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Knebelverträge verbieten!


22.01.2007 10:21 - Gestartet von 7VAMPIR
einmal geändert am 22.01.2007 10:22
Der Königsweg aus den Schwierigkeiten mit unerfreulichen Verträgen ist ganz einfach:
Der Gesetzgeber könnte die Anbieter zwingen auf unnötig lange Vertrgslaufzeiten zu verzichten. Es gibt keinen sachlichen Grund die Vertragslaufzeit für Mobilfunkverträge länger als 10Tage zu gestalten. Bis zu 30 Tage ist beiderseits fair. 90 Tage wären erträglich. Alles längere ist unakzeptabel.
02 zeigt uns mit den neuen Genionverträgen, dass es geht.

Eine freiwillige Lösung durch die Anbieter wäre natürlich besser und vor allem schneller. Immerhin könnte jeder Anbieter dann sicher sein nur zufriedene Kunden zu haben und nicht nur geknebelte.

Der schöne Paragraph mit dem zwingenden Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen ist nämlich bei einer der letzten Überarbeitungen aus der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (kurz: TKV) gestrichen worden.

Sonderkündigungsrecht wäre schön. Kurze Vertragslaufzeiten dagegen wäre FAIR für beide Seiten. Dann kann der Anbieter seine Preise "jederzeit" irgendwelchen Notwendigkeiten "anpassen" und der Kunde könnte in einem funktionierenden Markt einen geeigneten (geeigneteren) Anbieter finden.

Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen, die mich über ankommende Anrufe melken wollen.

CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html

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[1] mohlis antwortet auf 7VAMPIR
22.01.2007 10:32

Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen, die mich über ankommende Anrufe melken wollen.

CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹

Aber mittlerweile sind 0180-X-Nummern bei fast jedem Grossunternehmen, sei es als Service- oder Bestellhotline.

Da wirst Du praktisch von diesen Firmen ausgeschlossen und kannst Dir dort nichts bestellen (auch im Web nicht), wenn Sie telefonisch nur unter 0180 zu erreichen sind.

Also, Schnäppchen sind dann für Dich nicht drin, da Du ja Totalverweigerer bist :-)
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[1.1] 7VAMPIR antwortet auf mohlis
22.01.2007 14:23
Benutzer mohlis schrieb:

Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen, die mich über ankommende Anrufe melken wollen.

CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹

Aber mittlerweile sind 0180-X-Nummern bei fast jedem Grossunternehmen, sei es als Service- oder Bestellhotline.

Es gibt genug Anbieter, die sich zu benehmen wissen.

Da wirst Du praktisch von diesen Firmen ausgeschlossen

Andersrum! Ich bin der Auftraggeber. Die wollen mir was verkaufen und mein Geld kassieren. Die machen sich die Mühe Werbung zu schalten usw um Kunden zu gewinnen. Denen tut es weh wenn WIR USER wegbleiben. Mir hingegen nicht.

und kannst Dir dort nichts bestellen (auch im Web nicht), wenn Sie telefonisch nur unter 0180 zu erreichen sind.

Wieso kann nicht? Ich WILL NICHT.
Wenns wirklich mal nicht ohne ginge, kann ich ja immer noch mailen. Die dürfen mir dann brieflich antworten.

Also, Schnäppchen sind dann für Dich nicht drin, da Du ja Totalverweigerer bist :-)

Nirgends wird was verschenkt.
Ich prüfe alle vorliegenden Angebote. Wer mir als Serviceverweigerer erscheint, steht eben unten auf meiner Liste.


CU 7VAMPIR
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OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

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[1.1.1] grafkrolock antwortet auf 7VAMPIR
22.01.2007 15:15
Denen tut es weh wenn WIR USER wegbleiben. Mir hingegen nicht.
Nun bleibt aber nirgens ein Kunde weg, weil die Firma eine 0180er Hotline hat, die er nach größter Wahrscheinlichkeit eh nie braucht.

Außerdem bringen 0180er indirekt dem Kunden sehr wohl einen Nutzen: Sie sind frei konfigurierbar. Oftmals kann man per Webinterface Weiterleitungen, automatische Weiterschaltungen u.ä. definieren. Das dient letztlich der Erreichbarkeit von Hotlines. Meine alte Firma hatte kein "Call Center", sondern diese Aufgabe wurde von den Sekretärinnen an den verschiedenen Standorten wahrgenommen. Also war es sehr wohl opportun, eine zentrale Rufnummer bereitzustellen, die nach Bedarf umgeleitet oder weitergeschaltet werden konnte.

Manche Telefonanlage kann das auch, mag man sagen, aber auch die will erstmal gekauft und dann auch gepflegt werden. Du hast ja nicht immer Einfluß, wo Deine Firma sitzt. Wenn Du ins Nachbardorf umziehst, ist Deine vermeintlich felsenfeste zentrale Festnetznummer futsch.

Im übrigen sei erwähnt (auch wenn es keiner laut sagt): Sind wir eigentlich so scharf drauf, daß die Kunden spottbillig unsere Hotline anrufen können? Bei manchen Anrufern wäre es angebracht, ein oder zwei Euro pro Minute zu nehmen, um sie von Profananrufen abzuhalten...
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[1.1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf grafkrolock
23.01.2007 09:43
Benutzer grafkrolock schrieb:
Denen tut es weh wenn WIR USER wegbleiben. Mir hingegen nicht.
Nun bleibt aber nirgens ein Kunde weg, weil die Firma eine 0180er Hotline hat, die er nach größter Wahrscheinlichkeit eh nie braucht.

Doch, ich bleibe weg wo es geht. Monopolisten können einen natürlich weiterhin schikanieren.


Außerdem bringen 0180er indirekt dem Kunden sehr wohl einen Nutzen: Sie sind frei konfigurierbar. Oftmals kann man per Webinterface Weiterleitungen, automatische Weiterschaltungen u.ä. definieren. Das dient letztlich der Erreichbarkeit von Hotlines. Meine alte Firma hatte kein "Call Center", sondern diese Aufgabe wurde von den Sekretärinnen an den verschiedenen Standorten wahrgenommen. Also war es sehr wohl opportun, eine zentrale Rufnummer bereitzustellen, die nach Bedarf umgeleitet oder weitergeschaltet werden konnte.

Ich bin sicher dass eine Lösung für diese Probleme auch ohne Schikanepreise möglich ist.

Manche Telefonanlage kann das auch, mag man sagen, aber auch die will erstmal gekauft und dann auch gepflegt werden. Du hast ja nicht immer Einfluß, wo Deine Firma sitzt. Wenn Du ins Nachbardorf umziehst, ist Deine vermeintlich felsenfeste zentrale Festnetznummer futsch.

Das kann aber doch nicht der Grund sein UNS so abzuzoggen. Die relativ neue Verpflichtung festnetzartige Nummern zB im VOIP an das Ortsnetz des Standortes zu binden ist ja wohl reine Willkür. Das könnte ebensogut wegfallen und würde niemanden ausser den Anbietern der ortsunabhängigen 0180 № stören.

Da es offenbar für Firmen wichtig zu sein scheint, dass niemand sie in "Hintertupfingen" orten kann sollte die Ortsnetzbindung für Festnetznummern wegfallen. Das entsprechende Verbot scheint mir grundlos zu sein.
Wozu soll es für Privatleute gut sein die eigene altbekannte Festnetz Rufnummer aufgeben zu müssen wenn sie umziehen?

Schliesslich interessiert ja auch niemanden wo eine Mobilfunknummer ihre Basis hat.

Dort kann durch das Mitnehmen der Rufnummer nicht mal mehr zuverlässig festgestellt werden in welchem Netz der angerufene ist. Gewollte Verwirrung?
Jedenfalls kann diese Unklarheit recht kostpielig werden. Die "falsche" Vorwahl ist jedoch völlig irrelevant.

Es geht also offenbar nicht um irgendwelche zwingenden technischen Notwendigkeiten oder gar um Service. Hier wird G€£D gemacht.

Im übrigen sei erwähnt (auch wenn es keiner laut sagt): Sind wir eigentlich so scharf drauf, daß die Kunden spottbillig unsere Hotline anrufen können? Bei manchen Anrufern wäre es angebracht, ein oder zwei Euro pro Minute zu nehmen, um sie von Profananrufen abzuhalten...

Welche Firma will schon Service machen? Am besten würden die Kunden ihr Geld einfach überweisen.
Dass die Kunden regelmässig Leistungen erwarten, ist doch recht lästig. *g*

Anrufe von Nervensägen gehören zum Geschäft. Mein Telefon hat übrigens einen Knopf, der ein Gespräch sofort beenden kann.

Guckstdu:
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[1.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf 7VAMPIR
23.01.2007 09:50

einmal geändert am 23.01.2007 09:51
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Ich bin sicher dass eine Lösung für diese Probleme auch ohne Schikanepreise möglich ist.
Andererseits werden die 0180er-Preise auch nicht von den Firmen gemacht, die diese Gassen nutzen. Wer die Preise gesenkt haben möchte, sollte Druck auf die entsprechenden Stellen ausüben. In diesem Fall wären die Kunden gefragt, also nicht die Anrufer, sondern die, die den Anschluß betreiben, also die Firmen, Banken usw. Offensichtlich sehen die da aber keinen Handlungsbedarf.
Ergo könnte es von Nutzen sein, daß Du diese Firmen, statt ganz fernzubleiben, lieber darüber aufklärst, daß 0180er für Dich aufgrund der hohen Preise einen Hinderungsgrund darstellen.
Manche, wie z.B. die HUK-Coburg stellen außer der 0180er auch die Ortsnummer bereit, beispielsweise wenn man aus dem Ausland anrufen muß.

Welche Firma will schon Service machen? Am besten würden die Kunden ihr Geld einfach überweisen.
So ist es. Viele Unternehmen, die Kundenprojekte abwickeln, z.B. in der Softwarebranche, verdienen am Projekt nichts oder legen sogar noch drauf. Das Geld kommt erst mit dem Wartungsvertrag in die Kasse, wo die Kunden zahlen, möglichst ohne Leistung in Anspruch zu nehmen.
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[1.1.1.1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf grafkrolock
23.01.2007 10:54
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Ich bin sicher dass eine Lösung für diese Probleme auch ohne Schikanepreise möglich ist.
Andererseits werden die 0180er-Preise auch nicht von den Firmen gemacht, die diese Gassen nutzen. Wer die Preise gesenkt haben möchte, sollte Druck auf die entsprechenden Stellen ausüben. In diesem Fall wären die Kunden gefragt, also nicht die Anrufer, sondern die, die den Anschluß betreiben, also die Firmen, Banken usw. Offensichtlich sehen die da aber keinen Handlungsbedarf.

