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Beachtliche Sachlichkeit


07.04.2001 22:35 - Gestartet von desoto
Hi!
Es ist schon beachtlich, wie sachlich hier diskutiert wird. Es ist nunmal Fakt, dass eine Schädigung von Handy-Strahlung wissenschaftlich UMSTRITTEN ist. Jeder der behautpt, die Strahlung schade, hat genuso recht oder unrecht, wie der, der das Gegenteil behauptet. Ich selbst bin Vikar der bayrischen Landeskirche, die gerade dieses Thema auf ihrer Synode behandelt. Wenn ein Thema so umstritten ist, was liegt näher, als dem nachzugeben, das am wenigsten schadet. Der Hauptgrund, warum das Erzbistum München-Freising die Handy-Masten ablehnt ist NICHT die Strahlung, das ist ein Nebenargument. Das Hauptargument ist der Charakter der Kirchtürme. Es steht der kath. Kirche als Eignerin dieser Gebäude zu, zu entscheiden, was drauf darf und was nicht.
Wenn die evangelische Kirche ähnlich entscheidet, wovon ich nicht ausgehe, denn an sich ist das Sache der einzelenen Gemeinden, zu entscheiden, was mit ihren Kirche passiert, dann deshlab, weil sie am wenigsten schadet, wenn sie es verbieten würde. Schadet die Strahlung tatsächlich, hat sie nicht dazu beigetragen, dass von den Kirchen, die Schutzräume sind, ein solcher Schaden ausgeht. Schadet die Strahlung nicht, was soll´s.
Deshalb ein solches Theater zu veranstalten ist mir nicht ganz einleuchtend. Wenn die Nürnberger Versicherung sagen würde, auf unseren Turm kommt kein Sendemast, dann wäre das als Eignerin genuso ihr gutes Recht.
Bleibt nur, dass viele der Kirchenoberen selbst mit dem Handy telephopnieren. Dennoch haben sie ihre Verantwortung für eine Kirche zu übernehmen, in der es eben nicht eine Meinung als das Gesetz gibt, so lange es sich um die evangelische Kirche handelt. Und die würde heißen, ein Sendemast passt eigentlich genauso wenig an einen Kirchtum, wie die Werbung für Quelle oder sonstetwas, die lange Zeit an der Nürnberger Lorenzkirche zu sehen war.
Gruß
DeSoto
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[1] T-B antwortet auf desoto
08.04.2001 00:54
Benutzer desoto schrieb:
Hi!
Es ist schon beachtlich, wie sachlich hier diskutiert wird. Es ist nunmal Fakt, dass eine Schädigung von Handy-Strahlung wissenschaftlich UMSTRITTEN ist. Jeder der behautpt, die Strahlung schade, hat genuso recht oder unrecht, wie der, der das Gegenteil behauptet. Ich selbst bin Vikar der bayrischen Landeskirche, die gerade dieses Thema auf ihrer Synode behandelt. Wenn ein Thema so umstritten ist, was liegt näher, als dem nachzugeben, das am wenigsten schadet. Der Hauptgrund, warum das Erzbistum München-Freising die Handy-Masten ablehnt ist NICHT die Strahlung, das ist ein Nebenargument. Das Hauptargument ist der Charakter der Kirchtürme. Es steht der kath. Kirche als Eignerin dieser Gebäude zu, zu entscheiden, was drauf darf und was nicht.
Wenn die evangelische Kirche ähnlich entscheidet, wovon ich nicht ausgehe, denn an sich ist das Sache der einzelenen Gemeinden, zu entscheiden, was mit ihren Kirche passiert, dann deshlab, weil sie am wenigsten schadet, wenn sie es verbieten würde. Schadet die Strahlung tatsächlich, hat sie nicht dazu beigetragen, dass von den Kirchen, die Schutzräume sind, ein solcher Schaden ausgeht. Schadet die Strahlung nicht, was soll´s.
Deshalb ein solches Theater zu veranstalten ist mir nicht ganz einleuchtend. Wenn die Nürnberger Versicherung sagen würde, auf unseren Turm kommt kein Sendemast, dann wäre das als Eignerin genuso ihr gutes Recht.
Bleibt nur, dass viele der Kirchenoberen selbst mit dem Handy telephopnieren. Dennoch haben sie ihre Verantwortung für eine Kirche zu übernehmen, in der es eben nicht eine Meinung als das Gesetz gibt, so lange es sich um die evangelische Kirche handelt. Und die würde heißen, ein Sendemast passt eigentlich genauso wenig an einen Kirchtum, wie die Werbung für Quelle oder sonstetwas, die lange Zeit an der Nürnberger Lorenzkirche zu sehen war.
Gruß
DeSoto

Deine besonnene Haltung, die schon mehrfach zum Ausdruck kam, freut mich. Wohl in der Sache, aber nicht bezüglich der Hintergründe, sind wir einigermaßen konform.

