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Warum noch nicht?


22.05.2008 17:35 - Gestartet von writetome
Ich war bisher der Meinung das dies genau so schon gehandhabt wird von den Netzbetreibern???? Wäre ja eigentlich auch sinnvoll.
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[1] Monika Penthouse antwortet auf writetome
22.05.2008 17:46

einmal geändert am 22.05.2008 18:01
Benutzer writetome schrieb:
Ich war bisher der Meinung das dies genau so schon gehandhabt wird von den Netzbetreibern???? Wäre ja eigentlich auch sinnvoll.


Eigentlich nicht.
Im Augenblick ist es so, daß du für ein schnelleres Fortbewegungsmittel mehr zahlst, aber bei höherem Mitfahreraufkommen wie alle anderen anstehen mußt.
Demnächst wirst du bei erhöhtem Traffic eine VIP Zugangstür bekommen.
Dort erhälst du Einlaß für dementsprechenden Aufpreis.
Also First Class .
Aus dem einstmals sozialem Gedanken Internet, wird so zunehmend eine noch mehr als bereits jetzt schon vorhandene, kommerzialisierte Mehrklassengesellschaft.
Beigeschmack dessen wäre natürlich auch ein Absturz des Börsenertes von Google, ebay und Konsorten ins Nirvana.
Die können nämlich dann auch nicht mehr ihren Luxusschnellzug umsonst, aber exorbitant gewinnbringend, auf dem, von der "Allgemeinheit" finanziertem Schienennetz fahren lassen.

Monika
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[1.1] dancer antwortet auf Monika Penthouse
22.05.2008 19:15
Hi!

Im Augenblick ist es so, daß du für ein schnelleres Fortbewegungsmittel mehr zahlst, aber bei höherem Mitfahreraufkommen wie alle anderen anstehen mußt.

In den ersten Ländern habe ich schon auf Highways schon extra Fahrspuren für Autos gesehen, in denen 3 oder mehr Personen sitzen.

Zwar völlig offtopic, wäre aber vor etlichen Jahren auch abwegig gewesen...warum net auch im Internet

Guido
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[1.1.1] Monika Penthouse antwortet auf dancer
22.05.2008 20:03
Benutzer dancer schrieb:
Hi!

Im Augenblick ist es so, daß du für ein schnelleres Fortbewegungsmittel mehr zahlst, aber bei höherem Mitfahreraufkommen wie alle anderen anstehen mußt.

In den ersten Ländern habe ich schon auf Highways schon extra Fahrspuren für Autos gesehen, in denen 3 oder mehr Personen sitzen.

Zwar völlig offtopic, wäre aber vor etlichen Jahren auch abwegig gewesen...warum net auch im Internet

Guido

Die ersten Internetfahrgemeinschaften sind daran gescheitert,
daß das Fortbewegungsmittel auf der Überholspur konfisziert worden ist:
;-)

https://www.teltarif.de/arch/2008/kw20/...

Monika
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[1.1.1.1] dancer antwortet auf Monika Penthouse
22.05.2008 20:10
Hi!

Die ersten Internetfahrgemeinschaften sind daran gescheitert, daß das Fortbewegungsmittel auf der Überholspur konfisziert worden ist:
;-)

https://www.teltarif.de/arch/2008/kw20/...

*g* Du sollst Teltarif doch nicht immer auswendig lernen

Guido
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[1.1.1.1.1] Monika Penthouse antwortet auf dancer
22.05.2008 20:20
Benutzer dancer schrieb:
Hi!

Die ersten Internetfahrgemeinschaften sind daran gescheitert, daß das Fortbewegungsmittel auf der Überholspur konfisziert worden ist:
;-)

https://www.teltarif.de/arch/2008/kw20/...

*g* Du sollst Teltarif doch nicht immer auswendig lernen

Guido


Dieses Urteil hatte ich mir besonders eingeprägt, weil ich so im Stillen dachte, daß früher so eine Sache als "Mundraub"
verhandelt worden wäre.
Die äquivalente Strafe dafür, sehe ich im Bereich:

"Magen entfernen"

*lol*

Monika
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[1.1.1.1.1.1] dancer antwortet auf Monika Penthouse
22.05.2008 20:22
Hi!

"Magen entfernen"

*oerks* Mit Dir möchte es mir nie verderben *lauf* :-)

Guido
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[1.1.1.2] Kai Petzke antwortet auf Monika Penthouse
25.05.2008 14:57
Benutzer Monika Penthouse schrieb:

Die ersten Internetfahrgemeinschaften sind daran gescheitert, daß das Fortbewegungsmittel auf der Überholspur konfisziert worden ist:
;-)

https://www.teltarif.de/arch/2008/kw20/...

Na ja, der Unterschied zu einer Fahrgemeinschaft ist, dass in dieser gewöhnlicherweise beide Seiten dem Transport zustimmen. In dem zitierten Fall handelte es sich aber eher um einen "blinden Passagier". Und im Vergleich zu dem, was auf hoher See so manchmal mit blinden Passagieren passiert, war das Urteil noch human ;-)

Das heißt jetzt nicht, dass ich das Urteil richtig finde - es ist vollkommen falsch begründet und hinsichtlich der Konfiskation des Laptops auch überzogen - aber es verbietet definitiv keine "Internetfahrgemeinschaften", bei denen zwei Nutzer ein W-LAN willentlich gemeinsam benutzen.


Kai