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Das ist der Gipfel! Rücktrittsforderung!


20.03.2007 14:18 - Gestartet von Blauvogel
Wir haben ihre privaten Daten ohne ihre Einwilligung im Internet veröffentlicht. Das sagen wir Ihnen aber nicht. (Zum Glück meldet es Teltarif!) Aber:

"Jeder Einwohner hat laut Ministerium das Recht, bei der zuständigen Meldebehörde Widerspruch gegen diese Online-Auskunft einzulegen."

Wo ist die gesetzliche Legitimation für einen dermaßen eklatanten Datenschutzverstoß?

Ich fordere den sofortigen Rücktritt des Innenministers und des Ministerpräsidenten!

Man stelle sich nur mal vor, ich würde die Daten der mir bekannten Kollegen im Internet veröffentlichen und dann auch noch 3,50 € pro Auskunft kassieren. Bei geschickter Aufmachung gelingt das bestimmt. Nein, ich schaue jetzt nicht nach, welche Höchststrafe mir drohen würde.
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[1] sp33 antwortet auf Blauvogel
20.03.2007 14:32


Wir haben ihre privaten Daten ohne ihre Einwilligung im Internet veröffentlicht. Das sagen wir Ihnen aber nicht. (Zum Glück meldet es Teltarif!) Aber:

Also, der Begriff "veröffentlicht" bedeutet ja, dass es öffentlich ist. Dies ist aber nicht direkt, sondern nur jedermann zugänglich gegen eine Bezahlung. Und das ist nun wirklich nichts neues. Ich mache meine EMA-Anfragen schon seit langer Zeit nur noch online, und MeckPomm ist auch nicht die erste Behörde, die dies ermöglicht.

Neu ist nur, dass die Antwort jetzt wohl schneller und nicht mehr per Briefpost kommt. Aber wo ist der Unterschied zu einer EMA-Anfrage per Post? Und die ging schon immer.

Wo ist die gesetzliche Legitimation für einen dermaßen eklatanten Datenschutzverstoß?

Wo ist denn der Verstoß?

Ich fordere den sofortigen Rücktritt des Innenministers und des Ministerpräsidenten!

Viel Spaß ;-)

Man stelle sich nur mal vor, ich würde die Daten der mir bekannten Kollegen im Internet veröffentlichen und dann auch noch 3,50 € pro Auskunft kassieren. Bei geschickter Aufmachung gelingt das bestimmt. Nein, ich schaue jetzt nicht nach, welche Höchststrafe mir drohen würde.

Glaubst Du, Du wärst dann das erste Unternehmen, dass gegen Bezahlung Informationen über bestimmte Personen herausgibt? Was meinst Du, wovon Privatdetekteien, Wirtschaftsauskünfte und ähnliche leben? Und die sammeln und geben deutlich mehr Infos raus, als nur Name und Anschrift..
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[1.1] Telly antwortet auf sp33
20.03.2007 14:46
Benutzer sp33 schrieb:


Wir haben ihre privaten Daten ohne ihre Einwilligung im Internet veröffentlicht. Das sagen wir Ihnen aber nicht.
(Zum
Glück meldet es Teltarif!)

Hallo sp33. So wie das obige Zitat erschrack ich allerdings auch, als ich das las!

Ich mache meine EMA-Anfragen schon seit langer Zeit nur noch online, und MeckPomm ist auch nicht die erste Behörde, die dies ermöglicht.


Ich nehme an, EMA bedeutet Einwohnermeldeamt...? Warum brauchst Du solche Auskünfte? Beschreib mir bitte genaue Beispiele, weil ich bisher total dagegen bin - egal, obs legal ist oder nicht!

Neu ist nur, dass die Antwort jetzt wohl schneller und nicht mehr per Briefpost kommt. Aber wo ist der Unterschied zu einer EMA-Anfrage per Post? Und die ging schon immer.


Wie gesagt: zu dieser Abfrage möchte ich gerne wissen, wozu man sie braucht? Kann diese jeder stellen?

Wo ist die gesetzliche Legitimation für einen dermaßen eklatanten Datenschutzverstoß?

Wo ist denn der Verstoß?

Obs ein Verstoß ist, ist mir erstmal egal. Gefallen tuts mir nicht!

