Benutzer Eplusler schrieb:
Nö,einfach nur Kopf einschalten,und AGBs lesen!!!
Was soll die viele Haarspalterei um den Wortlaut der AGB? Eine Geschäftsbeziehung nur auf die AGB reduzieren zu wollen, geht am Problem vorbei. Ginge es nur danach, könnte z.B. ein Prepaid-Anbieter nach Verbrauch des Startguthabens die Karte sperren und die Kosten für das Starterset einstecken, denn schließlich ist in den AGB keine Mindestzahl von Auflademöglichkeiten vereinbart. Aber wäre das korrekt?
Wie überall im Leben gilt auch in der Wirtschaft der Grundsatz von Treu und Glauben, das heißt, ich muss mich nicht nur auf AGBs sondern auch auf das verlassen können, was allgemein üblich in einer Branche ist. In den AGB steht beispielsweise nicht, dass der Kundenservice verpflichtet ist, meine Fragen zu beantworten. Trotzdem darf ich das erwarten.
Klar haben beide Seiten prinzipiell das Recht, den Vertrag nach der Mindestlaufzeit zu kündigen, aber wenn ein Anbieter die Bestandskunden rauswirft, während er gleichzeitig den Tarif weiter vermarktet, so ist das höchst unseriös und auch rechtlich fragwürdig, selbst wenn es rein formal noch keinen Rechtsverstoß darstellt.
Erinnert sich noch jemand an die Hütchenspieler? Gab's da etwa AGB, die ihnen untersagt hätten, spielwillige Opfer auf der Straße abzuzocken? Gab es nicht. Und wer spielte, tat es freiwillig. Trotzdem hat der Rechtsstaat Mittel und Wege gefunden, dagegen vorzugehen.
Wenn Debitel sich jetzt wie ein Hütchenspieler verhält, braucht man sich das auch nicht widerspruchslos gefallen zu lassen - AGB hin oder her.