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Wie soll das berechnet werden


16.11.2006 16:11 - Gestartet von ger1294
Hallo,

in Zeiten, wo nur noch von Internet und Telefon-Flatrates gesprochen wird, erscheint mir die Forderung mehr als lächerlich, da sie an der Umsetzbarkeit scheitert.

Die heute gezahlten Pauschalen für Komplettpakete sind niedriger als das, was noch vor wenigen jahren alleine die grundgebühr für ISDn und DSL gekostet hat. Die Bestimmung eines privaten oder geschäftlichen Anteils ist praktisch unmöglich, da dies nur mit enormen Aufwand (Einzelverbindungsnachweis) möglich ist, hinzu kommt, dass gerade bei Selbständigen der Übergang zwischen Privaten und geschäftlichen gesprächen fließend ist, denn besonders bei Selbständigen zählt nicht selten der bekannten- und Freundeskreis auch zu den Kunden. Ein Privat begonnenes Gespräch kann so während des gesprächs in ein geschäftliches Wechseln, wenn der Gesprächspartner, wie in meinem Fall, auf einmal nach einem günstigen DSL Tarif fragt und daraufhin im demselben Gespräch eine Beratung mit anschließendem Vertragsabschluss stattfindet.

Insofern ist diese Forderung von den finanzämtern gesehen lächerlich, da eine Aufsplittung mehr Kosten verursachen würde, so diese überhaupt fair möglich ist, als der gesamte monatliche Rechnungsbetrag ist.
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[1] GKr antwortet auf ger1294
16.11.2006 17:19
Benutzer ger1294 schrieb:
Hallo,

in Zeiten, wo nur noch von Internet und Telefon-Flatrates gesprochen wird, erscheint mir die Forderung mehr als lächerlich, da sie an der Umsetzbarkeit scheitert.

Die heute gezahlten Pauschalen für Komplettpakete sind niedriger als das, was noch vor wenigen jahren alleine die grundgebühr für ISDn und DSL gekostet hat. Die Bestimmung eines privaten oder geschäftlichen Anteils ist praktisch unmöglich, da dies nur mit enormen Aufwand (Einzelverbindungsnachweis) möglich ist, hinzu kommt, dass gerade bei Selbständigen der Übergang zwischen Privaten und geschäftlichen gesprächen fließend ist, denn besonders bei Selbständigen zählt nicht selten der bekannten- und Freundeskreis auch zu den Kunden. Ein Privat begonnenes Gespräch kann so während des gesprächs in ein geschäftliches Wechseln, wenn der Gesprächspartner, wie in meinem Fall, auf einmal nach einem günstigen DSL Tarif fragt und daraufhin im demselben Gespräch eine Beratung mit anschließendem Vertragsabschluss stattfindet.

Insofern ist diese Forderung von den finanzämtern gesehen lächerlich, da eine Aufsplittung mehr Kosten verursachen würde, so diese überhaupt fair möglich ist, als der gesamte monatliche Rechnungsbetrag ist.

Diese Entscheidung steht nicht zur Diskussion und folgerichtig bringt eine solche auch nichts. Wobei sie nicht einmal wirklich neu ist, denn diese Regelung galt doch schon immer z.B. für Telefonate. Und läßt sich ungemein einfach lösen: Man hat einen Telefonanschluß für privat und einen für's geschäftliche. Genau so mache ich es auch schon lange mit den DSL-Zugängen. Sind ja, wie Du auch sagst, eh keine großen Summen. Und so hat man von vornherein eine saubere Trennung und keine Diskussionen.

GKr