Glaubst Du, Du wärst dann das erste Unternehmen, dass gegen Bezahlung Informationen über bestimmte Personen herausgibt? Was meinst Du, wovon Privatdetekteien, Wirtschaftsauskünfte und ähnliche leben? Und die sammeln und geben deutlich mehr Infos raus, als nur Name und Anschrift..

Da hast Du leider recht. Doch verstehe ich ja schließlich auch nicht, warum das so ohne weiteres geht. Wenn ich solchen Adressweitergaben nicht ausdrücklich zugestimmt habe, dann darf das doch nicht geschehen, oder? (theoretisch)

Warum es dann aber Praxis so ungeniert und unbestraft läuft, bleibt mir ein Rätsel!

Ich fand auch damals die Aktion besch*iden, dass man der Inverssuche ausdrücklich widersprechen musste, wenn man das nicht wollte. Da war ich Teltarif auch dankbar! Der Hinweis in der Telefonrechnung habe ich nicht gelesen, weil normalerweise ja nichts wichtiges in der Telefonrechnung an Text steht...

Telly
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[1.1.1] mohlis antwortet auf Telly
20.03.2007 14:59
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer sp33 schrieb:


Wir haben ihre privaten Daten ohne ihre Einwilligung im Internet veröffentlicht. Das sagen wir Ihnen aber nicht.
(Zum
Glück meldet es Teltarif!)

Hallo sp33. So wie das obige Zitat erschrack ich allerdings auch, als ich das las!

Ich mache meine EMA-Anfragen schon seit langer Zeit nur noch online, und MeckPomm ist auch nicht die
erste Behörde, die dies ermöglicht.


Ich nehme an, EMA bedeutet Einwohnermeldeamt...? Warum brauchst Du solche Auskünfte? Beschreib mir bitte genaue Beispiele, weil ich bisher total dagegen bin - egal, obs legal ist oder nicht!

Neu ist nur, dass die Antwort jetzt wohl schneller und nicht mehr per Briefpost kommt. Aber wo ist der Unterschied zu einer EMA-Anfrage per Post? Und die ging schon immer.


Wie gesagt: zu dieser Abfrage möchte ich gerne wissen, wozu man sie braucht? Kann diese jeder stellen?

Das ist die detzeitige Gesetzeslage. Ich kann zu jedem EMA gehen (physisch) und dort Deine Adresse erfahren. Name und Geburtstdarum und Stadt muss ich nennen. Es spielt keinen Rolle, ob Du im Telefonbuch stehst oder nicht. ich werde die Daten vom EMA bekommen. Ich würde sie nur dann nicht bekommen, wenn du gegen die Weitergabe (vorher) einen Antrag gestellt hast. So einen Antrag kann man u.a. stellen, wenn man sich von jemandem bedroht fühlt, Opfer einer Gewalttat durch eine bestimmte Person werden könnte etc. etc.

Aber eine pauschale Ablehnung der Weitergabe der Daten ist ohne Weiteres nicht möglich (zumindest nicht, dass ich wüsste). Man muss schon konkret darlegen können, weshalb man "unauffindbar" sein möchte.








Wo ist die gesetzliche Legitimation für einen dermaßen eklatanten Datenschutzverstoß?


ähhhmmm... eklatanter Datenschutzverstoß ? Das ist die derzeitige Gesetzeslage und völlig legitim. In welchen Paragraphen das geregelt ist, müsstest Du mal selber schauen.

Wo ist denn der Verstoß?

Obs ein Verstoß ist, ist mir erstmal egal. Gefallen tuts mir nicht!

Glaubst Du, Du wärst dann das erste Unternehmen, dass gegen Bezahlung Informationen über bestimmte Personen herausgibt? Was meinst Du, wovon Privatdetekteien, Wirtschaftsauskünfte und ähnliche leben? Und die sammeln und geben deutlich mehr Infos
raus, als nur Name und Anschrift..

Da hast Du leider recht. Doch verstehe ich ja schließlich auch nicht, warum das so ohne weiteres geht. Wenn ich solchen Adressweitergaben nicht ausdrücklich zugestimmt habe, dann darf das doch nicht geschehen, oder? (theoretisch)

Warum es dann aber Praxis so ungeniert und unbestraft läuft, bleibt mir ein Rätsel!

