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Unser Rechtsstaat, wer kennt ihn =


16.01.2001 04:15 - Gestartet von www.luebeck-sh.de

Gerhard Schröders Gesetz:
NPsychKG vom 16. Juni 1997
Dieses Gesetz regelt Hilfen für Personen die ... behindert sind oder bei denen Anzeichen für eine ... Behinderung besteht.
Artikel 1, 16, NPsychKG. Personen ... bei denen Anzeichen einer Behinderung bestehen ... können gegen ihren Willen ... zwangseingewiesen werden.
§3 Die Landkreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz ... wahr. (Zwangseinweisung durch das Ordnungsamt Goslar für max. 48 Stunden).

Menschen mit Behinderungen können sofort bis zu 48 Stunden eingesperrt werden. Frau Böse vom Ordnungsamt Goslar hat es mit mir gemacht, grundlos, unbegründet.

Der Richter am Amtsgericht Goslar sperrt Menschen mit Behinderungen ein, Anruf genügt. Grundlage ist das Gesetz von Schröder.

Mehr siehe:

http://luebeck-de.com/html/zwangseinweisung.html


Reiner

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[1] tk-baby antwortet auf www.luebeck-sh.de
16.01.2001 09:02
vielleicht hatte sie ein ähnliches Posting in einem ähnlich unpassenden Forum gelesen ?


Benutzer www.luebeck-sh.de schrieb:


Gerhard Schröders Gesetz:
NPsychKG vom 16. Juni 1997 Dieses Gesetz regelt Hilfen für Personen die ... behindert sind oder bei denen Anzeichen für eine ... Behinderung besteht.
Artikel 1, 16, NPsychKG. Personen ... bei denen Anzeichen einer Behinderung bestehen ... können gegen ihren Willen ...
zwangseingewiesen werden.
§3 Die Landkreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz ... wahr. (Zwangseinweisung durch das Ordnungsamt Goslar für max.
48 Stunden).

Menschen mit Behinderungen können sofort bis zu 48 Stunden eingesperrt werden. Frau Böse vom Ordnungsamt Goslar hat es mit mir gemacht, grundlos, unbegründet.

Der Richter am Amtsgericht Goslar sperrt Menschen mit Behinderungen ein, Anruf genügt. Grundlage ist das Gesetz von Schröder.

Mehr siehe:

http://luebeck-de.com/html/zwangseinweisung.html


Reiner

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[1.1] RE: Unser Rechtstaat, wer kennt ihn = ?????
tktussi antwortet auf tk-baby
17.04.2001 00:39
Nur Mist hier.. Bitte luebeck-sh.de löschen.Gehört nicht hierher.

Sabine



Benutzer tk-baby schrieb:
vielleicht hatte sie ein ähnliches Posting in einem ähnlich unpassenden Forum gelesen ?


Benutzer www.luebeck-sh.de schrieb:


Gerhard Schröders Gesetz:
NPsychKG vom 16. Juni 1997 Dieses Gesetz regelt Hilfen für Personen die ...
behindert sind oder bei denen Anzeichen für eine ... Behinderung besteht.
Artikel 1, 16, NPsychKG. Personen ... bei denen
Anzeichen einer Behinderung bestehen ... können gegen ihren Willen ...
zwangseingewiesen werden.
§3 Die Landkreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz ...
wahr. (Zwangseinweisung durch das Ordnungsamt Goslar für max.
48 Stunden).

Menschen mit Behinderungen können sofort bis zu 48 Stunden eingesperrt werden. Frau Böse vom Ordnungsamt Goslar hat es
mit mir gemacht, grundlos, unbegründet.

Der Richter am Amtsgericht Goslar sperrt Menschen mit Behinderungen ein, Anruf genügt. Grundlage ist das Gesetz von
Schröder.

Mehr siehe:

http://luebeck-de.com/html/zwangseinweisung.html


Reiner

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[1.1.1] RE: Unser Rechtstaat, wer kennt ihn = ????? !!!
www.luebeck-sh.de antwortet auf tktussi
17.04.2001 07:42
In vielen Ländern dieser Erde werden unliebsame Informationen unterdrückt, die freie Meinungsäußerung verhindert.
In Deutschland ist das nicht anders.
Reiner machte eine Fernsehsendung zum Thema der Renazifizierung der Justiz. Dafür bekam er sechs Wochen Isolierhaft, unter Ausschluss des Rechtsweges.
Niemand in unserem Lande regt sich darüber auf, wie gehabt.
Soll er doch sein Maul halten, urteilte das Forum.

Schade.

Benutzer tktussi schrieb:
Nur Mist hier.. Bitte luebeck-sh.de löschen.Gehört nicht hierher.

Sabine

Benutzer tk-baby schrieb:
vielleicht hatte sie ein ähnliches Posting in einem ähnlich
unpassenden Forum gelesen ?


Benutzer www.luebeck-sh.de schrieb:


Gerhard Schröders Gesetz:
NPsychKG vom 16. Juni 1997 Dieses Gesetz regelt Hilfen für Personen die ...
behindert sind oder bei denen Anzeichen für eine ...
Behinderung
besteht.
Artikel 1, 16, NPsychKG. Personen ... bei denen
Anzeichen einer Behinderung bestehen ... können gegen ihren
Willen
...
zwangseingewiesen werden.
§3 Die Landkreise nehmen die Aufgaben nach diesem
Gesetz
...
wahr. (Zwangseinweisung durch das Ordnungsamt Goslar
für
max.
48 Stunden).

