Benutzer KnuddelTim schrieb:
Sogar ein drahtgebundener T-net Anschluss der Telekom hat nur eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen. Die Telekom ist ja nun nicht grade für besondere Kundenfreundlichkeit bekannt.
Wie hoch ist da noch die Anschlußgebühr?
Dann sollte das Fitnesstudio diese Kosten (zB Personal Trainerstunde) in Rechnung stellen.
Wie das?
Und was mache ich als Betreiber, wenn mich die "Kunden" später verklagen, weil sie Weh-Wehchen haben, da sie sich nicht korrekt "bewegt" haben - es hat ihnen ja keiner gezeigt...
Vertraglicher Haftungsausschluss…
Für einen Schadenersatzanspruch musst Du erst mal einen Schaden verursacht haben. Hat der Kunde eine Unterweisung abgelehnt, kann er Dich kaum für eigene Fehler verantwortlich machen.
Aber wehe es ist an Deinem Gerät ne Schraube locker.
Ein Kunde der diese Leistung nicht beanspruchen möchte sollte dafür auch nicht herangezogen werden.
Solidariätsprinzip?
Sollte es eine Verpflichtung zur Solidarität mit hirnamputierten Fitnesstudionutzern geben?
Ich möchte die Wahl haben was ich kaufe und was nicht. Bezahlen will und werde (falls irgend möglich) nur was ich augewählt habe.
Ich brauche die Duschen nicht, da ich nach dem Sport zu Hause noch in die Sauna gehe.
Duschmarken. Sind allemal besser als zB aus Geiz zu kurz eingestellte Taster.
Wer zu Hause duscht, verursacht signifikant weniger Kosten als ein Wªrmduscher. Warum sollte der für den Wªrmduscher mitbezahlen?
Das freundliche Bar-Personal brauche ich auch nicht.
Dann trink zu Hause. Die Drinks werden doch gewöhnlich extra und pro Stück berechnet - ganz in meinem Sinne.
Den Strom für die Laufbänder auch nicht, ich nutze immer den Crosstrainer, und da erzeuge ich den Strom selbst. Und überhaupt. Die aufwendige Beleuchtung. Ich komme nur morgens. Da ist es draussen immer hell. Und das die auch nachmittags und am Wochenende auf haben... Ich bin doch nur vormittags da. Und Heizung? Man kann sich doch warm genung anziehen, oder? Spinde? Umkleide? Wofür? Zehn Crosstrainer? Ich kann doch nur einen gleichzeitig nutzen...
OMG!
Wenn Dich das alles nervt, kaufst Du selbst ein Gerät und nutzt es zu Hause. Du hast die Wahl.
Hat das eigentlich noch was mit meiner Ablehnung zu langer Laufzeiten zu tun?
Ist schliesslich nicht nötig bei einem erfahren Kunden zB nach Umzug.
Dann kann da erfahrene Kunde ja in ein 24h, personalloses Fitnessstudio gehen.
Gute Idee.
Aber was hat das mit der Laufzeit zu tun? Eine Tageskarte, 10er oder Monatskarte ermöglicht dem Anbieter bei sorgfältiger Kalkulation einen ebenso angemessenen Verdienst wie ein endloser Knebelvertrag.
Im Gegenteil würde ich einen 90Tagesvertrag mit zB einem Fitnesstudio eher eingehen als einen 2Jahresvertrag.
Also 3Monate oder NIX.
Hast du dir schonmal darüber Gedanken gemacht, wieviele Mitglieder ein Fitnessstudio braucht, um nur für die Miete und das Personal aufzukommen? Und beides wird man nicht mit 6 Tagen Kündigungsfrist los.
ALDI wird seine Filialen und sein Personal auch nicht in wenigen Tagen los. Dennoch wird da kein Abo erzwungen. Der Kunde kann einfach wegbleiben ohne überhaupt darüber zu reden.
Man kann Kunden nicht zum bleiben zwingen. Kunden muss man PFLEGEN.
Gehst du auch zu deinem Vermieter und sagst: Die nächsten zwei Wochen bin ich im Urlaub - da zahle ich dann keine Miete?