Den 0180 verwendenden Firmen ist es wohl egal/nicht bewusst weil WIR USER eben trotzdem massenhaft anrufen. Wenn dann noch der Aspekt hinzu kommt, die Zahl der Anrufe und damit die Kosten im Callcenter gering zu halten zuzüglich einer Ausschüttung für den Angerufen einzustreichen, wird die Versuchung einfach zu gross.

Ich kann nur sagen, hier und bei jeder sinnvollen Gelegenheit, dass ich diese Praxis ablehne und grundsätzlich keine Geschäfte mit solchen Firmen mache.

Mögen viele USER sich ebenso verhalten. Nur dann wird es enden.

Ergo könnte es von Nutzen sein, daß Du diese Firmen, statt ganz fernzubleiben, lieber darüber aufklärst, daß 0180er für Dich aufgrund der hohen Preise einen Hinderungsgrund darstellen.

Soll ich die missionieren? Die wissen was sie tun. Die Entscheidungsträger könnte ich sowieso nicht erreichen. Allenfalls einen genervten Angestellten. Der aber kann und will nichts für mich tun.
Sollte ich das womöglich auf den 0180№ ansagen?

Manche, wie z.B. die HUK-Coburg stellen außer der 0180er auch die Ortsnummer bereit, beispielsweise wenn man aus dem Ausland anrufen muß.

Welche Firma will schon Service machen? Am besten würden die Kunden ihr Geld einfach überweisen.
So ist es. Viele Unternehmen, die Kundenprojekte abwickeln, z.B. in der Softwarebranche, verdienen am Projekt nichts oder legen sogar noch drauf. Das Geld kommt erst mit dem Wartungsvertrag in die Kasse, wo die Kunden zahlen, möglichst ohne Leistung in Anspruch zu nehmen.

Wozu diese Wackligen und unübersichtlichen Kalkulationen? Die beinhalten doch für beide Parteien ein Risiko. Warum nicht einen angemessenen und marktgerechten Preis für die jeweiligen Einzelleistungen festlegen.
Steckt das Geldverdienen im Wartungsvertrag, wird der Anbieter einem höheren Ausfallrisiko ausgesetzt und muss noch Zinsnachteile hinnehmen.
Eigentlich kein gutes Geschäft.

Du kaufst ein Auto und bezahlst es, eventuell mit Finanzierung. Das geht jedenfalls nicht zu Lasten des Verkäufers.
Anschliessend gehst Du zur Wartung in eine Werkstatt Deiner Wahl.
Jeweils zahlst Du einen ausgehandelten und überschaubaren Preis.


Versteh mich recht: Eine Arbeit die wert ist getan zu werden ist auch wert bezahlt zu werden.
Aber bitte eine klare Sache. Leistung gegen Bezahlung. Eine BESTIMMTE Leistung gegen eine DAFÜR BESTIMMTE Bezahlung.

Guckstdu:
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[1.1.1.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf 7VAMPIR
23.01.2007 11:01
Ich kann nur sagen, hier und bei jeder sinnvollen Gelegenheit, dass ich diese Praxis ablehne und grundsätzlich keine Geschäfte mit solchen Firmen mache.
Aber das wirst Du Ihnen damit nicht vermitteln. Die werden nicht danach gucken, ob ihre Hotline zu teuer ist.

Wozu diese Wackligen und unübersichtlichen Kalkulationen? Die beinhalten doch für beide Parteien ein Risiko. Warum nicht einen angemessenen und marktgerechten Preis für die jeweiligen Einzelleistungen festlegen.
Ganz einfach: Weil es dann ein anderer macht. Die Firmen kalkulieren ja nicht aus Spaß so, sondern weil sie sonst spielend von einer anderen Klitsche unterboten werden. Wir haben das zur Genüge bei uns erlebt.

Steckt das Geldverdienen im Wartungsvertrag, wird der Anbieter einem höheren Ausfallrisiko ausgesetzt und muss noch Zinsnachteile hinnehmen.
Eigentlich kein gutes Geschäft.
Natürlich nicht. Aber die Kunden wollen es förmlich so.

Du kaufst ein Auto und bezahlst es, eventuell mit Finanzierung. Das geht jedenfalls nicht zu Lasten des Verkäufers. Anschliessend gehst Du zur Wartung in eine Werkstatt Deiner Wahl.
Jeweils zahlst Du einen ausgehandelten und überschaubaren Preis.
Im Gegenteil: Leider läufts bei den Autos doch ganz genauso. Du bekommst Dein Auto zu einem vergleichsweise moderaten Preis, gemessen an den Herstellungskosten, womöglich noch auf Pump für 0% Zinsen. Dafür sollst Du dann schön eimal im Jahr bei einer Vertragswerkstatt eine überteuerte Inspektion machen lassen und zahlst für jeden Pups horrende Preise (Austausch des Turboladers bei Smart: 950 €). Erst daran verdienen die Hersteller RICHTIG.

Versteh mich recht: Eine Arbeit die wert ist getan zu werden ist auch wert bezahlt zu werden.
Aber bitte eine klare Sache. Leistung gegen Bezahlung. Eine BESTIMMTE Leistung gegen eine DAFÜR BESTIMMTE Bezahlung.
Da bin ich völlig bei Dir. Aber vermittel das mal den Kunden: Sie wollen billig, billig, billig.

Da spannt sich auch der Bogen wieder: O2 wird weiterhin erfolgreich sein, weil sie BILLIG sind. Nach kundenfeindlichem Gebahren wie hier aktuell kräht bald kein Hahn mehr.

Mein Widerspruch ist übrigens gerade per Post raus.
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[1.1.1.1.1.2] SpaceRat antwortet auf grafkrolock
23.01.2007 15:31
Benutzer grafkrolock schrieb:

fernzubleiben, lieber darüber aufklärst, daß 0180er für Dich aufgrund der hohen Preise einen Hinderungsgrund darstellen. Manche, wie z.B. die HUK-Coburg stellen außer der 0180er auch die Ortsnummer bereit, beispielsweise wenn man aus dem Ausland anrufen muß.

Den ADAC erreicht man übrigens ebenfalls außer über die 0180-Nummer und die Kurzwahl 22222 aus den Mobilfunknetzen auch über die Nummer deren Auslandsnotrufs in München.
Der Sprachcomputer dort fragt auch bei jedem Anruf ab
"Wenn Sie eine Panne in Deutschland haben, drücken Sie 1"
...
:-)

MfG

SpaceRat
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[2] Knebelverträge nicht verbieten sondern...
klappehalten antwortet auf 7VAMPIR
22.01.2007 11:24
ignorieren!

Grüße
kh
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[3] netznutzer antwortet auf 7VAMPIR
22.01.2007 11:32

3x geändert, zuletzt am 22.01.2007 11:35
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen, die mich über ankommende Anrufe melken wollen.

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

Kann es sein, daß Du Dir gerade widersprichst?

SIMYO_Webseite: Kontaktdaten:
simyo Service Team
Telefon: 0180 / 5 45 44 55 *
Fax: 0180 / 5 45 44 56 *
Mit der Kurzwahl 1145 erreichen Sie uns mit simyo SIM-Karte zu 0,49 Euro/Minute aus dem nationalen Mobilfunknetz.

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[3.1] mobydick antwortet auf netznutzer
22.01.2007 13:38
Benutzer netznutzer schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen, die mich über ankommende Anrufe melken wollen.

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

Kann es sein, daß Du Dir gerade widersprichst?

SIMYO_Webseite: Kontaktdaten:
simyo Service Team
Telefon: 0180 / 5 45 44 55 *
Fax: 0180 / 5 45 44 56 *
Mit der Kurzwahl 1145 erreichen Sie uns mit simyo SIM-Karte zu 0,49 Euro/Minute aus dem nationalen Mobilfunknetz.

Der war MEHR als gut :-))
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[3.2] 7VAMPIR antwortet auf netznutzer
22.01.2007 14:38
Ist kein Widerspruch. "Grundsätzlich nicht" bedeutet ja nur, dass ich das im Grundssatz ablehne. Wenn ein Angebot so viel besser ist als das nächst erreichbare ohne den 01805Nachteil, dass es sich trotzdem rechnet habe ich ja kaum eine Wahl.

Diese Hotline habe ich noch nie gebraucht obwohl ich SIMYOkunde der erten Stunde bin und etliche Verträge meiner Familie und Freunde betreue.
SIMYO kann leicht per MAIL gehandelt werden.

Ich bevorzuge klar solche Anbieter, die für Service erreichbar sind.
Anbieter ohne vernünftigen Service lehne ich grundsätzlich ab. Ich könnte eher damit leben, dass ein Anbieter NICHT telefonisch sondern per Mail oder Filialpräsenz erreichbar ist als mit unnötig teuren Servicenummern.

Meine Krankenkasse hat vor einiger Zeit auf 01805 umgestellt. Deswegen werde ich nicht wechseln.
Die haben eine Filiale, die für mich leicht erreichbar ist. Da müssen sie eben mit leben, dass ich dann öfters mal persönlich erscheine statt kurz anzurufen. Wenn ihnen das besser gefällt… !-)

CU 7VAMPIR
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OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

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Benutzer netznutzer schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen, die mich über ankommende Anrufe melken wollen.

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

Kann es sein, daß Du Dir gerade widersprichst?

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[3.2.1] netznutzer antwortet auf 7VAMPIR
22.01.2007 14:50
Grundsätzlich bedeutet bei Dir also grundsätzlich nicht, daß etwas grundsätzlich ist, sondern grundsätzlich auch grundsätzlich anders sein kann. O.k. verstehe

nn

Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Ist kein Widerspruch. "Grundsätzlich nicht" bedeutet ja nur, dass ich das im Grundssatz ablehne. Wenn ein Angebot so viel besser ist als das nächst erreichbare ohne den 01805Nachteil, dass es sich trotzdem rechnet habe ich ja kaum eine Wahl. Benutzer netznutzer schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen, die mich über ankommende Anrufe melken wollen.

