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Beweisfrage offen


05.03.2001 23:38 - Gestartet von orlando
Das mit der Bestellung ist so wie mit der Beleidigung. Man hätte deshalb keine Prozesse führen müssen: So wie die Beleidigung auch "virtuell" eine strafbare Handlung ist, kann auch ein Vertrag "virtuell" zustande kommen. Allerdings bleibt die Beweisfrage immer offen. Zu Beleidigung in einem Datennetz ist noch nie jemand verurteilt worden, der ganz einfach bestritten hat, irgendwas geschrieben zu haben. Die Beweilage ist sehr schwierig. Und auch eine Bestellung aufgrund einer E-Mail zu bearbeiten, bedeutet für den Lieferanten immer ein Restrisiko: Wenn der vermeintliche Kunde alles abstreitet, schaut er in die Röhre.

Orlando