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Dürfte rechtswidrig sein


17.08.2011 18:43 - Gestartet von sushiverweigerer
AGB hin, AGB her, wenn Telefongespräche ins Festnetz von einer Flat abgedeckt sind, so darf das Anrufen einer normalen Festnetznummer nicht separat berechnet werden.

Es handelt sich dabei auch nicht um Premiumnummern oder Nummer für Sonderdienste, denn diese sind als solche zweifelsfrei erkennbar (z.B. 0900 oder 0180er), sondern um, aus Kundensicht, ganz normale Festnetzrufnummern.

Ich bin mal gespannt wann der 1. Kunde klagt oder die Verbraucherzentralen mit Abmahnung regieren, hoffentlich bald!