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schon anfassen ist strafbar


18.02.2010 13:11 - Gestartet von paeffgen
Benutzer matthias.maetsch schrieb:
falsch:
stehlen, rauben und unterschlagen wäre strafbar. die unzulässige nutzung im fahrzeug ist nur eine ordnungswidrigkeit und keine straftat.

eine echt blödsinnige überschrift!

alternative: "Handy am Steuer: Schon anfassen ist verboten"

Jein. Auch eine Ordnungswidrigkeit zieht eine Ordnungs_strafe_ nach sich.

Prost!
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[1] netwriter antwortet auf paeffgen
18.02.2010 16:00
Benutzer paeffgen schrieb:
Benutzer matthias.maetsch schrieb:
falsch:
stehlen, rauben und unterschlagen wäre strafbar. die unzulässige nutzung im fahrzeug ist nur eine ordnungswidrigkeit und keine straftat.

eine echt blödsinnige überschrift!

alternative: "Handy am Steuer: Schon anfassen ist verboten"

Jein. Auch eine Ordnungswidrigkeit zieht eine Ordnungs_strafe_ nach sich.

Auch gut. Ich habe aber ein Handy mit integrierter Freisprecheinrichtung. Wenn ein Gespräch reinkommt muss ich ja dann wenigstens die Taste zum Annehmen des Gespräches drücken.
Das wäre ja dann lt. dieser Nachricht auch verboten, oder?

Gruß vom

Netwriter
Prost!
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[1.1] Beschder antwortet auf netwriter
18.02.2010 16:04
Benutzer netwriter schrieb:


Auch gut. Ich habe aber ein Handy mit integrierter Freisprecheinrichtung. Wenn ein Gespräch reinkommt muss ich ja dann wenigstens die Taste zum Annehmen des Gespräches drücken. Das wäre ja dann lt. dieser Nachricht auch verboten, oder?


ja, so ist das, leider. nutzt du aber stattdessen ein blauzahnkopfgerät und nimmst das gespräch mittels dessen am ohr an bleibst du ungebüsst.

gruss
beschder
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[1.1.1] bholmer antwortet auf Beschder
18.02.2010 16:22
Benutzer Beschder schrieb:


ja, so ist das, leider. nutzt du aber stattdessen ein blauzahnkopfgerät und nimmst das gespräch mittels dessen am ohr an bleibst du ungebüsst.

gruss
beschder

Die Tatsache, dass das Ausschalten des Motors an der Ampel, kurz telefonieren, und dann wieder Anlassen erlabt sein soll, zeigt doch eine gewisse Absurdität in der Gesetzgebung. Auch dass man das Mikrofon eines Amateurfunkgerätes oder CB-Funkgerätes benutzen darf, prinzipiell eine Currywurst essen oder sich die Fußnägel schneiden darf während der Fahrt, zeigt doch eine gewisse Absurdität unserer Gesetzgebung.

Als noch wenige mit dem Handy telefonierten im Auto war es noch erlaubt, da insgesamt dadurch wenige Unfälle passierten.

Wenn jeder zweite eine Currywurst am Steuer essen würde, würden mit Sicherheit auch mehr Unfälle passieren und der Gesetzgeber würde sich veranlasst sehen das Essen von Currywurst zu verbieten. Da würde sich dann sicherlich die Juristerei darum prügeln, ob das Verbot dann auch für Hotdogs oder ggf. auch für Dauerlutscher gilt. Oder für Bratwurst ohne Curry?
Das wäre in etwa der Unterschied zwischen Mobiltelefon und DECT.
<Kopfschüttel>

Bert


Das ist immer so. Erst nachdem was passiert, wird wieder was neues verboten.