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Die Telekom ist eine staatliche Stelle


30.11.2000 21:45 - Gestartet von kW
Mindestens solange der Bund mehr als 0% an der Telekom hält, ist die Telekom eine staatliche Stelle. Man kann ja nicht ein Staat sein, einen Haufen AGs gründen (und tw. steuern) und dann meinen, die AGs gehören nicht zum Staat.

Abgesehen davon ist es sehr zweifelhaft, wenn eine Regierung eines Landes eine EU-Richtlinie nicht durchsetzt, den Firmen in diesem Land das Recht aus dieser Richtlinie zu verwehren.

Dies ist typischer (vorauseilender) Gehorsam der so unabhängigen Gerichte.
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[1] rubberduck antwortet auf kW
30.11.2000 22:21
Auch richtig.
Wenn ich eine Behörde in Aktiengesellschaft umbenenne und einen Haufen Aktien unters Volk streue, so ist und bleibt es immer noch eine Behörde! Zumindest solange bis a) der letzte der alten Monopol-"Betonköpfe" im Ruhestand ist UND b) der Staatsanteil auf 0% runtergefahren wurde!

Und was die "unabhängigen" Gerichte anbetrifft: Soviel ich weiß sind Richter Beamten. Und die unterstehen nun mal einem bestimmten Dienstherrn (und werden NICHT gewählt). Der Dienstherr hat halt eine bestimmte Meinung zu einem bestimmten Thema..... SO einfach ist das.....

Alle Macht geht von der Verwaltung aus. (Ich meinte natürlich vom Volke....)

RD

Dies ist typischer (vorauseilender) Gehorsam der so unabhängigen Gerichte.
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[1.1] RE: Die Telekom ist eine staatliche Stelle - Aua!
Dirk antwortet auf rubberduck
30.11.2000 22:35
Das tut ja weh!

Benutzer rubberduck schrieb:

Auch richtig. Wenn ich eine Behörde in Aktiengesellschaft umbenenne und einen Haufen Aktien unters Volk streue, so ist und bleibt es immer noch eine Behörde! Zumindest solange bis a) der letzte der alten Monopol-"Betonköpfe" im Ruhestand ist UND b) der Staatsanteil auf 0% runtergefahren wurde!

Wenn ich gesetzliche Monopole abschaffe und die ehemalige Behörde einem mehr oder weniger freien Wettbewerb aussetze, ist sie eben keine Behörde mehr, auch wenn sie noch teilweise gesetzlich vorgeschriebene, teilweise ökonomisch gegebene Monopole innehat. Die Stromkonzerne waren auch nie Behörden, obwohl sie Monopole hatten.

Und was die "unabhängigen" Gerichte anbetrifft: Soviel ich weiß sind Richter Beamten. Und die unterstehen nun mal einem bestimmten Dienstherrn (und werden NICHT gewählt). Der Dienstherr hat halt eine bestimmte Meinung zu einem bestimmten Thema..... SO einfach ist das.....

Richter sind keine Beamten, sondern Richter und haben auch keinen Dienstherren.

Alle Macht geht von der Verwaltung aus. (Ich meinte natürlich vom Volke....)

RD
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[1.1.1] kW antwortet auf Dirk
02.12.2000 22:28
Benutzer Dirk schrieb:

Das tut ja weh!

Benutzer rubberduck schrieb:

Auch richtig. Wenn ich eine Behörde in Aktiengesellschaft umbenenne und einen Haufen Aktien unters Volk streue, so ist und bleibt es immer noch eine Behörde! Zumindest solange bis a) der letzte der alten Monopol-"Betonköpfe"
im Ruhestand
ist UND b) der Staatsanteil auf 0% runtergefahren wurde!

Wenn ich gesetzliche Monopole abschaffe und die ehemalige Behörde einem mehr oder weniger freien Wettbewerb aussetze, ist sie eben keine Behörde mehr, auch wenn sie noch teilweise gesetzlich vorgeschriebene, teilweise ökonomisch gegebene Monopole innehat.
Ist denn gesetzlich vorgeschrieben, dass Ortsgespräche über die Telekom gehen müssen? Wo steht das? Vielleicht schweigt sich ja das Gesetz darüber aus und meint nur, dass der Markt für Ferngespräche völlig offen sein muss. Das heißt nicht, dass der Markt für Ortsgespräche völlig zu sein muss. Dass es reine Abzocke ist, sieht man daran, dass Ferngespräche viel billiger sind als Ortsgespräche. Und wenn was im Gesetz steht, dann ist es eine Richtlinie der EU, die besagt, Ortsgespräche müssen Markt-offen sein.

Die Stromkonzerne waren auch nie Behörden, obwohl sie Monopole hatten.
Abgesehen davon, dass Monopole bei Stromkonzernen auch nur von begrenztem Nutzen sind, hat dort jeder ein Monopol.

Und was die "unabhängigen" Gerichte anbetrifft: Soviel ich weiß sind
Richter
Beamten. Und die unterstehen nun mal einem bestimmten Dienstherrn
(und
werden NICHT gewählt). Der Dienstherr hat halt eine bestimmte Meinung
zu
einem bestimmten Thema..... SO einfach ist das.....

Richter sind keine Beamten, sondern Richter und haben auch keinen Dienstherren.

Alle Macht geht von der Verwaltung aus. (Ich meinte natürlich vom
Volke....)

RD
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[1.2] CHB antwortet auf rubberduck
30.11.2000 23:09
Benutzer rubberduck schrieb:
Und was die "unabhängigen" Gerichte anbetrifft: Soviel ich weiß sind Richter Beamten. Und die unterstehen nun mal einem bestimmten
Richter sind zwar Beamte, was die Besoldung und Unkündbarkeit angeht, aber sie sind vor allem eines: Unabhängig! Daraus resultiert auch...

