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Schaden durch verpixelte Häuser bei Google Street View


23.11.2010 14:20 - Gestartet von pinkiechain
Es wird allerorts von "Schaden" durch verpixelte Hausansichten bei Google Street View gesprochen. Ich würde gerne in diesem Thread SACHLICHE Meinungen zum Thema hören (deswegen auch ein separater Thread. Können Nutzer oder Berufsgruppen überhaupt "Schaden" durch einen neuen Dienst erleiden, den es vorher in der Art nicht gab? Wenn ja, welche Art von "Schaden" kann das sein? Und kann es andererseits Vorteile durch verpixelte Hausansichten geben?

Ich stelle mir das momentan so vor: Meine Geschwister und ich bekommen zu Weihnachten jeweils ein Buch geschenkt. Nur bei meinem Buch sind aufgrund eines Druckfehlers einige Passagen nicht lesbar. Ich sehe da keinen Schaden für mich, denn die neue Ausgangssituation ist nicht schlechter als die vorherige. Wie seht ihr das?
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[1] pinkiechain antwortet auf pinkiechain
23.11.2010 14:25
Noch ein Nachtrag zum vorherigen Post:

Ich habe mir das neu gebaute Haus meines Freundes in Google Street View anschauen wollen: In der dort gezeigten Ansicht existierten sämtliche neu gebauten Häuser in der Straße noch nicht - die Bilder waren also rund zwei Jahre alt. Erleiden diese Hausbewohner durch Google einen "Schaden"? Wie sieht es mit anderen Ansichten aus, die den Stand vor ein, zwei oder mehreren Jahren darstellen? Sollte man von Google verlangen dürfen, dass diese Ansichten so schnell wie möglich auf den neuesten Stand gebracht und künftig aktuell gehalten werden?
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[1.1] 123fred antwortet auf pinkiechain
23.11.2010 14:44

2x geändert, zuletzt am 23.11.2010 14:45
Benutzer pinkiechain schrieb:
Ich habe mir das neu gebaute Haus meines Freundes in Google Street View anschauen wollen: In der dort gezeigten Ansicht existierten sämtliche neu gebauten Häuser in der Straße noch nicht - die Bilder waren also rund zwei Jahre alt.

Die Street View-Bilder wurden zwischen 2008 und 2010 aufgenommen.


Sollte man von Google verlangen dürfen, dass diese Ansichten so schnell wie möglich auf den neuesten Stand gebracht und künftig aktuell gehalten werden?

Auf welcher Grundlage würdest du so etwas verlangen wollen? Das ist ein freiwilliger Dienst von Google. Du hast weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Aktualität. Wenn du dir eine Navisoftware kaufst und deine Gemeinde baut eine neue Straße, kannst du ja auch nicht verlangen, dass deine Software aktualisiert wird. Es sei denn du hast eine entsprechende (entgeltliche) Vereinbarung.

BTW: Wie sollte eine Aktualisierung aussehen? Die Aufnahmen zu erzeugen und nutzbar zu machen, ist ein nicht ganz einfacher Prozess. Ich glaube kaum, dass sich das rechnen wird wenn man dass ständig macht.
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[2] 123fred antwortet auf pinkiechain
23.11.2010 14:37

2x geändert, zuletzt am 23.11.2010 14:39
Benutzer pinkiechain schrieb:
Können Nutzer oder Berufsgruppen überhaupt "Schaden" durch einen neuen Dienst erleiden, den es vorher in der Art nicht gab? Wenn ja, welche Art von "Schaden" kann das sein?

Ob man das nun Schaden nennen kann, weiß ich nicht. Aber nehmen wir mal den Fall, dass ein Einzelhändler eine tolle Internetseite hat und darüber viele Kunden auf ihn aufmerksam werden. Nun hatte er sich vorgenommen, Street View in seine Seite einzubinden, d.h. er wollte es seinen Kunden erleichtern, seinen Laden zu finden. Nun hat aber irgendein Hans Wurst seinen Laden verpixeln lassen und der Einzelhändler hat nicht mehr die Möglichkeit Street View zu seinem Vorteil zu nutzen. In gewisser Weise ist er ja schon geschädigt. Zumindest kann er ggf. nicht sämtliche Vorteile nutzen, die seine (unverpixelten) Konkurrenten nutzen können.