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

Kann es sein, daß Du Dir gerade widersprichst?

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Telefon: 0180 / 5 45 44 55 *
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[3.2.1.1] 7VAMPIR antwortet auf netznutzer
22.01.2007 15:51

einmal geändert am 23.01.2007 10:40
Benutzer netznutzer schrieb:
Grundsätzlich bedeutet bei Dir also grundsätzlich nicht, daß etwas grundsätzlich ist, sondern grundsätzlich auch grundsätzlich anders sein kann. O.k. verstehe


Grundsätzlich bedeutet etwa "normalerweise", "im Grunde". nicht etwa "ausnahmslos" oder "immer".

Grundsätze lassen notwendige Ausnahmen zu.
Grundsätzlich muss jeder an einer roten Ampel halten.
Ausser im Notfall…
Ausser wenn die Ampel defekt oder offensichtlich fehlgeschaltet ist.
Ausser bei berechtigter Nutzung von Sonderrechten (Blaulicht).

Meine letzte Nutzung einer 0180№ liegt ca 1 Jahr zurück. Es ist wohl weniger als 1 Gespräch/Jahr das ich nicht vermeiden kann.
Da ich inzwischen kein Festnetz mehr habe und daher deutlich mehr als 12¢ je Min zahlen müsste, wird es in Zukunft eher weniger als mehr sein.

Genügt Dir diese Auskunft?

CU 7VAMPIR
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nn

Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Ist kein Widerspruch. "Grundsätzlich nicht" bedeutet ja nur,
dass ich das im Grundssatz ablehne. Wenn ein Angebot so viel besser ist als das nächst erreichbare ohne den 01805Nachteil, dass es sich trotzdem rechnet habe ich ja kaum eine Wahl. Benutzer netznutzer schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen, die mich über ankommende Anrufe melken wollen.

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

Kann es sein, daß Du Dir gerade widersprichst?

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simyo Service Team
Telefon: 0180 / 5 45 44 55 *
Fax: 0180 / 5 45 44 56 *
Mit der Kurzwahl 1145 erreichen Sie uns mit simyo SIM-Karte zu 0,49 Euro/Minute aus dem nationalen Mobilfunknetz.

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[3.2.1.1.1] netznutzer antwortet auf 7VAMPIR
22.01.2007 16:06
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Genügt Dir diese Auskunft?

Ja, diese hilflosen Erklärungsversuche reichen mir jetzt.

nn
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[3.2.1.1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf netznutzer
23.01.2007 11:54
Hey!
Wie bist Du denn drauf?

Das ist ein semantisches Problem. Du hast die Bedeutung des Wortes "grundsätzlich" einfach missverstanden.


CU 7VAMPIR
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Benutzer netznutzer schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Genügt Dir diese Auskunft?

Ja, diese hilflosen Erklärungsversuche reichen mir jetzt.

nn
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[3.2.1.1.1.1.1] netznutzer antwortet auf 7VAMPIR
23.01.2007 13:43
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Hey!
Wie bist Du denn drauf?


Sorry, schlechten Tag gehabt.

nn
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[3.2.1.1.1.1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf netznutzer
02.02.2007 23:41
Jo,
kann passieren.
(-!
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[3.2.2] KnuddelTim antwortet auf 7VAMPIR
02.02.2007 15:20
Meine Krankenkasse hat vor einiger Zeit auf 01805 umgestellt.
Deswegen werde ich nicht wechseln. Die haben eine Filiale, die für mich leicht erreichbar ist. Da müssen sie eben mit leben, dass ich dann öfters mal persönlich erscheine statt kurz anzurufen. Wenn ihnen das besser gefällt… !-)

Mußt du Zeit haben...
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[3.2.2.1] 7VAMPIR antwortet auf KnuddelTim
02.02.2007 23:32
Wie gesagt, "leicht erreichbar"



Benutzer KnuddelTim schrieb:
Meine Krankenkasse hat vor einiger Zeit auf 01805 umgestellt.
Deswegen werde ich nicht wechseln.
Die haben eine Filiale, die für mich leicht erreichbar ist. Da
müssen sie eben mit leben, dass ich dann öfters mal persönlich erscheine statt kurz anzurufen. Wenn ihnen das besser gefällt… !-)

Mußt du Zeit haben...
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[4] grafkrolock antwortet auf 7VAMPIR
22.01.2007 13:07
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Es gibt keinen sachlichen Grund die Vertragslaufzeit für Mobilfunkverträge länger als 10Tage zu gestalten. Bis zu 30 Tage ist beiderseits fair. 90 Tage wären erträglich. Alles längere ist unakzeptabel.
Wenn Du es akzeptieren könntest, daß es dann keine Handys mehr für einen Euro gibt, sondern ein Mitteklassemodell mit 200 € berechnet wird, wäre dies sicherlich möglich, und soweit ich mich erinnere, hatte O2 auch immer Verträge mit niedriger Laufzeit, aber ohne Handy im Programm.
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[4.1] 7VAMPIR antwortet auf grafkrolock
22.01.2007 14:07

einmal geändert am 23.01.2007 10:34
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Es gibt keinen sachlichen Grund die Vertragslaufzeit für Mobilfunkverträge länger als 10Tage zu gestalten. Bis zu 30 Tage ist beiderseits fair.
90 Tage wären erträglich. Alles längere ist unakzeptabel.
Wenn Du es akzeptieren könntest, daß es dann keine Handys mehr für einen Euro gibt, sondern ein Mitteklassemodell mit 200 € berechnet wird, wäre dies sicherlich möglich, und soweit ich mich erinnere, hatte O2 auch immer Verträge mit niedriger Laufzeit, aber ohne Handy im Programm.


Kann ich…
Tu ich… !-)

Ich nutze BASE ohne Subvention. BASE Internetflat ohne Subvention.
CALLMOBILE als öffentliche Bürorufnummer, ohne Subvention.
Genion als Festnetznummer, ohne Subvention.

Mein Handy ist ein NOKIA 6230 (ohne i) und einige NOKIA 1112.

CU 7VAMPIR
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[4.1.1] netznutzer antwortet auf 7VAMPIR
22.01.2007 14:56
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen, die mich über ankommende Anrufe melken wollen.

Ich nutze BASE ohne Subvention. BASE Internetflat ohne Subvention.
CALLMOBILE als öffentliche Rufnummer, ohne Subvention. Genion als Festnetznummer, ohne Subvention.

Kontaktdaten Base:
Telefon: 0163-1140*
* 0,49 €/Minute mit BASE aus dem deutschen E-Plus Netz

Kontaktdaten Callmobile:
Kundenservice-Hotline 01805 - 77 74 64 (€ 0,14/Min. aus dem dt. Festnetz)

nn
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[4.1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf netznutzer
23.01.2007 12:24
Benutzer netznutzer schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Mir sind 01805 Preise egal. Ich rufe dort grundsätzlich nicht an. Ich mache grundsätzlich keine Geschäfte mit Firmen,
die mich über ankommende Anrufe melken wollen.
Ich nutze BASE ohne Subvention. BASE Internetflat ohne Subvention.
CALLMOBILE als öffentliche Rufnummer, ohne Subvention. Genion als Festnetznummer, ohne Subvention.

Kontaktdaten Base:
Telefon: 0163-1140*
* 0,49 €/Minute mit BASE aus dem deutschen E-Plus Netz

Recht hast Du. Das gefällt mir auch nicht.
Aber wo ist die Alternative für Vieltelefonierer im e+ und Festnetz?
BASE Hotline rufe ich übrigens gerne von CALLMOBILE aus an. Das kostet dann "nur" 14¢
Meist genügt Kontakt per email.


Kontaktdaten Callmobile: Kundenservice-Hotline 01805 - 77 74 64 (€ 0,14/Min. aus dem dt. Festnetz)

Hier genügte bislang IMMER Kontakt per email.
Deren mobile Hotline sollte sich dann vielleicht per SIMYO zum Preis von 16¢ erreichen lassen (siehe oben).

Auch hier fehlt einfach die Alternative. Oder?
Freue mich über Hinweise.


nn


CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html

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[5] Kai Petzke antwortet auf 7VAMPIR
22.01.2007 15:44
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Der Gesetzgeber könnte die Anbieter zwingen auf unnötig lange Vertragslaufzeiten zu verzichten.

Das wäre in der Tat ein Weg.

Es gibt keinen sachlichen Grund die Vertragslaufzeit für Mobilfunkverträge länger als 10Tage zu gestalten.

Jein. Eine lange Vertragslaufzeit gibt ja beiden Seiten Sicherheit. Der Mobilfunkanbieter weiß, dass er den Kunden bis Ende der Laufzeit hat. Der Endkunde weiß, dass seine vereinbarten Tarife bis dahin gelten, und er sich nicht zwischendurch um einen neuen Vertrag kümmern muss, weil der Mobilfunkanbieter ihm einen Brief mit einer Preiserhöhung schickt. Gut o2 hat es trotzdem gemacht (die Preise erhöht, nicht den Brief geschickt), aber das ist ja der Punkt, wo diverse von uns zitierte Rechtsexperten sagen, dass das so nicht geht.

Viele Unternehmen haben auch hohe Vertragsabschlusskosten, etwa Fitnessstudios für die Einführung des neuen Kunden oder Festnetz-Anbieter für die Schaltung des Anschlusses. Vermieter von Wohnungen haben in der Regel in Renovierung, Anzeigen und "Leerstand" investiert. Es ist m.E. nach akzeptabel, dass diese Unternehmen die Kosten auf die Laufzeit umlegen, um so die Erhebung von "Aufnahmegebühren" zu vermeiden. Andererseits sind die derzeit im Handy-Bereich üblichen zwei Jahre eher exzessiv, und die jeweilige automatische Verlängerung "um ein weiteres Jahr" ist überhaupt nicht begründet. Sie drängt die Verbraucher in ein Verhalten, wo diese "rein vorsorglich" kündigen und die Netzbetreiber dann mit teuren Geschenken ("Upgrade-Handys") die Kunden bei der Stange halten.