Ich fand auch damals die Aktion besch*iden, dass man der Inverssuche ausdrücklich widersprechen musste, wenn man das nicht wollte. Da war ich Teltarif auch dankbar! Der Hinweis in der Telefonrechnung habe ich nicht gelesen, weil normalerweise ja nichts wichtiges in der Telefonrechnung an Text steht...

Telly
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[1.1.2] sp33 antwortet auf Telly
20.03.2007 15:05
Ich mache meine EMA-Anfragen schon seit langer Zeit nur noch online, und MeckPomm ist auch nicht die
erste Behörde, die dies ermöglicht.

Ich nehme an, EMA bedeutet Einwohnermeldeamt...? Warum brauchst Du solche Auskünfte? Beschreib mir bitte genaue Beispiele, weil ich bisher total dagegen bin - egal, obs legal ist oder nicht!

EMA ist die EinwohnerMeldeamtsAnfragev :-) Die EMA ist total üblich und wird täglich tausende Mal in Deutschland gemacht. Stell Dir vor, Du hast einen Schuldner und hast ihm ne Mahnung zugestellt oder sogar versucht, ein gerichtliches Mahnverfahren zu machen. Und das ganze scheitert daran, dass die Post zurückkommt oder der Bescheid nicht zugestellt werden kann. Dann muss man eben versuchen, die neue Anschrift rauszubekommen. Am günstigsten geht dies mit einer Anfrage bei der Umzugsdatenbank bei der Post, dort müsste dann allerdings ein Nachsendeantrag laufen. Eine EMA ist da meist deshalb sinnvoller, da aufgrund der Meldepflicht viele Schuldner sich hier nicht auch noch Ärger aufhalsen wollen. Und so fragt man da an und bekommt entweder mitgeteilt, dass die Anschrift noch korrekt ist, oder dass der gesuchte Verzogen ist und - wenn er einen neuen Wohnort hat - wohin.

Wie gesagt: zu dieser Abfrage möchte ich gerne wissen, wozu sie braucht? Kann diese jeder stellen?

Grundsätzlich ja. AFAIK braucht muss man einen Grund glaubhaft machen. Als Anwaltskanzlei entfällt dies wohl in der Praxis..

Obs ein Verstoß ist, ist mir erstmal egal. Gefallen tuts mir nicht!

Warum? Es sind ja keine wirklich geheimen Infos. Für die EMA muss man schon erheblich Daten liefern. Es geht nicht, dass ich einem Amt schreibe: "Gib mir mal die Adresse von Klaus Müller". In der Regel liefert man bei der Anfrage bereits die komplette Adresse mit, diese wird dann verifiziert.

Da hast Du leider recht. Doch verstehe ich ja schließlich auch nicht, warum das so ohne weiteres geht. Wenn ich solchen Adressweitergaben nicht ausdrücklich zugestimmt habe, dann darf das doch nicht geschehen, oder? (theoretisch)

Doch. Steht im Gesetz. Schau rein.

Warum es dann aber Praxis so ungeniert und unbestraft läuft, bleibt mir ein Rätsel!

Weil es legal ist.

Ich fand auch damals die Aktion besch*iden, dass man der Inverssuche ausdrücklich widersprechen musste, wenn man das nicht wollte. Da war ich Teltarif auch dankbar! Der Hinweis in der Telefonrechnung habe ich nicht gelesen, weil normalerweise ja nichts wichtiges in der Telefonrechnung an Text steht...

DAS ist aber was vollkommen anderes. Dabei geht es um die Identifikation von Anschlussinhabern.

Bei der EMA-Anfrage kennt der Anfrage entweder Deine komplette Anschrift oder Dein Geburtsdatum sowie Deinen kompletten Namen. Es geht nicht darum, eine Zuordnung zu ermöglichen, sondern nur den Meldewohnsitz einer *bekannten* Person herauszufinden. Die Mißbrauchsmöglichkeiten erscheinen mir hier sehr gering, zumal der Preis einer Anfrage normalerweise recht hoch ist.
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[1.1.2.1] Telly antwortet auf sp33
20.03.2007 15:25

einmal geändert am 20.03.2007 15:27
Benutzer sp33 schrieb:
Ich mache meine EMA-Anfragen schon seit langer Zeit nur noch online, und MeckPomm ist auch nicht die
erste Behörde, die dies ermöglicht.

