Benutzer stschulze schrieb:
Wie setze ich mein Recht im Laden um, so dass ich nicht erst heim gehen und einen Anwalt suchen muss?
Das Dumme an den subventionierten Handys: Du kannst nach der üblichen BGB-Regelung Wandelung (Geld zurück gegen Ware zurück) oder Minderung (geringerer Kaufpreis) verlangen. Nachbesserung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das Problem ist halt nur, daß Du nix davon hast, wenn Du die 99 Pfennig zurückbekommst und dafür Dein Handy los bist, Dir der Vertrag aber noch an der Backe klebt. Denn das Urteil geht ja erkenntlich davon aus, daß es sich wirklich um zwei getrennte Verträge handelt.
Ich weiß nicht, ob die Gerichte sich dieses Problems schon mal wirklich angenommen haben, ich kenne auch das zitierte Urteil nicht. Aber rein nach dem Gesetz muß der Händler nix umtauschen, er muß nur das Geld zurückgeben.
Ich würde einfach mal die Teltarif-Meldung ausdrucken und mitnehmen und mich damit auf die Hinterbeine stellen, ggf. das ganze noch mal per Einschreiben. Aber auf Wandelung klagen würde ich wirklich nicht, das wäre Steine statt Brot. Der einzige Ausweg ist m.E. das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - dann muß der Händler Schadensersatz wegen Nichterfüllung zahlen (-> Anwalt!). Und weil das ziemlich schnell ziemlich teuer werden kann, ist die Rechtsprechung auch sehr, sehr vorsichtig, eine Eigenschaftszuricherung anzunehmen.
Bleibt also irgendwie Arschkarte. Aber vielleicht steht Dein Handy-Hersteller ja auf dem 0180-Telefonbuch - irgendwo unter de.comm.anbieter.* wird regelmäßig eine Liste mit den Nummern gepostet, die wirklich hinter den 0180-Telefonsex-Nummern stecken. Die gibt's auch irgendwo im WWW, meine ich. Dann würde ich in jedem Fall die Hersteller-Garantie vorziehen.
(Übrigens war mein defektes Handy die einzig gute Erfahrung mit Viag Interkom - obwohl die mir bei einem roten Nokia 6150 mehrere Wochen Umtauschzeit angekündigt hatten, kam der Postbote nach wenigen Tagen mit einem Austauschgerät. Nur daß er nicht wußte, wo er das abgeben sollte, weil die Schnarchnasen zu doof waren, noch einen Namen dazu zu schreiben. Zum Glück war ich aber da.)