Ich denke daher, dass eine gesetzliche Beschränkung auf ein Jahr maximale Laufzeit und danach eine Kündigungsfrist von max. vier Wochen zu jeden beliebigem Termin die Interessen von Verbrauchern und Unternehmen sinnvoll ausgleichen.


Kai
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[5.1] grafkrolock antwortet auf Kai Petzke
22.01.2007 16:15
DSL-Anbieter haben izwischen fast durchgängig die gleichen Konditionen: 24 Monate und bei Nichtkündigung weitere 12.
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[5.2] 7VAMPIR antwortet auf Kai Petzke
22.01.2007 16:44
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Der Gesetzgeber könnte die Anbieter zwingen auf unnötig lange Vertragslaufzeiten zu verzichten.

Das wäre in der Tat ein Weg.

Es gibt keinen sachlichen Grund die Vertragslaufzeit für Mobilfunkverträge länger als 10Tage zu gestalten.

Jein. Eine lange Vertragslaufzeit gibt ja beiden Seiten Sicherheit.

Offensichtlich gibt es diese Sicherheit nur für den Vertragspartner mit Marktmacht. Wehe dem Kunden, der nicht 24 Monate lang "spurt".
Der stärkere vertragspartner erhöht einfach mal und der Kunde muss jeder dieser Schikanen einzeln vor Gericht entgegentreten.
Am besten jede Woche eine neue 5AU durchs Dorf treiben. Igendwann ist der Kunde zermürbt und nimmt alles hin.

Sogar ein drahtgebundener T-net Anschluss der Telekom hat nur eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen. Die Telekom ist ja nun nicht grade für besondere Kundenfreundlichkeit bekannt.

Der Mobilfunkanbieter weiß, dass er den Kunden bis Ende der Laufzeit hat. Der Endkunde weiß, dass seine vereinbarten Tarife bis dahin gelten, und er sich nicht zwischendurch um einen neuen Vertrag kümmern muss, weil der Mobilfunkanbieter ihm einen Brief mit einer Preiserhöhung schickt. Gut o2 hat es trotzdem gemacht (die Preise erhöht, nicht den Brief geschickt), aber das ist ja der Punkt, wo diverse von uns zitierte Rechtsexperten sagen, dass das so nicht geht.

Viele Unternehmen haben auch hohe Vertragsabschlusskosten, etwa Fitnessstudios für die Einführung des neuen Kunden

Dann sollte das Fitnesstudio diese Kosten (zB Personal Trainerstunde) in Rechnung stellen. Ein Kunde der diese Leistung nicht beanspruchen möchte sollte dafür auch nicht herangezogen werden.
Ist schliesslich nicht nötig bei einem erfahren Kunden zB nach Umzug.

oder Festnetz-Anbieter für die Schaltung des Anschlusses.
Gleiches Thema. Die Schaltung des Anschlusses sollte berechnet werden und eben nicht eine Tariffalle gestellt werden. Evtl könnte zB nach einem Jahr der Anschlusspreis wieder gutgeschrieben werden.

Versteh mich recht: Eine Arbeit die wert ist getan zu werden ist auch wert bezahlt zu werden.
Aber bitte eine klare Sache. Leistung gegen Bezahlung. Eine BESTIMMTE Leistung gegen eine DAFÜR BESTIMMTE Bezahlung.


Vermieter von Wohnungen haben in der Regel in Renovierung, Anzeigen und "Leerstand" investiert.

Das sind ganz verschiedene Dinge. Leerstand ist ein Geschäftsrisiko, vergleichbar mit welkem Salat. Möchtest Du gerne Salat für 5E kaufen nur weil dem Händler in letzter Zeit einiges vergammelt ist?
Ein Autovermieter nimmt einen bestimmten Tagessatz zu einem marktüblichen Preis. Wie viele Tage das Auto steht ist irrelevant.
Dabei ist die Miete für ein Auto und eine Wohnung durchaus vergleichbar. Dennoch gibts hier keine Vertragsbindung.
Bei Wohnungen ist übrigens die Kündigungsfrist für den Mieter gesetzlich auf 3 Monate begrenzt. Hier muss der Vermieter eine längere Frist (9 Monate) einhalten und darf nur aus bestimmten Gründen nach gesetzlicher Vorgabe kündigen.

Renovierung wird, vertraglich festgelegt, mal vom Mieter oder Vermieter bezahlt. Ist also nicht immer Sache des Vermieters.

Aufwand für Anzeigen und andere Werbung geht klar aus dem Budget des Vermieters. Das ist jedoch normalerweise kein Grund für Vertragsbindungen - auch wenn die Kosten natürlich dem Produktpreis aufgebürdet werden.
Oder gibts PERSIL neuerdings nur noch als ABO mit 2Jahren Mindestlaufzeit?


Es ist m.E. nach akzeptabel, dass diese Unternehmen die Kosten auf die Laufzeit umlegen, um so die Erhebung von "Aufnahmegebühren" zu vermeiden.

Der Kunde sollte diese Wahl selbst treffen.

Andererseits sind die derzeit im Handy-Bereich üblichen zwei Jahre eher exzessiv, und die jeweilige automatische Verlängerung "um ein weiteres Jahr" ist überhaupt nicht begründet.

Wie wahr…

Sie drängt die Verbraucher in ein Verhalten, wo diese "rein vorsorglich" kündigen und die Netzbetreiber dann mit teuren Geschenken ("Upgrade-Handys") die Kunden bei der Stange halten.

Was die Sache für alle verteuert.

Ich denke daher, dass eine gesetzliche Beschränkung auf ein Jahr maximale Laufzeit…

Viel weniger wäre richtig. Siehe 02 GENION S.
Es ist offenbar auch möglich kundenfreundlich zu sein.

und danach eine Kündigungsfrist von max. vier Wochen zu jeden beliebigem Termin die Interessen von Verbrauchern und Unternehmen sinnvoll ausgleichen.


Kai



CU 7VAMPIR
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OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

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[5.2.1] KnuddelTim antwortet auf 7VAMPIR
02.02.2007 14:51
Sogar ein drahtgebundener T-net Anschluss der Telekom hat nur eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen. Die Telekom ist ja nun nicht grade für besondere Kundenfreundlichkeit bekannt.

Wie hoch ist da noch die Anschlußgebühr?

Dann sollte das Fitnesstudio diese Kosten (zB Personal Trainerstunde) in Rechnung stellen.

Wie das?

Und was mache ich als Betreiber, wenn mich die "Kunden" später verklagen, weil sie Weh-Wehchen haben, da sie sich nicht korrekt "bewegt" haben - es hat ihnen ja keiner gezeigt...

Ein Kunde der diese Leistung nicht beanspruchen möchte sollte dafür auch nicht herangezogen werden.

Solidariätsprinzip?

Ich brauche die Duschen nicht, da ich nach dem Sport zu Hause noch in die Sauna gehe. Das freundliche Bar-Personal brauche ich auch nicht. Den Strom für die Laufbänder auch nicht, ich nutze immer den Crosstrainer, und da erzeuge ich den Strom selbst. Und überhaupt. Die aufwendige Beleuchtung. Ich komme nur morgens. Da ist es draussen immer hell. Und das die auch nachmittags und am Wochenende auf haben... Ich bin doch nur vormittags da. Und Heizung? Man kann sich doch warm genung anziehen, oder? Spinde? Umkleide? Wofür? Zehn Crosstrainer? Ich kann doch nur einen gleichzeitig nutzen...

OMG!

Ist schliesslich nicht nötig bei einem erfahren Kunden zB nach Umzug.

Dann kann da erfahrene Kunde ja in ein 24h, personalloses Fitnessstudio gehen.

Hast du dir schonmal darüber Gedanken gemacht, wieviele Mitglieder ein Fitnessstudio braucht, um nur für die Miete und das Personal aufzukommen? Und beides wird man nicht mit 6 Tagen Kündigungsfrist los.

Gehst du auch zu deinem Vermieter und sagst: Die nächsten zwei Wochen bin ich im Urlaub - da zahle ich dann keine Miete?

Gleiches Thema. Die Schaltung des Anschlusses sollte berechnet werden und eben nicht eine Tariffalle gestellt werden. Evtl könnte zB nach einem Jahr der Anschlusspreis wieder gutgeschrieben werden.

Würden die Anbieter das so praktizieren, hätte Herr Obermann heute kein Problem mit sinkenden Festnetzanschlüssen. Wer aus deinem Bekanntenkreis wäre denn bereit 50-500 Euro für die Schaltung seines Anschlusses zu bezahlen?

Versteh mich recht: Eine Arbeit die wert ist getan zu werden ist auch wert bezahlt zu werden.
Aber bitte eine klare Sache. Leistung gegen Bezahlung. Eine BESTIMMTE Leistung gegen eine DAFÜR BESTIMMTE Bezahlung.

Deine Forderung ist utopisch. Geh' mal deinen Tagesablauf durch und überprüfe mal alle Leistungen die du in Anspruch nimmst. Dann überlege dir, was wäre, wenn du jede dieser Leistungen EINZELN bezahlen müßtest.


>> [Miete]
>
Das sind ganz verschiedene Dinge.

Nein.

Leerstand ist ein Geschäftsrisiko, vergleichbar mit welkem Salat. Möchtest Du gerne Salat für 5E kaufen nur weil dem Händler in letzter Zeit einiges vergammelt ist?

Möchtest du 30000 Euro für einen Telefonanschluss zahlen, weil du 3km vom nächsten Haus entfernt wohnst?

Und mit dein Händlerbeispiel widerspricht du dir doch selbst. Der Händler hat in seiner Marge für Salat Schwund und Untergang mit einberechnet. Daher kann er den Salat zu einem konstanten Preis anbieten. Verkauft er alle Salatköpfe, hat er ein Polster für den Tag, an dem er keinen verkauft und alle wegwerfen muss.

Nach deiner Logik/deinem Wunsch müßtest du an einem Tag wo nur noch ein Salatkopf da ist zum Händler gehen und sagen: Du hast heute alle Salatköpfe verkauft. Ich will deine "Sicherheit" nicht zahlen.

Und das Riskio Leerstand zahlst du auch in deiner Miete mit, ob wohl du die Leistung Leerstand doch gar nicht in Anspruch genommen hast.

