Folgenschwer

OLG München: Per E-Mail bestellte Zeitschriften-Abos sind rechtsgültig

Vebraucherschutzverein unterlag in Grundsatzentscheidung
Von AFP / Frank Rebenstock

Im Internet per E-Mail bestellte Zeitschriften-Abonnements sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München rechtsgültig und bedürfen keiner zusätzlichen Schriftform. Wie der Burda-Verlag am Montag mitteilte, unterlag damit der Verbraucherschutzverein e.V. in einer Grundsatzklage gegen Hubert Burda Media (AZ: 29 U 4 113/00). Die Richter sahen es demnach für eine Abo-Bestellung als ausreichend an, dass ein Internet-Nutzer ein Angebot eines Verlages auf dessen Homepage aufruft und auf seinem Bildschirm nur für eine seinen Bedürfnissen entsprechende Zeit sichtbar macht. Der Nutzer muss die Daten demnach nicht auf seiner Festplatte speichern, um die Voraussetzungen eines "dauerhaften Datenträgers" zu erfüllen.

Für das Direktmarketing von Burda hat das Urteil weitreichende Folgen. Der Verlag bündelt auf seiner Homepage www.burda-direct-services.de [Link entfernt] den Vertrieb von über 200 Zeitschriftentiteln, die User dort im Abo bestellen können. Das Urteil, vollständig nachzulesen unter www.kanzlei-prof-schweizer.de [Link entfernt] , ist noch nicht rechtskräftig.