Menschen mit Behinderungen können sofort bis zu
48
Stunden eingesperrt werden. Frau Böse vom Ordnungsamt
Goslar hat
es mit mir gemacht, grundlos, unbegründet.

Der Richter am Amtsgericht Goslar sperrt Menschen
mit
Behinderungen ein, Anruf genügt. Grundlage ist das
Gesetz
von Schröder.

Mehr siehe:

http://luebeck-de.com/html/zwangseinweisung.html


Reiner

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[1.1.2] rubberduck antwortet auf tktussi
17.04.2001 08:41
Nee nee Sabine,

der Reiner hat im Prinzip schon recht. Er sieht allerdings die Gefahr aus der rechten Ecke, richtig wäre es die Probleme linksaußen zu suchen. Es sei nur daran erinnert, daß einige der 68er-Terroristen heute mit Schlips und Kragen in der Regierung sitzen und fette Diäten von genau dem Staat kassieren, den sie vor gut 30 Jahren zugunsten des "Sozialismus" vernichten wollten.
Was die Zensur und Überwachung anbetrifft, so ich mit Reiner einer Meinung. Es steht zwar was anderes im Grundgesetz, jedoch wird die alltägliche Zensur eben durch entsprechende "Gesetze" (wir kennen doch alle die Passagen im GG in denen es heißt: "Das Nähere regelt ein (Bundes)gesetz") wie z.B. das "Jugendschutz"gesetz legalisiert.

Deine Anmerkung, die Beiträge hier zu entfernen, wären so insofern gerechtfertigt, als das diese OFF TOPIC sind und mit dem Thema Telekommunikation nicht mehr viel zu tun.

Also bitte etwas mehr Toleranz gegenüber Andersdenkenden.

Danke!

Duck


Benutzer tktussi schrieb:
Nur Mist hier.. Bitte luebeck-sh.de löschen.Gehört nicht hierher.

Sabine
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[2] mac antwortet auf www.luebeck-sh.de
16.01.2001 15:51
Benutzer www.luebeck-sh.de schrieb:


Gerhard Schröders Gesetz:
NPsychKG vom 16. Juni 1997 Dieses Gesetz regelt Hilfen für Personen die ... behindert sind oder bei denen Anzeichen für eine ... Behinderung besteht.
Artikel 1, 16, NPsychKG. Personen ... bei denen Anzeichen einer Behinderung bestehen ... können gegen ihren Willen ...
zwangseingewiesen werden.
§3 Die Landkreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz ... wahr. (Zwangseinweisung durch das Ordnungsamt Goslar für max.
48 Stunden).

Menschen mit Behinderungen können sofort bis zu 48 Stunden eingesperrt werden. Frau Böse vom Ordnungsamt Goslar hat es mit mir gemacht, grundlos, unbegründet.

Der Richter am Amtsgericht Goslar sperrt Menschen mit Behinderungen ein, Anruf genügt. Grundlage ist das Gesetz von Schröder.


Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) regelt nicht die Einweisung von Behinderten , wie der Name sagt werden darin nur eine besondere Gruppe der Behinderten bedacht.
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[3] mzahn antwortet auf www.luebeck-sh.de
19.06.2014 15:06
Benutzer www.luebeck-sh.de schrieb:

Gerhard Schröders Gesetz:
NPsychKG vom 16. Juni 1997 Dieses Gesetz regelt Hilfen für Personen die ... behindert sind oder bei denen Anzeichen für eine ... Behinderung besteht. Artikel 1, 16, NPsychKG. Personen ... bei denen Anzeichen einer Behinderung bestehen ... können gegen ihren Willen ...
zwangseingewiesen werden.
§3 Die Landkreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz ... wahr. (Zwangseinweisung durch das Ordnungsamt Goslar für max.
48 Stunden).

Menschen mit Behinderungen können sofort bis zu 48 Stunden eingesperrt werden. Frau Böse vom Ordnungsamt Goslar hat es mit mir gemacht, grundlos, unbegründet.

Der Richter am Amtsgericht Goslar sperrt Menschen mit Behinderungen ein, Anruf genügt. Grundlage ist das Gesetz von Schröder.

Mehr siehe:

http://luebeck-de.com/html/zwangseinweisung.html


Reiner

Na toll, dann sind Beamte mit ihrem nationalsozialistischen und rechtsradikalem Verhalten berechtigt, Behinderten das Leben schwer zu machen mit der Ausrede, man wolle den Behinderten ja nur helfen? Sollen solche Beamte und Mitarbeiter von Krankenversicherungen selbst schön böse krank und Behindert werden und an ihren eigenen Regelwerken und bestimmunen scheitern ,wenn diese Leute Hilfe brauchen und Anträge stellen. Sie werden dann schon lern ,wie schwer es für Behinderte ist und sich überlegen müssen, wie Sie in Zukunft mit Behinderten um zu gehen haben.Ich wünsche Nationalsozialisten und Rechtsradikalen in Amtsstuben und in Versicherungen die Pest an den Leib !!!