Ein Autovermieter nimmt einen bestimmten Tagessatz zu einem marktüblichen Preis. Wie viele Tage das Auto steht ist irrelevant.

Nein, ist es nicht. Wie kommst du auf so eine Idee? Warum wohl bekommt man große Rabatte, wenn man Autos a) längerfristig und b) frühzeitig mietest? Warum sind Mietwagen an Feriendestinationen so viel günstiger? Sie sind einfach besser ausgelastet. Im Falle des bestimmten Tagessatzes zahlst du für die Nichtauslastung mit.

Dabei ist die Miete für ein Auto und eine Wohnung durchaus vergleichbar. Dennoch gibts hier keine Vertragsbindung.

Eingeschränkt. Die fehlende Vertragsbindung erkaufst du dir aber über einen sehr hohen Zuschlag. Gerade bei der tageweisen Benutzung von Autos.

Bei Wohnungen ist übrigens die Kündigungsfrist für den Mieter gesetzlich auf 3 Monate begrenzt. Hier muss der Vermieter eine längere Frist (9 Monate) einhalten und darf nur aus bestimmten Gründen nach gesetzlicher Vorgabe kündigen.

Autsch!

1. Die drei Monate gelten nur für "endlose" Mietverträge. Bei Zeitmieten sieht das schon wieder anders aus.

2. Die Frist die der Vermieter einhalten muss, hängt von der bisherigen Mietdauer ab.

3. Diese "neuen" gesetzlichen Fristen gelten nur eingeschränkt für Mietverträge die vor der Gesetzesänderung zu Stande kamen.

Der Gesetzgeber schützt hier bewußt, IMHO zu Recht, die Interessen des Mieters: Wohnungssuche und Umzug sind große Aufgaben. Und jeder muss irgendwo wohnen. Wo liegt aber die Notwendigkeit bei Fitnessstudio, Auto, Mobiltelefon? Warum sollte der Gesetzgeber hier in die Vertragsautonomie eingreifen?

Ich denke du möchtest mit den drei Monaten Kündigungsfrist ausdrücken, dass du keine Mindestvertragslaufzeit hast und spätestens nach drei Monaten aus der Sache raus bist.

Aber bei der Wohnung bist du ja ganz anders gebunden. Oder ziehst du gerne um? Oder nur wenn die Notwendigkeit dazu gegeben ist? Daher wird der Mieter hier auch vom Gesetzgeber geschützt.

Renovierung wird, vertraglich festgelegt, mal vom Mieter oder Vermieter bezahlt. Ist also nicht immer Sache des Vermieters.

Wenn renoviert übergeben wurde, und du nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt hast, bleibt der Vermieter auf den Renovierungskosten sitzen. Daher gehen die meisten Vermieter dazu über Wohnungen nur noch unrenoviert zu übergeben, da Ihnen dann der Zustand bei Auszug egal sein kann.

Könnte er, würde der Vermieter sicherlich gerne die Renovierungskosten auf die Miete "umlegen". Das geht aber nur eingeschränkt, z.b. eben nur drei Monate.

Aufwand für Anzeigen und andere Werbung geht klar aus dem Budget des Vermieters. Das ist jedoch normalerweise kein Grund für Vertragsbindungen - auch wenn die Kosten natürlich dem Produktpreis aufgebürdet werden.

Bitte? Also ich überlege mir schon, wenn ich gerade 2,38 KM als Provision an den Makler bezahlt habe, ob ich nach drei Monaten wieder ausziehe, weil gegenüber die Wohnung 5% weniger kostet.

Wieso siehst du das hier so locker. Du hast die Leistung "Anzeige" doch gar nicht genutzt. Du bist doch zufällig auf die Wohnung gestoßen...

Oder gibts PERSIL neuerdings nur noch als ABO mit 2Jahren Mindestlaufzeit?

Indirekt schon. Oder wo bekomme ich mein Persil für EINE Wäsche her? Außerdem hält Henkel dir auch keine Infrastruktur bereit um jederzeit Persil zu erwerben. Du bringst hier eine Menge Eigenleistung: Du suchst das Persil im Geschäft, du bringst es zur Kasse, du zahlst, du transportierst es nach Hause, du bevoratest es dort, du füllst es selber in die Waschmaschine.

Es ist m.E. nach akzeptabel, dass diese Unternehmen die Kosten auf die Laufzeit umlegen, um so die Erhebung von "Aufnahmegebühren" zu vermeiden.

Der Kunde sollte diese Wahl selbst treffen.

Kann er doch. Prepaid-Karten. Keine MVLZ.

>> [...]
>> Ich denke daher, dass eine gesetzliche Beschränkung auf ein
>> Jahr maximale Laufzeit…

Das sehe ich anders. Die Laufzeit wurde ja erst vor ein paar Jahren auf diese zwei Jahre reduziert.

Viel weniger wäre richtig. Siehe 02 GENION S. Es ist offenbar auch möglich kundenfreundlich zu sein.

Tarife mit 6 wöchiger Kündigungsfrist und ohne MVLZ gibt es schon seit Ewigkeiten.

Der Markt möchte aber lieber ein Handy, keine AG und ist dafür bereit sich 2 Jahre zu binden.
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[5.2.1.1] 7VAMPIR antwortet auf KnuddelTim
03.02.2007 01:30

einmal geändert am 03.02.2007 02:12
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Sogar ein drahtgebundener T-net Anschluss der Telekom hat nur eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen. Die Telekom ist ja nun nicht grade für besondere Kundenfreundlichkeit bekannt.

Wie hoch ist da noch die Anschlußgebühr?

Dann sollte das Fitnesstudio diese Kosten (zB Personal Trainerstunde) in Rechnung stellen.

Wie das?

Und was mache ich als Betreiber, wenn mich die "Kunden" später verklagen, weil sie Weh-Wehchen haben, da sie sich nicht korrekt "bewegt" haben - es hat ihnen ja keiner gezeigt...

Vertraglicher Haftungsausschluss…

Für einen Schadenersatzanspruch musst Du erst mal einen Schaden verursacht haben. Hat der Kunde eine Unterweisung abgelehnt, kann er Dich kaum für eigene Fehler verantwortlich machen.
Aber wehe es ist an Deinem Gerät ne Schraube locker.


Ein Kunde der diese Leistung nicht beanspruchen möchte sollte dafür auch nicht herangezogen werden.

Solidariätsprinzip?

Sollte es eine Verpflichtung zur Solidarität mit hirnamputierten Fitnesstudionutzern geben?
Ich möchte die Wahl haben was ich kaufe und was nicht. Bezahlen will und werde (falls irgend möglich) nur was ich augewählt habe.


Ich brauche die Duschen nicht, da ich nach dem Sport zu Hause noch in die Sauna gehe.

Duschmarken. Sind allemal besser als zB aus Geiz zu kurz eingestellte Taster.

Wer zu Hause duscht, verursacht signifikant weniger Kosten als ein Wªrmduscher. Warum sollte der für den Wªrmduscher mitbezahlen?

Das freundliche Bar-Personal brauche ich auch nicht.

Dann trink zu Hause. Die Drinks werden doch gewöhnlich extra und pro Stück berechnet - ganz in meinem Sinne.

Den Strom für die Laufbänder auch nicht, ich nutze immer den Crosstrainer, und da erzeuge ich den Strom selbst. Und überhaupt. Die aufwendige Beleuchtung. Ich komme nur morgens. Da ist es draussen immer hell. Und das die auch nachmittags und am Wochenende auf haben... Ich bin doch nur vormittags da. Und Heizung? Man kann sich doch warm genung anziehen, oder? Spinde? Umkleide? Wofür? Zehn Crosstrainer? Ich kann doch nur einen gleichzeitig nutzen...

OMG!

Wenn Dich das alles nervt, kaufst Du selbst ein Gerät und nutzt es zu Hause. Du hast die Wahl.

Hat das eigentlich noch was mit meiner Ablehnung zu langer Laufzeiten zu tun?


Ist schliesslich nicht nötig bei einem erfahren Kunden zB nach Umzug.

Dann kann da erfahrene Kunde ja in ein 24h, personalloses Fitnessstudio gehen.

Gute Idee.
Aber was hat das mit der Laufzeit zu tun? Eine Tageskarte, 10er oder Monatskarte ermöglicht dem Anbieter bei sorgfältiger Kalkulation einen ebenso angemessenen Verdienst wie ein endloser Knebelvertrag.

Im Gegenteil würde ich einen 90Tagesvertrag mit zB einem Fitnesstudio eher eingehen als einen 2Jahresvertrag.
Also 3Monate oder NIX.

Hast du dir schonmal darüber Gedanken gemacht, wieviele Mitglieder ein Fitnessstudio braucht, um nur für die Miete und das Personal aufzukommen? Und beides wird man nicht mit 6 Tagen Kündigungsfrist los.

ALDI wird seine Filialen und sein Personal auch nicht in wenigen Tagen los. Dennoch wird da kein Abo erzwungen. Der Kunde kann einfach wegbleiben ohne überhaupt darüber zu reden.

Man kann Kunden nicht zum bleiben zwingen. Kunden muss man PFLEGEN.

Gehst du auch zu deinem Vermieter und sagst: Die nächsten zwei Wochen bin ich im Urlaub - da zahle ich dann keine Miete?

Könnte der Vermieter denn in der Zwischenzeit vermieten? Du nimmst die Wohnung doch durchgehend in Anspruch. Deine Möbel usw nimmst Du kaum mit in Urlaub.
Du selbst kannst aber normalerweise in der Zeit untervermieten und das Geld wieder reinholen.


Gleiches Thema. Die Schaltung des Anschlusses sollte berechnet werden und eben nicht eine Tariffalle gestellt werden. Evtl könnte zB nach einem Jahr der Anschlusspreis wieder gutgeschrieben werden.

Würden die Anbieter das so praktizieren, hätte Herr Obermann heute kein Problem mit sinkenden Festnetzanschlüssen. Wer aus deinem Bekanntenkreis wäre denn bereit 50-500 Euro für die Schaltung seines Anschlusses zu bezahlen?