Dienstherrn (und
werden NICHT gewählt). Der Dienstherr hat halt eine bestimmte Meinung zu einem bestimmten Thema..... SO einfach ist das.....

...dass es keinen weisungsberechtigten Dienstherren aus der Politik gibt.
Hast Du schonmal was von der "Gewaltenteilung" in Legislative, Exekutive und Judikative gehört, die eins der Wesensmerkmale einer Demokratie ist?
Selbst die Justizminister sind nicht weisungsberechtigt, sie "verwalten" und gestalten nur den Justizapparat. In juristische Vorgänge kann kein Ministerialer legal eingreifen.

Dies ist typischer (vorauseilender) Gehorsam der so unabhängigen Gerichte.

Was treibt Dich zu dieser Behauptung ("typisch")?

Benni
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[1.2.1] kW antwortet auf CHB
02.12.2000 22:22
Benutzer CHB schrieb:

Benutzer rubberduck schrieb:
Und was die "unabhängigen" Gerichte anbetrifft: Soviel ich weiß sind
Richter
Beamten. Und die unterstehen nun mal einem bestimmten
Richter sind zwar Beamte, was die Besoldung und Unkündbarkeit angeht, aber sie sind vor allem eines: Unabhängig! Daraus resultiert auch...

Dienstherrn (und
werden NICHT gewählt). Der Dienstherr hat halt eine bestimmte Meinung
zu
einem bestimmten Thema..... SO einfach ist das.....

...dass es keinen weisungsberechtigten Dienstherren aus der Politik gibt.

Der Dienstherr mag nicht ein gefälltes Gerichtsurteil ändern, das nicht. Aber die meisten Richter (wie übrigens die meisten anderen Leute auch) haben ein begründetes Interesse an Ihrer Laufbahn. Und diese Laufbahn wird nur von Entscheidungsträgern höherer Ebene bestimmt. Beim BVerfG durch Bundestag und -rat. Fällt ein Richter ein Urteil, was vielleicht rechtlich völlig korrekt, adequat und verhältnismäßig ist, gefällt das aber denen nicht, die er sich eventuell als zukünftigen Vorgesetzten|Kari­erreleitersprossen sieht, so werden diese nie seine Vorgesetzten und Karierreleitersprossen sein. Ein solcher Richter wird ewig in seinem Amtsgericht sitzen.

Hast Du schonmal was von der "Gewaltenteilung" in Legislative, Exekutive und Judikative gehört, die eins der Wesensmerkmale einer Demokratie ist?
Ich habe davon gehört, ich halte davon viel, aber aufgrund des o.g. Umstandes halte ich es nicht für perfekt.
Selbst die Justizminister sind nicht weisungsberechtigt, sie "verwalten" und gestalten nur den Justizapparat. In juristische Vorgänge kann kein Ministerialer legal eingreifen.
Oha? Wie war das mit dem sächsischen Justitzminister Heitmann (CDU)?

Dies ist typischer (vorauseilender) Gehorsam der so unabhängigen
Gerichte.

Was treibt Dich zu dieser Behauptung ("typisch")?
Nun, ich beschäftige mich viel mit Software-Patenten, einiges darüber kannst du mit gewisser Wahrscheinlichkeit lesen, wenn du dir http://www.google.com/search?q=vorauseilendem+gehorsam+BGH&num=10&meta=hl%3Dde%26lr%3D&safe=off anschaust. Vielleicht ist es eher ein Einzelfall und "typisch" etwas übertrieben.

Benni
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[1.2.1.1] CHB antwortet auf kW
03.12.2000 12:27
Benutzer kW schrieb:
Selbst die Justizminister sind nicht weisungsberechtigt, sie "verwalten" und gestalten nur den Justizapparat. In juristische Vorgänge kann
kein
Ministerialer legal eingreifen.

Oha? Wie war das mit dem sächsischen Justitzminister Heitmann (CDU)?

*Legal* hat er nicht eingegriffen - das illegale Eingreifen hat ihn seinen Sessel gekostet. So what?

Benni
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[2] Dirk antwortet auf kW
30.11.2000 22:27
Benutzer kW schrieb:

Mindestens solange der Bund mehr als 0% an der Telekom hält, ist die Telekom eine staatliche Stelle. Man kann ja nicht ein Staat sein, einen Haufen AGs gründen (und tw. steuern) und dann meinen, die AGs gehören nicht zum Staat.

Natürlich ist die Telekom keine staatliche Stelle.

Abgesehen davon ist es sehr zweifelhaft, wenn eine Regierung eines Landes eine EU-Richtlinie nicht durchsetzt, den Firmen in diesem Land das Recht aus dieser Richtlinie zu verwehren.

Dies ist typischer (vorauseilender) Gehorsam der so unabhängigen Gerichte.

Nein, das ist einfach juristisch korrekt. Wenn eine RiLi nicht umgesetzt wird, kann sie nicht einfach ohne Rechtsgrundlage angewandt werden. Es bleiben nur rechtliche Mittel gegen den Staat, der über seinen Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage zu schaffen hat.

Davon abgesehen sollte Call-by-Call erstmal in allen anderen europäischen Ländern für Ferngespräche freigegeben werden, dann kann die Telekom da auch mal ein paar Mark verdienen, bevor z. B. der zuhause so protektionierten France Telecom über ihre MobilCom auch noch den Ortsnetzbereich zum Margen-Fraß vorwerfen.