Ich nehme an, EMA bedeutet Einwohnermeldeamt...? Warum brauchst Du solche Auskünfte? Beschreib mir bitte genaue Beispiele, weil ich bisher total dagegen bin - egal, obs legal ist oder nicht!

EMA ist die EinwohnerMeldeamtsAnfragev :-)

Warum grinst Du? Du schriebst von EMA-Anfrage... dann ist "Anfrage" wohl doppelt oder. Und jetzt grins ich:-)


Die EMA ist total üblich und wird täglich tausende Mal in Deutschland gemacht. Stell Dir vor, Du hast einen Schuldner und hast ihm ne Mahnung zugestellt oder sogar versucht, ein gerichtliches Mahnverfahren zu machen. Und das ganze scheitert daran, dass die Post zurückkommt oder der Bescheid nicht zugestellt werden kann. Dann muss man eben versuchen, die neue Anschrift rauszubekommen. Am günstigsten geht dies mit einer Anfrage bei der Umzugsdatenbank bei der Post,

Nachsendeantrag setzte ich jetzt voraus. Erteilt die Post automatisch Auskunft und ist sie hierzu verpflichtet?

dort müsste dann allerdings ein Nachsendeantrag laufen. Eine EMA ist da meist deshalb sinnvoller, da aufgrund der Meldepflicht viele Schuldner sich hier nicht auch noch Ärger aufhalsen wollen. Und so fragt man da an und bekommt entweder mitgeteilt, dass die Anschrift noch korrekt ist, oder dass der gesuchte Verzogen ist und - wenn er einen neuen Wohnort hat - wohin.

Da hast Du leider recht. Doch verstehe ich ja schließlich auch nicht, warum das so ohne weiteres geht. Wenn ich solchen Adressweitergaben nicht ausdrücklich zugestimmt habe, dann darf das doch nicht geschehen, oder? (theoretisch)

Doch. Steht im Gesetz. Schau rein.

Dieser Absatz bezog sich allgemein auf Auskünfte von privaten Unternehmen an privaten Unternehmen. Und da stehts doch anders im Gesetz. Ich muss der Datenweitergabe zustimmen!

Warum es dann aber Praxis so ungeniert und unbestraft läuft,
bleibt mir ein Rätsel!

Weil es legal ist.

Wie gesagt. Hier waren jetzt die EMA gemeint.

Telly
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[1.1.2.1.1] sp33 antwortet auf Telly
20.03.2007 16:07
zurückkommt oder der Bescheid nicht zugestellt werden kann. Dann muss man eben versuchen, die neue Anschrift rauszubekommen. Am günstigsten geht dies mit einer Anfrage bei
der Umzugsdatenbank bei der Post,

Nachsendeantrag setzte ich jetzt voraus. Erteilt die Post automatisch Auskunft und ist sie hierzu verpflichtet?

Ich hab lange keinen mehr gemacht, aber früher musste man explizit angeben, ob man der Weitergabe ausdrücklich zustimmmt. Ich muss zugeben, dass ich eine solche Anfrage auch noch nie gemacht hab. Der Preisunterschied zwischen Afrage bei der Umzugsdatenbank und einer EMA lohnt sich nicht.

Doch. Steht im Gesetz. Schau rein.
Dieser Absatz bezog sich allgemein auf Auskünfte von privaten Unternehmen an privaten Unternehmen. Und da stehts doch anders im Gesetz. Ich muss der Datenweitergabe zustimmen!

So pauschal ist das nicht richtig. Es kann durchaus sein, dass auch mal Daten ohne Zustimmung von Personen gesammelt werden und auch gesammelt werden dürfen. Es kommt dabei auf die Art der Daten an, über die wir hier reden.

Weil es legal ist.
Wie gesagt. Hier waren jetzt die EMA gemeint.