Wenn der Preis echt und fair ist, kann man doch damit arbeiten.
Wer hinterm Berg wohnt, und ein 13km Kabel braucht, kann kaum erwarten die Kosten auf andere Kunden abwälzen zu können.
Wieso sollte ich 100€ "Solidaritätspreis" löhnen obwohl ich in einer Stadt wohne und mein Anschluss nur mit einem Computerbefehl eingeschaltet werden muss? Wieviel der Almöhi zahlt ist seine Sache.
Er darf gerne alternativ BASE oder GENION nutzen. Will er ein Kabel, soll ers bezahlen.

Versteh mich recht: Eine Arbeit die wert ist getan zu werden
ist auch wert bezahlt zu werden.
Aber bitte eine klare Sache. Leistung gegen Bezahlung. Eine BESTIMMTE Leistung gegen eine DAFÜR BESTIMMTE Bezahlung.

Deine Forderung ist utopisch. Geh' mal deinen Tagesablauf durch und überprüfe mal alle Leistungen die du in Anspruch nimmst. Dann überlege dir, was wäre, wenn du jede dieser Leistungen EINZELN bezahlen müßtest.

Welche Leistungen meinst Du? Mir schenkt doch niemand was. Was ich bekomme muss ich bezahlen.

>> [Miete]
>
Das sind ganz verschiedene Dinge.

Nein.

Leerstand ist ein Geschäftsrisiko, vergleichbar mit welkem Salat. Möchtest Du gerne Salat für 5E kaufen nur weil dem Händler in letzter Zeit einiges vergammelt ist?

Möchtest du 30000 Euro für einen Telefonanschluss zahlen, weil du 3km vom nächsten Haus entfernt wohnst?

Siehe oben unter Almöhi.


Und mit dein Händlerbeispiel widerspricht du dir doch selbst. Der Händler hat in seiner Marge für Salat Schwund und Untergang mit einberechnet. Daher kann er den Salat zu einem konstanten Preis anbieten. Verkauft er alle Salatköpfe, hat er ein Polster für den Tag, an dem er keinen verkauft und alle wegwerfen muss.

Der Händler nimmt seine durchschnittlichen Kosten als Brechnungsgrundlage für seine Preise. Aber er zwingt mich nicht 2Jahre lang täglich eine bestimmte Menge Salat zu kaufen.

Nach deiner Logik/deinem Wunsch müßtest du an einem Tag wo nur noch ein Salatkopf da ist zum Händler gehen und sagen: Du hast heute alle Salatköpfe verkauft. Ich will deine "Sicherheit" nicht zahlen.

Und das Riskio Leerstand zahlst du auch in deiner Miete mit, ob wohl du die Leistung Leerstand doch gar nicht in Anspruch genommen hast.

Falsch. Die Miethöhe ist gesetzlich eingeschränkt. Der Vermieter kann den Preis nicht frei gestalten.
Oft ist der Mietpreis nicht kostendeckend.
Das führt dann zum Verfall.


Ein Autovermieter nimmt einen bestimmten Tagessatz zu einem marktüblichen Preis. Wie viele Tage das Auto steht ist irrelevant.

Nein, ist es nicht. Wie kommst du auf so eine Idee? Warum wohl bekommt man große Rabatte, wenn man Autos a) längerfristig und

Nur ein Vorgang mit Reinigung, Transport (des KFZ zum Mietort), Bürokratie ist günstiger als viele. Kein nutzloser Leerstand ist nur 1 Aspekt. Eine gewisse Reservekpazität ist wohl üblich.


b) frühzeitig mietest?
Bessere Planungsmöglichkeiten und Reduzierung des Aufwandes. Kein Autovermieter wird jedoch seine Kaufentscheidungen von Deiner Buchung abhängig machen.

Warum sind Mietwagen an Feriendestinationen so viel günstiger? Sie sind einfach besser ausgelastet. Im Falle des bestimmten Tagessatzes zahlst du für die Nichtauslastung mit.

Vielleicht ist auch der Unterhalt in D am teuersten.

Dabei ist die Miete für ein Auto und eine Wohnung durchaus vergleichbar. Dennoch gibts hier keine Vertragsbindung.

Eingeschränkt. Die fehlende Vertragsbindung erkaufst du dir aber über einen sehr hohen Zuschlag. Gerade bei der tageweisen Benutzung von Autos.

Dann bring doch einfach die Tarife wahlweise mit langer und kurzer laufzeit an den markt. Wirst sehen was die Kunden kaufen.

Ach ja, gibts schon. Prepaid läuft gut, Verträge weniger.


Bei Wohnungen ist übrigens die Kündigungsfrist für den Mieter gesetzlich auf 3 Monate begrenzt. Hier muss der Vermieter eine längere Frist (9 Monate) einhalten und darf nur aus bestimmten Gründen nach gesetzlicher Vorgabe kündigen.

Autsch!

1. Die drei Monate gelten nur für "endlose" Mietverträge. Bei Zeitmieten sieht das schon wieder anders aus.

2Jahre Mindestlaufzeit mit automatischer Verlängerung um je 1 Jahr sind viel für sterbliche.
Jedenfalls wollte der Gesetzgeber den Mietern einen Gefallen tun und hat die Dauer der Vertragsbindung herab gesetzt. Diesen Gefallen könnte er den Telefonierern auch tun. zumal sich beiderseits ein Telefonvertrag leichter umziehen lässt als eine Wohnung.


2. Die Frist die der Vermieter einhalten muss, hängt von der bisherigen Mietdauer ab.

3. Diese "neuen" gesetzlichen Fristen gelten nur eingeschränkt für Mietverträge die vor der Gesetzesänderung zu Stande kamen.

Der Gesetzgeber schützt hier bewußt, IMHO zu Recht, die Interessen des Mieters: Wohnungssuche und Umzug sind große Aufgaben. Und jeder muss irgendwo wohnen. Wo liegt aber die Notwendigkeit bei Fitnessstudio, Auto, Mobiltelefon? Warum sollte der Gesetzgeber hier in die Vertragsautonomie eingreifen?

Weil hier ein übermächtiger Vertragspartner den Kunden "zwingt" einen starken Nachteil in Kauf zu nehmen.
Zusätzlich soll der Kunde an den kompletten Vertrag gekettet sein während der starke Anbieter, der den Vertrag erzwungen hat, ihn nach Belieben ändern kann. O2->01805


Ich denke du möchtest mit den drei Monaten Kündigungsfrist ausdrücken, dass du keine Mindestvertragslaufzeit hast und spätestens nach drei Monaten aus der Sache raus bist.

Aber bei der Wohnung bist du ja ganz anders gebunden. Oder ziehst du gerne um? Oder nur wenn die Notwendigkeit dazu gegeben ist? Daher wird der Mieter hier auch vom Gesetzgeber geschützt.

Der Mieter wird "geschützt" weil es viele Mieter mit Wählerstimmen gibt, aber nur wenige Vermieter mit nur wenigen Stimmen.
Dass dabei der Markt zusammenbricht und stellenweise Wohnungen nicht mehr vermietet werden obwohl Nachfrage besteht, wird gerne ignoriert.
Für viele Immobilienbesitzer lohnt es einfach nicht zu vermieten. Drum bleibt es leer.


Renovierung wird, vertraglich festgelegt, mal vom Mieter oder Vermieter bezahlt. Ist also nicht immer Sache des Vermieters.

Wenn renoviert übergeben wurde, und du nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt hast, bleibt der Vermieter auf den Renovierungskosten sitzen. Daher gehen die meisten Vermieter dazu über Wohnungen nur noch unrenoviert zu übergeben, da Ihnen dann der Zustand bei Auszug egal sein kann.

Könnte er, würde der Vermieter sicherlich gerne die Renovierungskosten auf die Miete "umlegen". Das geht aber nur eingeschränkt, z.b. eben nur drei Monate.

Diese Details des Mietrechtes sind hier irrelevant.


Aufwand für Anzeigen und andere Werbung geht klar aus dem Budget des Vermieters. Das ist jedoch normalerweise kein Grund für Vertragsbindungen - auch wenn die Kosten natürlich dem Produktpreis aufgebürdet werden.

Bitte? Also ich überlege mir schon, wenn ich gerade 2,38 KM als Provision an den Makler bezahlt habe, ob ich nach drei Monaten wieder ausziehe, weil gegenüber die Wohnung 5% weniger kostet.

Wieso siehst du das hier so locker. Du hast die Leistung "Anzeige" doch gar nicht genutzt. Du bist doch zufällig auf die Wohnung gestoßen...

Oder gibts PERSIL neuerdings nur noch als ABO mit 2Jahren Mindestlaufzeit?

Indirekt schon. Oder wo bekomme ich mein Persil für EINE Wäsche her?

Niemand würde eine so kleine und notwendigerweise teure Packung kaufen. Aber es gibt natürlich verschiedene Grössen.

Außerdem hält Henkel dir auch keine Infrastruktur bereit um jederzeit Persil zu erwerben. Du bringst hier eine Menge Eigenleistung: Du suchst das Persil im Geschäft,

Genau da liegt die Leistung der Anbieterkette vom Herteller über Gross& Einzelhandel. Ich weiss wo das Zeug für mich bereit gestellt wird.
Sag jetzt nur noch, das sei keine erhebliche Leistung ständig eine angemessene Menge bereit zu stellen und noch Werbung dafür zu machen.
Hast Du mal im ehemaligen Ostblock wor einem leeren Geschäft Schlange gestanden?

du bringst es zur Kasse, du zahlst, du transportierst es nach Hause, du bevoratest es dort, du füllst es selber in die Waschmaschine.

Oder gebe meine Wäsche einem Serviceanbieter, der auch keine 2Jahreverträge erzwingt, sondern mich Fallweise abkassiert.


Es ist m.E. nach akzeptabel, dass diese Unternehmen die Kosten auf die Laufzeit umlegen, um so die Erhebung von "Aufnahmegebühren" zu vermeiden.

Der Kunde sollte diese Wahl selbst treffen.

Kann er doch. Prepaid-Karten. Keine MVLZ.

Das Geschäft boomt. Die Verträge sind auf dem Rückzug bei den Privatkunden.


>> [...] >> Ich denke daher, dass eine gesetzliche Beschränkung
auf ein
>> Jahr maximale Laufzeit…

Das sehe ich anders. Die Laufzeit wurde ja erst vor ein paar Jahren auf diese zwei Jahre reduziert.