Aber m.E. entsteht durch das Verpixeln kein Schaden in dem Sinne, dass man jemanden dafür haftbar machen könnte. Das ist eine freiwillige Leistung von Google. Es gibt deswegen auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


Und kann es andererseits Vorteile durch verpixelte Hausansichten geben?

Die Gegner hatten sich mehr "Privatshäre" versprochen. Aber für einige ging dieser Schuss ja nach hinten los. Die verpixelten Häuser sind für manche Mitmenschen sehr viel interessanter. So interessant, dass Fotos dieser Häuser auf anderen Seiten oder mittels einem separaten Service zu Street View hochgeladen werden.

Ich persönlich sehe durch die Verpixelung keinen nennenswerten Vorteil für die Bewohner. Das Leben wird dadurch nicht sicherer oder privater.


Ich stelle mir das momentan so vor: Meine Geschwister und ich bekommen zu Weihnachten jeweils ein Buch geschenkt. Nur bei meinem Buch sind aufgrund eines Druckfehlers einige Passagen nicht lesbar. Ich sehe da keinen Schaden für mich, denn die neue Ausgangssituation ist nicht schlechter als die vorherige. Wie seht ihr das?

Dann stell dir mal vor, deine Oma schenkt deinen Geschwistern und dir jeweils 10.000 Euro. Dir werden auf dem Nachhauseweg 5.000 Euro gestohlen. Deinen Geschwistern aber nicht. Würdest du sagen, du hast einen Schaden? Nach deine Logik nicht. Denn du bist ja reicher als vorher. Ich würde für mich einen Schaden feststellen.
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[2.1] Karl_Heinz antwortet auf 123fred
23.11.2010 17:47
In gewisser Weise ist er ja schon geschädigt. Zumindest kann er ggf. nicht sämtliche Vorteile nutzen, die seine (unverpixelten) Konkurrenten nutzen können.

Er könnte ja dann aber auf das verpixelte Haus verweisen und eine Ansicht auf seiner Webseite veröffentlichen... Nutzen kann er den Dienst trotzdem uneingeschränkt.

Und kann es andererseits Vorteile durch verpixelte Hausansichten geben?

Die Gegner hatten sich mehr "Privatshäre" versprochen. Aber für einige ging dieser Schuss ja nach hinten los. Die verpixelten Häuser sind für manche Mitmenschen sehr viel interessanter. So interessant, dass Fotos dieser Häuser auf anderen Seiten oder mittels einem separaten Service zu Street View hochgeladen werden.

Ich persönlich sehe durch die Verpixelung keinen nennenswerten Vorteil für die Bewohner. Das Leben wird dadurch nicht sicherer oder privater.

Es wird immer nach Vorteilen einer Verpixlung gefragt und die Verpixler sollen sich immer rechtfertigen warum sie es tun. Andersherum ist mir bis jetzt noch kein überzeugender Grund in den Sinn gekommen warum man sein Haus in SV zeigen soll...

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[2.1.1] 123fred antwortet auf Karl_Heinz
23.11.2010 20:44
Benutzer Karl_Heinz schrieb:
Er könnte ja dann aber auf das verpixelte Haus verweisen und eine Ansicht auf seiner Webseite veröffentlichen... Nutzen kann er den Dienst trotzdem uneingeschränkt.

Kann er nicht. Wenn du ein Auto mit einem platten Reifen hast, kannst du auch fahren. Trotzdem würdest du sagen, dass die Nutzung stark eingeschränkt ist.



Es wird immer nach Vorteilen einer Verpixlung gefragt und die Verpixler sollen sich immer rechtfertigen warum sie es tun. Andersherum ist mir bis jetzt noch kein überzeugender Grund in den Sinn gekommen warum man sein Haus in SV zeigen soll...

Naja, wenn man von jemandem (Google) etwas (Verpixelung) fordert, dass dieser aber nicht erfüllen muss, weil die Forderung im Zweifel nirgendwo durchsetzbar wäre (keine Rechtsgrundlage), ist es nicht ganz abwegig nach einer Rechtfertigung zu fragen. Zumal die Forderung auch mit negativen Effekten für andere verbunden ist. Zumindest ein überzeugender(!) Grund sollte doch geliefert werden.