Benutzer Beschder schrieb:
ja, so ist das, leider. nutzt du aber stattdessen ein blauzahnkopfgerät und nimmst das gespräch mittels dessen am ohr an bleibst du ungebüsst.
gruss
beschder
Die Tatsache, dass das Ausschalten des Motors an der Ampel, kurz telefonieren, und dann wieder Anlassen erlabt sein soll, zeigt doch eine gewisse Absurdität in der Gesetzgebung. Auch dass man das Mikrofon eines Amateurfunkgerätes oder CB-Funkgerätes benutzen darf, prinzipiell eine Currywurst essen oder sich die Fußnägel schneiden darf während der Fahrt, zeigt doch eine gewisse Absurdität unserer Gesetzgebung.
Als noch wenige mit dem Handy telefonierten im Auto war es noch erlaubt, da insgesamt dadurch wenige Unfälle passierten.
Wenn jeder zweite eine Currywurst am Steuer essen würde, würden mit Sicherheit auch mehr Unfälle passieren und der Gesetzgeber würde sich veranlasst sehen das Essen von Currywurst zu verbieten. Da würde sich dann sicherlich die Juristerei darum prügeln, ob das Verbot dann auch für Hotdogs oder ggf. auch für Dauerlutscher gilt. Oder für Bratwurst ohne Curry?
Das wäre in etwa der Unterschied zwischen Mobiltelefon und DECT.
<Kopfschüttel>
Bert
Das ist immer so. Erst nachdem was passiert, wird wieder was neues verboten.