Zu lang!

Viel weniger wäre richtig. Siehe 02 GENION S. Es ist offenbar auch möglich kundenfreundlich zu sein.

Tarife mit 6 wöchiger Kündigungsfrist und ohne MVLZ gibt es schon seit Ewigkeiten.

Bei T-com gabs das mal. Der Vertrag kostete monatlich genauso viel wie ein 2Jahresvertrag. Der Unterschied war nur, dass bei 2Jahresverträgen ein Handy dazu "geschenkt" wurde.
Wer also mit Kündigungsmöglichkeit 2J Kunde blieb war der Dumme. Dann ist das natürlich keine Alternative.

Der Markt möchte aber lieber ein Handy, keine AG und ist dafür bereit sich 2 Jahre zu binden.


Meine Prognose:
Grundpreisfreie Angebote auf dem Vormarsch. Handy selber kaufen.
Gute Geräte gibts ab ca 45€. ZB NOKIA 1112 für 47€ bei AMAZON. Musst nicht mal aus dem Haus und womöglich Parkgebühren zahlen.




CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html

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[5.3] spl antwortet auf Kai Petzke
23.01.2007 00:54
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Es ist m.E. nach akzeptabel,

"Meines Erachtens nach" gibt es nicht. Entweder "meines Erachtens" oder "meinem Erachten nach". Gleiches gilt für "meines Wissens nach". Man sagt ja auch nicht "nach meines Kenntnisses".

Der Fehler zieht sich auch durch diverse Artikel, z.B. https://www.teltarif.de/arch/2006/kw43/... oder https://www.teltarif.de/arch/2005/kw24/... . Sorry, möchte nicht pedantisch sein, aber das musste mal raus.

spl
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[5.3.1] 7VAMPIR antwortet auf spl
23.01.2007 12:30
Wer Fehler findet, darf sie behalten… !-)


Benutzer spl schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Es ist m.E. nach akzeptabel,

"Meines Erachtens nach" gibt es nicht. Entweder "meines Erachtens" oder "meinem Erachten nach". Gleiches gilt für "meines Wissens nach". Man sagt ja auch nicht "nach meines Kenntnisses".

Der Fehler zieht sich auch durch diverse Artikel, z.B.
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw43/... oder https://www.teltarif.de/arch/2005/kw24/... . Sorry, möchte nicht pedantisch sein, aber das musste mal raus.

spl
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[5.3.2] Kai Petzke antwortet auf spl
23.01.2007 19:48
Benutzer spl schrieb:

"Meines Erachtens nach" gibt es nicht. Entweder "meines Erachtens" oder "meinem Erachten nach".

Sie wären wohl ein Kandidat für den "Zwiebelfisch" von Spiegel Online und seinen Titel: "Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod". Denn der Genetiv ist bei "Meines Erachtens nach" sehr wohl richtig - über Zweihunderttausend Treffer für diese Wort-Kombination bei "google" werden wohl kaum irren, hingegen magere 711 Treffer für das, was Sie für richtig halten. Würde man es umdrehen - "nach meinem Wissen" - wäre der Dativ sicherlich richtig, aber ich habe mich für die durchaus gängige Form "meines Erachtens nach" entschieden.

Gleiches gilt für "meines Wissens nach".

Das hat sogar 633 000 Treffer bei "google" - sicherlich KEINE ungewöhnliche Kombination!

Man sagt ja auch nicht "nach meines Kenntnisses".

"meines Kenntnisses" ist natürlich kompletter total-Unfug, weil hier ein "sächliches" Adjektiv mit einem femininem Substantiv verbunden wird. Entweder: "Nach meiner Kenntnis" oder "meiner Kenntnis nach". Beides ist nicht nur "meines Erachtens nach" richtig.


Kai
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[5.3.2.1] Jochen_O2 antwortet auf Kai Petzke
23.01.2007 20:08

Sie wären wohl ein Kandidat für den "Zwiebelfisch" von Spiegel Online und seinen Titel: "Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod".

"Genitiv", nicht "Genetiv", oder? ;-)
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[5.3.2.2] Urmel antwortet auf Kai Petzke
23.01.2007 20:28
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer spl schrieb:

"Meines Erachtens nach" gibt es nicht. Entweder "meines Erachtens" oder "meinem Erachten nach".

Sie wären wohl ein Kandidat für den "Zwiebelfisch" von Spiegel Online und seinen Titel: "Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod". Denn der Genetiv ist bei "Meines Erachtens nach" sehr wohl richtig - über Zweihunderttausend Treffer für diese Wort-Kombination bei "google" werden wohl kaum irren, hingegen magere 711 Treffer für das, was Sie für richtig halten. Würde man es umdrehen - "nach meinem Wissen" - wäre der Dativ sicherlich richtig, aber ich habe mich für die durchaus gängige Form "meines Erachtens nach" entschieden.

Gleiches gilt für "meines Wissens nach".

Das hat sogar 633 000 Treffer bei "google" - sicherlich KEINE ungewöhnliche Kombination!

Man sagt ja auch nicht "nach meines Kenntnisses".

"meines Kenntnisses" ist natürlich kompletter total-Unfug, weil hier ein "sächliches" Adjektiv mit einem femininem Substantiv verbunden wird. Entweder: "Nach meiner Kenntnis" oder "meiner Kenntnis nach". Beides ist nicht nur "meines Erachtens nach" richtig.


Kai

Wenn bestimmte Nutzer sich nicht zu benehmen wissen, Kai, dann ist das eine Sache, dafür kann der Anbieter eines Forums nichts.

Wenn aber die Betreiber selbst sich im Ton vergreifen und damit dann sogar sachlich falsches verteidigen wollen, hört buchstäblich der Spaß auf.

Offensichtlich sind, was nicht allzu schlimm wäre, nicht nur Ihre Grammatik-Kenntnisse unzureichend, sondern Sie können nicht mal eine Suchmaschine richtig bedienen.
Letzteres mag ich kaum glauben.

Wenn Sie sie aber doch richtig bedienen können, liegt hier eine bewußte Fehlinformation vor und Sie machen sich über einen Ihrer Nutzer lustig.

Ganz davon abgesehen, daß es doch geradezu hanebüchen ist, als Beweis der Richtigkeit einer These die Trefferzahl einer Suchmaschineneingabe heranzuziehen.

Das alles ist nicht dazu geeignet, die Seriosität Ihres - zweifellos erfolgreichen - Unternehmens zu unterstreichen.
So etwas hätten Sie wirklich nicht nötig.

Schade.

Sie müssen aber nun nicht auch noch auf mich einhacken, dies ist jetzt definitiv mein letzter Eintrag in dieses Forum.
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[5.3.2.2.1] Estico antwortet auf Urmel
23.01.2007 21:17
Benutzer Urmel schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer spl schrieb:

"Meines Erachtens nach" gibt es nicht. Entweder "meines Erachtens" oder "meinem Erachten nach".

Sie wären wohl ein Kandidat für den "Zwiebelfisch" von Spiegel Online und seinen Titel: "Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod".
Denn der Genetiv ist bei "Meines Erachtens nach" sehr wohl richtig - über Zweihunderttausend Treffer für diese Wort-Kombination bei "google" werden wohl kaum irren, hingegen magere 711 Treffer für das, was Sie für richtig halten.
Würde man es umdrehen - "nach meinem Wissen" - wäre der Dativ sicherlich richtig, aber ich habe mich für die durchaus gängige
Form "meines Erachtens nach" entschieden.

Gleiches gilt für "meines Wissens nach".

Das hat sogar 633 000 Treffer bei "google" - sicherlich KEINE
ungewöhnliche Kombination!

Man sagt ja auch nicht "nach meines Kenntnisses".

"meines Kenntnisses" ist natürlich kompletter total-Unfug, weil hier ein "sächliches" Adjektiv mit einem femininem Substantiv verbunden wird. Entweder: "Nach meiner Kenntnis" oder "meiner
Kenntnis nach". Beides ist nicht nur "meines Erachtens nach"
richtig.


Kai

Wenn bestimmte Nutzer sich nicht zu benehmen wissen, Kai, dann ist das eine Sache, dafür kann der Anbieter eines Forums nichts.

Wenn aber die Betreiber selbst sich im Ton vergreifen und damit dann sogar sachlich falsches verteidigen wollen, hört buchstäblich der Spaß auf.

Offensichtlich sind, was nicht allzu schlimm wäre, nicht nur Ihre Grammatik-Kenntnisse unzureichend, sondern Sie können nicht mal eine Suchmaschine richtig bedienen. Letzteres mag ich kaum glauben.

Wenn Sie sie aber doch richtig bedienen können, liegt hier eine bewußte Fehlinformation vor und Sie machen sich über einen Ihrer Nutzer lustig.

Ganz davon abgesehen, daß es doch geradezu hanebüchen ist, als Beweis der Richtigkeit einer These die Trefferzahl einer Suchmaschineneingabe heranzuziehen.

Das alles ist nicht dazu geeignet, die Seriosität Ihres - zweifellos erfolgreichen - Unternehmens zu unterstreichen.
So etwas hätten Sie wirklich nicht nötig.

Schade.

Sie müssen aber nun nicht auch noch auf mich einhacken, dies ist jetzt definitiv mein letzter Eintrag in dieses Forum.

Schade, und das ist nicht ironisch gemeint.
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[5.3.2.2.2] spl antwortet auf Urmel
23.01.2007 23:48
Benutzer Urmel schrieb:
Wenn aber die Betreiber selbst sich im Ton vergreifen

Kein Problem, so schlimm war's nicht, außerdem teile ich ja auch gern aus. ;)

Ich bemühe mich, sowas mit Humor zu nehmen, und für den sorgen entsprechende Leute meist unfreiwillig selbst (https://www.teltarif.de/forum/s24506/34-... ). :)

spl
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[5.3.2.2.3] 0700 antwortet auf Urmel
24.01.2007 02:39
Benutzer Urmel schrieb:
>dies
ist jetzt definitiv mein letzter Eintrag in dieses Forum.

