uneinsichtig

Handyverbot gilt manchmal auch auf dem Beifahrersitz

Fahrlehrer brauchen auch dort eine Freisprecheinrichtung
Von dpa / Steffen Herget

Ein Fahrlehrer darf beim Autofahren nicht mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefonieren - auch wenn er nur Beifahrer ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt. Mit einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Fahrlehrers gegen eine 40-Euro-Buße des Amtsgerichts Hof abgewiesen.

Der Mann hatte während einer Fahrstunde telefoniert und war von der Polizei erwischt worden. Dass eine Fahrschülerin und nicht er selbst den Wagen lenkte, macht aus Sicht des Gerichts keinen Unterschied: Weil der Fahrlehrer auch auf dem Beifahrersitz der verantwortliche Führer des Fahrzeugs ist, muss er das Handyverbot beachten, als ob er selbst am Steuer säße.