Thread
Menü

BOS Funk


30.08.2011 07:11 - Gestartet von Gerhard1011
Das bedeutet für mich als Rettungsdienstler, ich darf auch als Fahrer eines Rettungswagens den Funkhörer unseres Funksystems NICHT mehr.während der Fahrt bedienen? DAS gleiche gilt für Polizei.und Feuerwehr
Menü
[1] peso antwortet auf Gerhard1011
30.08.2011 17:29
Nach dem Urteil sehe ich das so. Zumindest, wenn Du keine Sonderrechte in Anspruch nimmst.

peso
Menü
[1.1] d.c.n antwortet auf peso
23.09.2011 17:55
Benutzer peso schrieb:
Nach dem Urteil sehe ich das so. Zumindest, wenn Du keine Sonderrechte in Anspruch nimmst.

jein - denn BOS sind doch imo (generell) von der StVO freigestellt? Und dass dieses Urteil so in einer naechsthoeheren Instanz Bestand hat, wage ich stark zu bezweifeln, zumal der Gesetzgeber explizit von Mobil*telefon* redet.

Ein Rasierer faellt da ja auch nicht drunter ;)
Menü
[1.1.1] peso antwortet auf d.c.n
23.09.2011 21:43
Benutzer d.c.n schrieb:

jein - denn BOS sind doch imo (generell) von der StVO freigestellt? Und dass dieses Urteil so in einer naechsthoeheren Instanz Bestand hat, wage ich stark zu bezweifeln, zumal der Gesetzgeber explizit von Mobil*telefon* redet.

Grundsätzlich sind BOS nicht von der StVO / StVZO und niemals von den sieben Sünden im Straßenverkehr befreit. Die Befreiung von der StVO / StVZO ist in der Verordnung ganz klar geregelt.

peso