Hey Urmel, was ist los mit Dir?
Turn it loud.........
very loud............
louder...............
Wär` schade, wenn Du Dich so "lautlos" verabschiedest!
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[5.3.2.3] RE: Grammatik
spl antwortet auf Kai Petzke
23.01.2007 23:35
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Denn der Genetiv ist bei "Meines Erachtens nach" sehr wohl richtig - über Zweihunderttausend Treffer für diese Wort-Kombination bei "google" werden wohl kaum irren, hingegen magere 711 Treffer für das, was Sie für richtig halten.

Nein, "meines Erachtens nach" ist im Duden sogar ausdrücklich als falsch gekennzeichnet (24. Aufl., 2006, Screenshot: tinyurl.com/2hhktr).

Auf Google abzustellen, ist ja vollends unsinnig. Wenn Sie in Google nach der falschen Schreibweise "Pepperoni" suchen, finden Sie sogar fast doppelt so viele Treffer als bei der richtigen "Peperoni". So what? Wenn dadurch irgendetwas belegt sein sollte, dann allenfalls, dass über 50% der Internet nutzenden Deutschen halt insoweit sprachliche Defizite haben.

Außerdem funktioniert Ihre Google-Suche im vorliegenden Fall schon deswegen nicht, weil ja die Suche nach "meines Erachtens" auch "meines Erachtens nach" impliziert, wenn Sie den String überhaupt richtig in Anführungszeichen gesetzt haben. Das ginge dann übrigens zu meinen Gunsten aus, weil "meines Erachtens" immer mehr Treffer ergeben wird als mit einem beliebigen Zusatz. :)

Sie könnten also höchstens noch nach "nach meinem Erachten" suchen, was freilich wenig üblich ist und dementsprechend wenige Treffer zu Tage fördert. Trotzdem ist es richtig, wie Sie ja selbst zugeben, womit Sie Ihren behaupteten Zusammenhang "viele Ergebnisse = richtig, wenige Ergebnisse = falsch" selbst widerlegen.

Würde man es umdrehen - "nach meinem Wissen" - wäre der Dativ sicherlich richtig, aber ich habe mich für die durchaus gängige Form "meines Erachtens nach" entschieden.

Gängig vielleicht, richtig nicht. Die richtige Genitiv-Form wäre "meines Erachtens", ohne "nach.

Entweder: "Nach meiner Kenntnis" oder "meiner Kenntnis nach".

Eben. Und genau so ist es mit dem Erachten und dem Wissen. :)

Sie wären wohl ein Kandidat für den "Zwiebelfisch" von Spiegel Online

Tja, hätten Sie lieber mal danach gegooglet statt mich zu sticheln, dort steht es nämlich auch als falsch drin (tinyurl.com/ytwqow) -- übrigens als allererster Google-Treffer unter "meines Erachtens nach"! :)

spl
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[5.3.2.3.1] grafkrolock antwortet auf spl
23.01.2007 23:42
So, liebe Mitschüler, und nun kommen wir wieder zum Thema zurück, gell?
Setzen!

:D :D :D
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[5.4] KnuddelTim antwortet auf Kai Petzke
02.02.2007 14:59
>> Der Gesetzgeber könnte die Anbieter zwingen auf unnötig
>> lange
>> Vertragslaufzeiten zu verzichten.

Das wäre in der Tat ein Weg.

Ja! Noch mehr Marktregulierung. Noch mehr Bürokratie. Noch weniger Freiheit.

Ein Hoch auf den fürsorgenden Staat.

Zwei Jahre sind doch wohl ein Zeitraum den man recht gut überschauen kann, oder?


Ich denke daher, dass eine gesetzliche Beschränkung auf ein Jahr maximale Laufzeit und danach eine Kündigungsfrist von max.
vier Wochen zu jeden beliebigem Termin die Interessen von Verbrauchern und Unternehmen sinnvoll ausgleichen.

Die Laufzeit wurde ja erst vor ein paar Jahren auf zwei Jahre begrenzt. Finde ich auch OK.

Bei der kürzeren Kündigungsfrist bin ich gespalten. Einerseits ein klares Ja. Andererseits geht dann auch viel Planungssicherheit verloren. Daher eher ein Nein.

Bzgl. der von dir angesprochenen Verlängerung um ein ganzes Jahr - das finde ich persönlich auch nicht gut. Hier wird der Uninformierte oder Bescheidene "benachteiligt", der nicht rechtzeitig sein neues Ein-Euro-Handy verlangt.

Ich tendiere daher auch eher zu der kürzeren Frist, nach Ablauf der MVLZ. Aber ich sehe hier nicht den Gesetzgeber in der Pflicht, sondern den Kunden.
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[5.4.1] Kai Petzke antwortet auf KnuddelTim
02.02.2007 19:23
Benutzer KnuddelTim schrieb:

Ja! Noch mehr Marktregulierung. Noch mehr Bürokratie. Noch weniger Freiheit.

Nein, eine Begrenzung der Laufzeiten würde für die Kunden nicht weniger, sondern mehr Freiheit bedeuten - nämlich z.B. die Freiheit zum Wechsel des Anbieters. Die Bürokratie würde auch nicht zunehmen, denn es müsste ja lediglich in einem Gesetz eine Zahl geändert werden.

Zwei Jahre sind doch wohl ein Zeitraum den man recht gut überschauen kann, oder?

Wettervorhersagen klappen in der Regel nur für wenige Tage. Also ich behaupte nicht zu wissen, was in zwei Jahren sein wird, und ob ich alle Verträge, die ich notgedrungen heute über diese Laufzeit abschließe, dann noch brauchen werde.

Die Laufzeit wurde ja erst vor ein paar Jahren auf zwei Jahre begrenzt.

Soweit ich mich erinnere steht die 2-Jahres-Grenze schon seit mindestens einem Jahrzehnt im AGB-Gesetz, das dann ja ins BGB übernommen wurde.

Ich tendiere daher auch eher zu der kürzeren Frist, nach Ablauf der MVLZ.

Schön :-)

Aber ich sehe hier nicht den Gesetzgeber in der Pflicht, sondern den Kunden.

Der Kunde ist in diesem Spiel i.d.R. der schwächere Partner. Von daher wäre eine gesetzliche Regelung schon von Vorteil. Sie würde letztendlich zu mehr Wettbewerb führen.


Kai
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[6] KnuddelTim antwortet auf 7VAMPIR
02.02.2007 15:06
Der Gesetzgeber könnte die Anbieter zwingen auf unnötig lange Vertrgslaufzeiten zu verzichten. Es gibt keinen sachlichen Grund die Vertragslaufzeit für Mobilfunkverträge länger als 10Tage zu gestalten. Bis zu 30 Tage ist beiderseits fair. 90 Tage wären erträglich. Alles längere ist unakzeptabel.

GENAU! Weg mit den langen Vertragslaufzeiten. Vor allem bei den Arbeitsverträgen. Es gibt doch keinen sachlichen Grund unfähige und faule Mitarbeiter länger als eine Woche zu beschäftigen. Einen Monat wäre fair. 90 Tage noch erträglich. Aber bis zur Rente? Unakzeptabel.

Bedenke, dass kürzere Vertragslaufzeiten zu weniger Planungssicherheit führen, damit zu mehr Risiko und dadurch zu höheren Preisen.

02 zeigt uns mit den neuen Genionverträgen, dass es geht.

Bei T-Mobile gibt es schon seit Jahren Verträge mit sechs Wochen Kündigungsfrist.

Und jede Prepaidkarte kannst du quasi sofort kündigen.
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[6.1] 7VAMPIR antwortet auf KnuddelTim
03.02.2007 18:38

einmal geändert am 03.02.2007 18:41
Benutzer KnuddelTim schrieb:
Der Gesetzgeber könnte die Anbieter zwingen auf unnötig lange Vertrgslaufzeiten zu verzichten. Es gibt keinen sachlichen Grund die Vertragslaufzeit für Mobilfunkverträge länger als 10Tage zu gestalten. Bis zu 30 Tage ist beiderseits fair.
90 Tage wären erträglich. Alles längere ist unakzeptabel.

GENAU! Weg mit den langen Vertragslaufzeiten. Vor allem bei den Arbeitsverträgen. Es gibt doch keinen sachlichen Grund unfähige und faule Mitarbeiter länger als eine Woche zu beschäftigen. Einen Monat wäre fair. 90 Tage noch erträglich. Aber bis zur Rente? Unakzeptabel.

Gutes Argument. Genauso wenig es zumutbar ist faule Verträge weiter zu füttern, kann ein fauler oder unfähiger Mitarbeiter eines Betriebes erwarten, dass die anderen seine Pflichten zusätzlich erfüllen bis er ins Rentenalter gelangt.
Was ist wenn die faulen und unfähigen Mitarbeiter den Betrieb so weit schädigen bis dieser Pleite ist?
Wird dann ein benachbarter Betrieb gezwungen sie einzustellen oder werden sie direkt in den Beamtenstatus übernommen?

Wie lange würdest Du einem Mitarbeiter zusehen der nur tut als arbeitet er kompetent?


Bedenke, dass kürzere Vertragslaufzeiten zu weniger Planungssicherheit führen, damit zu mehr Risiko und dadurch zu höheren Preisen.

Im Gegenteil. Der höhere Konkurrenzdruck hält die Preise niedrig.
Wer kurz vor SIMYOs Markteintritt einen 2Jahresvertrag geschlossen hat, hängt dort immer noch fest. Inzwischen gab es mehrere Preisrunden.
In einem solchermassen fluktuierenden Markt ist es unklug sich festzulegen und unfein andere festzulegen.


02 zeigt uns mit den neuen Genionverträgen, dass es geht. ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯­¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯­¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯­¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯


Bei T-Mobile gibt es schon seit Jahren Verträge mit sechs Wochen Kündigungsfrist.

Ja bei T-mobile gabs das mal. Der Vertrag kostete monatlich genauso viel wie ein 2Jahresvertrag. Der Unterschied war nur, dass bei 2Jahresverträgen ein Handy dazu "geschenkt" wurde.
Wer also mit Kündigungsmöglichkeit 2J Kunde blieb war der Dumme. Dann ist das natürlich keine Alternative.
Die aktuellen Bedingungen kenne ich allerdings nicht genau. Wer will, der lese nach.

Und jede Prepaidkarte kannst du quasi sofort kündigen.

So soll es sein.


CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html

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