Könnte der Vermieter denn in der Zwischenzeit vermieten? Du nimmst die Wohnung doch durchgehend in Anspruch. Deine Möbel usw nimmst Du kaum mit in Urlaub.
Du selbst kannst aber normalerweise in der Zeit untervermieten und das Geld wieder reinholen.
Gleiches Thema. Die Schaltung des Anschlusses sollte berechnet werden und eben nicht eine Tariffalle gestellt werden. Evtl könnte zB nach einem Jahr der Anschlusspreis wieder gutgeschrieben werden.
Würden die Anbieter das so praktizieren, hätte Herr Obermann heute kein Problem mit sinkenden Festnetzanschlüssen. Wer aus deinem Bekanntenkreis wäre denn bereit 50-500 Euro für die Schaltung seines Anschlusses zu bezahlen?
Wenn der Preis echt und fair ist, kann man doch damit arbeiten.
Wer hinterm Berg wohnt, und ein 13km Kabel braucht, kann kaum erwarten die Kosten auf andere Kunden abwälzen zu können.
Wieso sollte ich 100€ "Solidaritätspreis" löhnen obwohl ich in einer Stadt wohne und mein Anschluss nur mit einem Computerbefehl eingeschaltet werden muss? Wieviel der Almöhi zahlt ist seine Sache.
Er darf gerne alternativ BASE oder GENION nutzen. Will er ein Kabel, soll ers bezahlen.
Versteh mich recht: Eine Arbeit die wert ist getan zu werden
ist auch wert bezahlt zu werden.
Aber bitte eine klare Sache. Leistung gegen Bezahlung. Eine BESTIMMTE Leistung gegen eine DAFÜR BESTIMMTE Bezahlung.
Deine Forderung ist utopisch. Geh' mal deinen Tagesablauf durch und überprüfe mal alle Leistungen die du in Anspruch nimmst. Dann überlege dir, was wäre, wenn du jede dieser Leistungen EINZELN bezahlen müßtest.
Welche Leistungen meinst Du? Mir schenkt doch niemand was. Was ich bekomme muss ich bezahlen.
>> [Miete]
>
Das sind ganz verschiedene Dinge.
Nein.
Leerstand ist ein Geschäftsrisiko, vergleichbar mit welkem Salat. Möchtest Du gerne Salat für 5E kaufen nur weil dem Händler in letzter Zeit einiges vergammelt ist?
Möchtest du 30000 Euro für einen Telefonanschluss zahlen, weil du 3km vom nächsten Haus entfernt wohnst?
Siehe oben unter Almöhi.
Und mit dein Händlerbeispiel widerspricht du dir doch selbst. Der Händler hat in seiner Marge für Salat Schwund und Untergang mit einberechnet. Daher kann er den Salat zu einem konstanten Preis anbieten. Verkauft er alle Salatköpfe, hat er ein Polster für den Tag, an dem er keinen verkauft und alle wegwerfen muss.
Der Händler nimmt seine durchschnittlichen Kosten als Brechnungsgrundlage für seine Preise. Aber er zwingt mich nicht 2Jahre lang täglich eine bestimmte Menge Salat zu kaufen.
Nach deiner Logik/deinem Wunsch müßtest du an einem Tag wo nur noch ein Salatkopf da ist zum Händler gehen und sagen: Du hast heute alle Salatköpfe verkauft. Ich will deine "Sicherheit" nicht zahlen.
Und das Riskio Leerstand zahlst du auch in deiner Miete mit, ob wohl du die Leistung Leerstand doch gar nicht in Anspruch genommen hast.
Falsch. Die Miethöhe ist gesetzlich eingeschränkt. Der Vermieter kann den Preis nicht frei gestalten.
Oft ist der Mietpreis nicht kostendeckend.
Das führt dann zum Verfall.
Ein Autovermieter nimmt einen bestimmten Tagessatz zu einem marktüblichen Preis. Wie viele Tage das Auto steht ist irrelevant.
Nein, ist es nicht. Wie kommst du auf so eine Idee? Warum wohl bekommt man große Rabatte, wenn man Autos a) längerfristig und
Nur ein Vorgang mit Reinigung, Transport (des KFZ zum Mietort), Bürokratie ist günstiger als viele. Kein nutzloser Leerstand ist nur 1 Aspekt. Eine gewisse Reservekpazität ist wohl üblich.
b) frühzeitig mietest?
