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Recht haben, aber kein Recht bekommen !


14.11.2000 05:31 - Gestartet von www.luebeck-sh.de

1. Sicherlich ist immer der Händler in den ersten sechs Monaten zur vollen Garatie verpflichtet. Wer aber sein defektes Handy beim Kaffeehändler (z.B Tschibo) abgibt, hört vermutlich nie wieder etwas von seinem Gerät.

2. Schneller gehts, wenn man das Gerät an den Hersteller einschickt, der aber nicht Vertragspartner ist, dann bleibt man aber auf allen Auslagen sitzen.

Reiner