Der Adressenhandel ist ein Bombengeschäft und kann nicht verhindert werden.
Alle Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder haben es abgesegnet. Geschäft geht vor Datenschutz.
Der Aberglaube, das persönliche Daten besonders geschützt sein sollen, wird nur in der Selbstdarstellung der Datenschutzbeauftragten am Leben erhalten.
Reiner
Benutzer reck schrieb:
Diese Aufkleber-Postkarten-Aktionen rufen bei mir immer den Beigeschmack auf dass es zum Adressenverkauf dient.
Ist im gesetz irgend was verankert, dass man etwas aktiv machen muss, um eine Adressweitergabe zu erlauben? - Wie zum Besipiel eine Kleben, Postkarten sind auch nicht vertrauchlich, daher
auf der Strecke ab-scannbar?