Bessere Planungsmöglichkeiten und Reduzierung des Aufwandes. Kein Autovermieter wird jedoch seine Kaufentscheidungen von Deiner Buchung abhängig machen.
Warum sind Mietwagen an Feriendestinationen so viel günstiger? Sie sind einfach besser ausgelastet. Im Falle des bestimmten Tagessatzes zahlst du für die Nichtauslastung mit.
Vielleicht ist auch der Unterhalt in D am teuersten.
Dabei ist die Miete für ein Auto und eine Wohnung durchaus vergleichbar. Dennoch gibts hier keine Vertragsbindung.
Eingeschränkt. Die fehlende Vertragsbindung erkaufst du dir aber über einen sehr hohen Zuschlag. Gerade bei der tageweisen Benutzung von Autos.
Dann bring doch einfach die Tarife wahlweise mit langer und kurzer laufzeit an den markt. Wirst sehen was die Kunden kaufen.
Ach ja, gibts schon. Prepaid läuft gut, Verträge weniger.
Bei Wohnungen ist übrigens die Kündigungsfrist für den Mieter gesetzlich auf 3 Monate begrenzt. Hier muss der Vermieter eine längere Frist (9 Monate) einhalten und darf nur aus bestimmten Gründen nach gesetzlicher Vorgabe kündigen.
Autsch!
1. Die drei Monate gelten nur für "endlose" Mietverträge. Bei Zeitmieten sieht das schon wieder anders aus.
2Jahre Mindestlaufzeit mit automatischer Verlängerung um je 1 Jahr sind viel für sterbliche.
Jedenfalls wollte der Gesetzgeber den Mietern einen Gefallen tun und hat die Dauer der Vertragsbindung herab gesetzt. Diesen Gefallen könnte er den Telefonierern auch tun. zumal sich beiderseits ein Telefonvertrag leichter umziehen lässt als eine Wohnung.
2. Die Frist die der Vermieter einhalten muss, hängt von der bisherigen Mietdauer ab.
3. Diese "neuen" gesetzlichen Fristen gelten nur eingeschränkt für Mietverträge die vor der Gesetzesänderung zu Stande kamen.
Der Gesetzgeber schützt hier bewußt, IMHO zu Recht, die Interessen des Mieters: Wohnungssuche und Umzug sind große Aufgaben. Und jeder muss irgendwo wohnen. Wo liegt aber die Notwendigkeit bei Fitnessstudio, Auto, Mobiltelefon? Warum sollte der Gesetzgeber hier in die Vertragsautonomie eingreifen?
Weil hier ein übermächtiger Vertragspartner den Kunden "zwingt" einen starken Nachteil in Kauf zu nehmen.
Zusätzlich soll der Kunde an den kompletten Vertrag gekettet sein während der starke Anbieter, der den Vertrag erzwungen hat, ihn nach Belieben ändern kann. O2->01805
Ich denke du möchtest mit den drei Monaten Kündigungsfrist ausdrücken, dass du keine Mindestvertragslaufzeit hast und spätestens nach drei Monaten aus der Sache raus bist.
Aber bei der Wohnung bist du ja ganz anders gebunden. Oder ziehst du gerne um? Oder nur wenn die Notwendigkeit dazu gegeben ist? Daher wird der Mieter hier auch vom Gesetzgeber geschützt.
Der Mieter wird "geschützt" weil es viele Mieter mit Wählerstimmen gibt, aber nur wenige Vermieter mit nur wenigen Stimmen.
Dass dabei der Markt zusammenbricht und stellenweise Wohnungen nicht mehr vermietet werden obwohl Nachfrage besteht, wird gerne ignoriert.
Für viele Immobilienbesitzer lohnt es einfach nicht zu vermieten. Drum bleibt es leer.
Renovierung wird, vertraglich festgelegt, mal vom Mieter oder Vermieter bezahlt. Ist also nicht immer Sache des Vermieters.
