Hat eigentlich schon einmal jemand darüber nachgedacht, wie sehr die momentane Rechtslage die großen TK-Provider bevorzugt?

Das ist doch ganz einfach: Wenn einer der Musikindustrie an einen Provider gehen würde, dann ginge das bis zum Europäischen Gerichtshof und würde Jahrzehnte dauern. Die Provider haben halt auch Geld und Anwälte mit viel Ahnung im Onlinerecht. Der kleine Mann um die Ecke geht zu "seinem" Anwalt um die Ecke. Der hat aber nicht wirklich viel Interesse an diesem "Geschäft" und hat dazu dann auch nicht die richtige Ahnung. Ergebnis: Der kleine Verliert.

Der Bericht zeigt mir auch eines: Der kleine Mann hätte hier verloren. Dieser hätte ja nie eine nicht Zulassungsklage angestrebt, weil er einfach nicht das wissen hat. Der Anwalt, dem wäre es egal. Ein Polizist kennt sich aber besser mit dem Gesetz aus, wie der kleine Mann. Auch hat er eher Kollegen, die sich besser auskennen.

Ein alter Grundsatz gilt auch hier:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Sachverhalte. Vor Gericht gewinnt nicht der der Recht hat, sondern der der besser argumentieren kann.