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Achtung! - Mogelpackung!


02.07.2007 21:20 - Gestartet von Interessierterleser
einmal geändert am 02.07.2007 21:22
Bei diesem Angebot ist nicht drin was draufsteht, zumindest wenn es nach dem Verständniss des Ottonormalverbrauchers geht. Der Begriff "Flatrate" bedeutet ja wohl soviel wie Pauschalangebot zumindest wenn es nach dem allgemeinen Sprachgebrauch geht. Leider wird hir von einigen Firmen versucht diesen Begriff so zu definieren wie er Wirtschaftlich für das betroffene Unternehmen am sinnvollsten ist. Das sorgt für Vewirrung und schadet den Unternehmen am ende selbst aber manche Entscheidungsträger dort haben dass bis heute scheinbar nicht verstanden. Es wäre gut wenn hier der Gesetzgeber oder der Regulierer einschreiten würde damit von einem Begriff nicht erst ein falscher Eindruck entsteht. Frage: Seit wann ist man als Verbraucher verpflichtet ein komerzielles Produkt eines Unternehmens so zu nutzen wie es für dieses Unternehmen am wirtschaflichsten ist? Hier wird eine falsche Kalkulation auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen und dieser diskreminiert, da ihm noch nicht einmal gesagt wird wie sich ein "Vielnutzer" definiert. -------- Herzlichen Glückwunsch Arcor und Co !!!
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[1] ejunky antwortet auf Interessierterleser
02.07.2007 23:55
Benutzer Interessierterleser schrieb:
Bei diesem Angebot ist nicht drin was draufsteht, zumindest wenn es nach dem Verständniss des Ottonormalverbrauchers geht. Der Begriff "Flatrate" bedeutet ja wohl soviel wie Pauschalangebot zumindest wenn es nach dem allgemeinen Sprachgebrauch geht. Leider wird hir von einigen Firmen versucht diesen Begriff so zu definieren wie er Wirtschaftlich für das betroffene Unternehmen am sinnvollsten ist. Das sorgt für Vewirrung und schadet den Unternehmen am ende selbst aber manche Entscheidungsträger dort haben dass bis heute scheinbar nicht verstanden. Es wäre gut wenn hier der Gesetzgeber oder der Regulierer einschreiten würde damit von einem Begriff nicht erst ein falscher Eindruck entsteht. Frage: Seit wann ist man als Verbraucher verpflichtet ein komerzielles Produkt eines Unternehmens so zu nutzen wie es für dieses Unternehmen am wirtschaflichsten ist? Hier wird eine falsche Kalkulation auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen und dieser diskreminiert, da ihm noch nicht einmal gesagt wird wie sich ein "Vielnutzer" definiert. -------- Herzlichen Glückwunsch Arcor und Co !!!

Siehe auch mein andres Posting - das schadet den Unternehmen am Ende überhaupt nicht, weil es so viele so machen, das ist halt wie bei einem Kartell
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[2] stroh123 antwortet auf Interessierterleser
03.07.2007 00:12
Benutzer Interessierterleser schrieb:
Frage: Seit wann ist man als Verbraucher verpflichtet ein komerzielles Produkt eines Unternehmens so zu nutzen wie es für dieses Unternehmen am wirtschaflichsten ist? Hier wird eine falsche Kalkulation auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen und dieser diskreminiert, da ihm noch nicht einmal gesagt wird wie sich ein "Vielnutzer" definiert. -------- Herzlichen Glückwunsch Arcor und Co !!!

