Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,
Benutzer handyfoner schrieb:
De-Mail soll per Gesetz für genau die Geschäftsvorgänge, für die das System erfunden wurde, eine rechtssichere elektronische Kommunikation bieten.
In früheren Artikeln haben wir mehrfach darauf hingewiesen, dass es vom Gesetz her immer noch Geschäftsvorgänge gibt, bei der die Schriftform vorgeschrieben ist. Dazu zählen beispielsweise Quittungen, Verbraucherdarlehensvertrag, Mietvertrag über ein Jahr Laufzeit, Arbeitsvertrag, die Kündigung eines Arbeitsvertrages sowie die Bürgschaft natürlicher Personen oder die Schuldanerkenntnis. Diese Vorgänge können weder über De-Mail noch über den E-Postbrief abgewickelt werden.
Warum erwähnt Ihr dann dies nicht?
Rechtssicher bedeutet für mich - 100% rechtssicher.
"Eingeschränkt rechtssicher" wäre die bessere Rubrikenüberschrift.
Ein unbedarfter Leser, der nicht im Recht bewandert ist, nimmt wohl "rechtssicher" für bare Münze und rennt so ins offene Messer, wenn er für eine der o.a. Ausnahmen die de-Mail nutzt.