Eben. Die EMA war schon immer legal. Wie gesagt, ich sehe auch das Problem nicht. Warum soll jemand, der bereits Deinen Namen und Deine Adresse kennt, nicht auch Deine neue kennen dürfen?
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[1.1.2.1.1.1] Telly antwortet auf sp33
20.03.2007 16:46
Dieser Absatz bezog sich allgemein auf Auskünfte von privaten Unternehmen an privaten Unternehmen. Und da stehts doch anders im Gesetz. Ich muss der Datenweitergabe zustimmen!

So pauschal ist das nicht richtig. Es kann durchaus sein, dass auch mal Daten ohne Zustimmung von Personen gesammelt werden und auch gesammelt werden dürfen. Es kommt dabei auf die Art der Daten an, über die wir hier reden.

Sammeln darf von mir aus jeder alles - sofern es im eigenen Betrieb bleibt. Aber verkaufen an andere müsste strikt verboten sein!


Weil es legal ist.
Wie gesagt. Hier waren jetzt die EMA gemeint.

Hilfe!!! Großer Fehler meinerseits!! Ich bin zur Zeit erkältet! Ich bitte um Nachsicht. Ich wollte schreiben:

"Wie gesagt. Hier waren jetzt NICHT die EMA gemeint."

---

also gemeint waren die von privaten Firmen gesammelten und weiterverkauften Daten!

Eben. Die EMA war schon immer legal. Wie gesagt, ich sehe auch das Problem nicht. Warum soll jemand, der bereits Deinen Namen und Deine Adresse kennt, nicht auch Deine neue kennen dürfen?

Ich bin noch nie umgezogen. Von daher betrifft es mich bis jetzt nicht. Doch würde ich im Falle eines Umzuges gerne nur diejenigen über meinen neuen Wohnort informieren, die es meiner Meinung nach wissen sollten. Ein Umzug kann durchaus dadurch motiviert sein, dass man gewisse Brücken hinter sich abbrechen möchte. Das gehört für mich zur "Freiheit für den einzelnen" unbedingt dazu!

Telly
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[2] mohlis antwortet auf Blauvogel
20.03.2007 14:35
Benutzer Blauvogel schrieb:
Wir haben ihre privaten Daten ohne ihre Einwilligung im Internet veröffentlicht. Das sagen wir Ihnen aber nicht. (Zum Glück meldet es Teltarif!) Aber:

"Jeder Einwohner hat laut Ministerium das Recht, bei der zuständigen Meldebehörde Widerspruch gegen diese Online-Auskunft einzulegen."

Wo ist die gesetzliche Legitimation für einen dermaßen eklatanten Datenschutzverstoß?

Ich fordere den sofortigen Rücktritt des Innenministers und des Ministerpräsidenten!

Man stelle sich nur mal vor, ich würde die Daten der mir bekannten Kollegen im Internet veröffentlichen und dann auch noch 3,50 € pro Auskunft kassieren. Bei geschickter Aufmachung gelingt das bestimmt. Nein, ich schaue jetzt nicht nach, welche Höchststrafe mir drohen würde.

Erinnert ein wenig an die damalige Postkarten-Aktion von debitel an die Vertragskunden.

"Wir stellen Ihren Tarif in einen höheren/teureren Tarif um. Wenn es Ihnen nicht gefällt, dann können Sie ja widersprechen."
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[3] mho73 antwortet auf Blauvogel
20.03.2007 15:02

einmal geändert am 20.03.2007 15:09
Benutzer Blauvogel schrieb:
Wir haben ihre privaten Daten ohne ihre Einwilligung im Internet veröffentlicht. Das sagen wir Ihnen aber nicht. (Zum Glück meldet es Teltarif!) Aber:
[...]
Wo ist die gesetzliche Legitimation für einen dermaßen eklatanten Datenschutzverstoß?

LOL. Die Daten sind nicht "veröffentlicht", sondern man kann bei Interesse unter bestimmten Voraussetzungen einen Auszug aus dem Melderegister kaufen. Dass es diese Möglichkeit schon seit Ewigkeiten überall gibt, ist Dir entgangen?

Das ist kein "Datenschutzverstoß", sondern geltendes Recht.

Kleine Ergänzung: Hier in München liegen Meldeverzeichnisse sogar öffentlich aus, z.B. in U-Bahn-Stationen. Dort kannst Du nach Namen oder wahlweise auch nach Adressen sortiert suchen.

Gruß,
Markus