Genau !! Allerdings kann es dem User doch völlig egal sein ob er Poweruser oder nicht ist. Als Anbieter muß man sich vor Mißbrauch schützen. Aber ist Mißbrauch das Angebot nur ausgiebig zu nutzen ? Genau aus diesem Grund werden Flatrates angeboten. Wenn ich eine Flatrate habe, dann will ich sie uneingeschränkt nutzen - und wenn ich 24h am Tag telefoniere (und bei ISDN auch noch auf dem 2. Kanal) - das ist bei einer Flatrate mein gutes Recht !! Und genau so verhält sich das bei der Schmalbandflat. Punktum !! Und das ist sicherlich kein "Mißbrauch" !!!! Wenn, dann ist es nur ärgerlich für den Anbieter - aber das ist dann sein Problem wenn er mich als Kunden werben würde.
Man sollte grad bei Laufzeitverträgen gerichtlich prüfen lassen ob die Verhaltensweise vertragskonform ist. Alles muß man sich von den Telefonanbietern mit der Dumpingwerbung gefallen lassen.
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[2.1] Interessierterleser antwortet auf stroh123
03.07.2007 03:57

einmal geändert am 03.07.2007 05:15
Benutzer stroh123 schrieb:
Genau !! Allerdings kann es dem User doch völlig egal sein ob er Poweruser oder nicht ist.
Richtig. Genau deiner Meinung weil es sich hier um ein Produkt handelt was als Flatrate beworben wird.

Als Anbieter muß man sich vor Mißbrauch schützen.
Soweit verständlich solange das Angebot zu komerziellen Zwecken oder zu anderen Mißbräuchlichen Dingen genutzt wird (illegale Handlungen).

Aber ist Mißbrauch das Angebot nur ausgiebig zu nutzen ? Genau aus diesem Grund werden Flatrates angeboten. Wenn ich eine Flatrate habe, dann will ich sie uneingeschränkt nutzen - und wenn ich 24h am Tag telefoniere (und bei ISDN auch noch auf dem 2. Kanal) - das ist bei einer Flatrate mein gutes Recht !! Und genau so verhält sich das bei der Schmalbandflat. Punktum !! Und das ist sicherlich kein "Mißbrauch" !!!! Wenn, dann ist es nur ärgerlich für den Anbieter - aber das ist dann sein Problem wenn er mich als Kunden werben würde.
Am Ende könnte es eventuell für den Anbieter zu einem noch größeren Problem werden, da sich der verärgerte Nutzer sicher zweimal überlegt ob er diese Firma noch einmal nutzt auch wenn der Anbieter ein Angebot haben sollte bei dem er keine Verluste macht.

Man sollte grad bei Laufzeitverträgen gerichtlich prüfen lassen ob die Verhaltensweise vertragskonform ist. Alles muß man sich von den Telefonanbietern mit der Dumpingwerbung gefallen lassen.
So sehe ich dass auch. Es kann einfach nicht sein dass man sich als Verbraucher von den Firmen in ein illegales Licht stellen lassen muß obwohl das Angebot doch als Pauschalangebot beworben wird. Das haben wir nun der Fehlleistung einiger Entscheidungsträger in diesen Firmen zu verdanken. Es führt mittlerweile schon soweit dass einige Nutzer hier im Forum der gleichen Meinung wie diese Firmen sind und eine Flatrate nicht mehr als solche betrachten, sondern auch bereits von Mißbrauch reden. Damit meine ich nicht dich stroh123. Bitte nicht falsch verstehen aber da liegt die Vermutung nahe dass es sich um Arcormitarbeiter handelt oder alle die sich jetzt angesprochen fühlen.
Hiermit möchte ich betonen dass ich die Flatrate nicht für komerzielle Zwecke oder sonstige illegale Handlungen genutzt habe, sonderen lediglich zum privaten Gebrauch - dafür aber ausgiebig. Hier kann ich jedoch keinen Mißbrauch erkennen und bevor Arcor nicht sagt ab wann sie einen Benutzer als "Vielsurfer" einstufen werde ich zu meiner eigenen Sicherheit auch nicht verraten wie lange ich diese "Scheinflatrate" genutzt habe. Das führt meistens nur zu sinnlosen Diskussionen wo dann um Minuten gefeilscht wird. Bei dieser Gelegenheit sollte der Begriff "Flatrate" noch einmal genau definiert werden und eine Verordnung von unabhängigen Stellen erlassen werden, so dass negativ in erscheinung getretene Firmen diesen Begriff nicht mehr "Mißbräuchlich" zu ihrem eigenen Vorteil nutzen können.

MfG Micha