Wenn renoviert übergeben wurde, und du nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt hast, bleibt der Vermieter auf den Renovierungskosten sitzen. Daher gehen die meisten Vermieter dazu über Wohnungen nur noch unrenoviert zu übergeben, da Ihnen dann der Zustand bei Auszug egal sein kann.
Könnte er, würde der Vermieter sicherlich gerne die Renovierungskosten auf die Miete "umlegen". Das geht aber nur eingeschränkt, z.b. eben nur drei Monate.
Diese Details des Mietrechtes sind hier irrelevant.
Aufwand für Anzeigen und andere Werbung geht klar aus dem Budget des Vermieters. Das ist jedoch normalerweise kein Grund für Vertragsbindungen - auch wenn die Kosten natürlich dem Produktpreis aufgebürdet werden.
Bitte? Also ich überlege mir schon, wenn ich gerade 2,38 KM als Provision an den Makler bezahlt habe, ob ich nach drei Monaten wieder ausziehe, weil gegenüber die Wohnung 5% weniger kostet.
Wieso siehst du das hier so locker. Du hast die Leistung "Anzeige" doch gar nicht genutzt. Du bist doch zufällig auf die Wohnung gestoßen...
Oder gibts PERSIL neuerdings nur noch als ABO mit 2Jahren Mindestlaufzeit?
Indirekt schon. Oder wo bekomme ich mein Persil für EINE Wäsche her?
Niemand würde eine so kleine und notwendigerweise teure Packung kaufen. Aber es gibt natürlich verschiedene Grössen.
Außerdem hält Henkel dir auch keine Infrastruktur bereit um jederzeit Persil zu erwerben. Du bringst hier eine Menge Eigenleistung: Du suchst das Persil im Geschäft,
Genau da liegt die Leistung der Anbieterkette vom Herteller über Gross& Einzelhandel. Ich weiss wo das Zeug für mich bereit gestellt wird.
Sag jetzt nur noch, das sei keine erhebliche Leistung ständig eine angemessene Menge bereit zu stellen und noch Werbung dafür zu machen.
Hast Du mal im ehemaligen Ostblock wor einem leeren Geschäft Schlange gestanden?
du bringst es zur Kasse, du zahlst, du transportierst es nach Hause, du bevoratest es dort, du füllst es selber in die Waschmaschine.
Oder gebe meine Wäsche einem Serviceanbieter, der auch keine 2Jahreverträge erzwingt, sondern mich Fallweise abkassiert.
Es ist m.E. nach akzeptabel, dass diese Unternehmen die Kosten auf die Laufzeit umlegen, um so die Erhebung von "Aufnahmegebühren" zu vermeiden.
Der Kunde sollte diese Wahl selbst treffen.
Kann er doch. Prepaid-Karten. Keine MVLZ.
Das Geschäft boomt. Die Verträge sind auf dem Rückzug bei den Privatkunden.
>> [...] >> Ich denke daher, dass eine gesetzliche Beschränkung
auf ein
>> Jahr maximale Laufzeit…
Das sehe ich anders. Die Laufzeit wurde ja erst vor ein paar Jahren auf diese zwei Jahre reduziert.
Zu lang!
Viel weniger wäre richtig. Siehe 02 GENION S. Es ist offenbar auch möglich kundenfreundlich zu sein.
Tarife mit 6 wöchiger Kündigungsfrist und ohne MVLZ gibt es schon seit Ewigkeiten.
Bei T-com gabs das mal. Der Vertrag kostete monatlich genauso viel wie ein 2Jahresvertrag. Der Unterschied war nur, dass bei 2Jahresverträgen ein Handy dazu "geschenkt" wurde.
Wer also mit Kündigungsmöglichkeit 2J Kunde blieb war der Dumme. Dann ist das natürlich keine Alternative.
Der Markt möchte aber lieber ein Handy, keine AG und ist dafür bereit sich 2 Jahre zu binden.
Meine Prognose:
Grundpreisfreie Angebote auf dem Vormarsch. Handy selber kaufen.
Gute Geräte gibts ab ca 45€. ZB NOKIA 1112 für 47€ bei AMAZON. Musst nicht mal aus dem Haus und womöglich Parkgebühren zahlen.
CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹
OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)
https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.htmlhttp://pda.teltarif.de/
arch/2006/kw30/s22570.html
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