Benutzer peso schrieb:
Nach dem Urteil sehe ich das so. Zumindest, wenn Du keine Sonderrechte in Anspruch nimmst.
jein - denn BOS sind doch imo (generell) von der StVO freigestellt? Und dass dieses Urteil so in einer naechsthoeheren Instanz Bestand hat, wage ich stark zu bezweifeln, zumal der Gesetzgeber explizit von Mobil*telefon* redet.
Ein Rasierer faellt da ja auch nicht drunter ;)