So möchte ich die Aussage: "Es steht der kath. Kirche als Eignerin dieser Gebäude zu, zu entscheiden, was drauf darf und was nicht" dahingehend relativieren, dass sie nicht in gleicher Weise bewertet werden kann wie eine entsprechende Aussage der Nürnberger Versicherung. Gleichwertig sind diese Aussagen im negativen Entscheidungsfall. Im anderen Fall aber, und gesetzt, die Strahlung WÜRDE sich als schädlich erweisen, so wäre ein solcher Effekt vor dem Hintergrund der jahrhundertelangen sonstigen Wirkungen zu beurteilen, die von diesen Türmen auf die Menschen ausgingen.

Die Nürnberger Versicherung ist eine gewöhnliche juristische Person, mit der ich als Nichtmitglied nichts zu tun habe. Im Falle einer Schadenszufügung ist sie zu beurteilen wie fast jeder andere Schädiger auch. Die kath. Kirche dagegen bestimmt via traditioneller gesellschaftspolitischer und direkter politischer Einflußnahme die Gesetzgebung und Konventionen in allen Lebensbereichen und mithin mein privates Leben als Nichtmitglied nachhaltig. Würde von ihren Einrichtungen und Entscheidungen zudem noch eine unmittelbare physische Schädigung ausgehen, so müßte diese ohne weiteres in die gesamte historische Folge aller Wirkungen ihrer Handlungen als Institution eingereiht werden.

Nach allen historischen Gegebenheiten würde sich für mich, wenn ich ein Mensch der Kirche wäre, jede Handlung verbieten, die mit einer Beeinträchtigung des menschlichen Gehirns (und sei sie auch noch so unwahrscheinlich) in Zusammenhang gebracht wird. Insofern würde ich es für angemessen halten, wenn die Strahlung vom Nebenargument zum Hauptargument würde, d.h. die alle betreffende Gesundheit vor dem nur die Mitglieder betreffenden Selbstverständnis der Institution genannt werden würde.

Gruß
T-B
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[1.1] desoto antwortet auf T-B
08.04.2001 12:10
So möchte ich die Aussage: "Es steht der kath. Kirche als Eignerin dieser Gebäude zu, zu entscheiden, was drauf darf und was nicht" dahingehend relativieren, dass sie nicht in gleicher Weise bewertet werden kann wie eine entsprechende Aussage der Nürnberger Versicherung. Gleichwertig sind diese Aussagen im negativen Entscheidungsfall. Im anderen Fall aber, und gesetzt, die Strahlung WÜRDE sich als schädlich erweisen, so wäre ein solcher Effekt vor dem Hintergrund der jahrhundertelangen sonstigen Wirkungen zu beurteilen, die von diesen Türmen auf die Menschen ausgingen.

Die Nürnberger Versicherung ist eine gewöhnliche juristische Person, mit der ich als Nichtmitglied nichts zu tun habe. Im Falle einer Schadenszufügung ist sie zu beurteilen wie fast jeder andere Schädiger auch. Die kath. Kirche dagegen bestimmt via traditioneller gesellschaftspolitischer und direkter politischer Einflußnahme die Gesetzgebung und Konventionen in allen Lebensbereichen und mithin mein privates Leben als Nichtmitglied nachhaltig. Würde von ihren Einrichtungen und Entscheidungen zudem noch eine unmittelbare physische Schädigung ausgehen, so müßte diese ohne weiteres in die gesamte historische Folge aller Wirkungen ihrer Handlungen als Institution eingereiht werden.

Du bringst m. E. hier etwas durcheinander. Die Kath. Kirche an sich ist ebenso nichts anderes als eine juristische Person als Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie bestimmt auch nicht Konventionen und Gesetzgebung schon gleich nicht, da wir eine Trennung von Staat und Kirche haben, die grundgesetzlich festgelegt ist. Der kath. Glauben hingegen nimmt sehr wohl Einfluß auf die Konventionen. Die Errichtung von Senemasten gleichzusetzen mit z.B. den Auswirkungen der Kreuzüge oder dergleichen mehr halte ich für ein wenig überzogen. Ich bin auch kein Mitglied der kath. Kirche, in sofern betreffen mich ihre Entscheidungen nur sehr periphär, wo sie sich auf die Ökumene zwischen den Kirchen auswirken. Den Einfluß der kath. Kirche auf das Leben von Nicht-Mitgliedern müsstest du mir also näher erläutern.
Gruß
DeSoto